Parlamentskorrespondenz Nr. 585 vom 26.05.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP und Grüne schlagen weitere Unterstützungsmaßnahmen für Sozialhilfe-Haushalte vor

Wien (PK) – Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Inflation sprechen sich ÖVP und Grüne für weitere Unterstützungen von Sozialhilfe-Haushalten aus und haben eine entsprechende Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetzes beantragt (3427/A). Damit wollen sie insbesondere auch Kinderarmut begegnen. Auch für Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensweitergabe sind zusätzliche Mittel vorgesehen. Insgesamt will die Regierung für das Paket in den nächsten zwei Jahren 147 Mio. € bereitstellen.

Konkret sollen Bezieher:innen von Sozialhilfe zwischen Juli und Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 € bekommen. Weitere 60 € sind für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe-Haushalt lebt, in Aussicht genommen. Diese Sonderzuwendung für Kinder soll bis Dezember 2024 gewährt werden. Die Auszahlung der Unterstützung soll über die Länder erfolgen – gegebenenfalls auch rückwirkend, sollte sich die Vorlaufzeit als zu kurz erweisen. Für diesen Teil des Pakets haben ÖVP und Grüne 124 Mio. € veranschlagt.

Weitere 15 Mio. € pro Jahr sind für zusätzliche Sachleistungen für Kinder aus Sozialhilfehaushalten zur Unterstützung des Schulbesuchs gedacht. Demnach werden künftig zweimal jährlich Leistungen in der Höhe von 150 € – statt wie bisher einmalig 120 € – gewährt, wobei der Förderzeitraum vom Schuleintritt bis zum Ende der Sekundarstufe 2 läuft. Dadurch sollen die jeweils zu Semesterbeginn anfallenden Kosten für Schulartikel, Lebensmittel, Kleidung und andere Güter des täglichen Bedarfs spürbar reduziert werden. Auch Bewohnerinnen von Frauenhäusern, die dort auf Kosten der Sozialhilfe untergebracht sind und lediglich ein Taschengeld erhalten, werden laut Erläuterungen mit ihren Kindern zuwendungsberechtigt sein.

Für die Unterstützung von Projekten zur gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe wollen ÖVP und Grüne für die Jahre 2023 und 2024 8 Mio. € bereitstellen. Damit sollen insbesondere Logistik und Infrastruktur, Personalaufwendungen sowie der Ankauf von Lebensmitteln gefördert werden. Zusätzlich soll es laut Erläuterungen – unabhängig vom vorliegenden Entwurf – 2 Mio. € für die Finanzierung einer digitalen Drehscheibe für die Weitergabe von Lebensmittelspenden geben.

Schließlich wird Sozialminister Johannes Rauch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ermächtigt, jene 25 Mio. €, die zuletzt für das Jahr 2024 für den sogenannten "Wohnschirm" reserviert wurden, bereits heuer zu verwenden.

Beschlossen werden soll das Paket bereits nächste Woche im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats. Das ist auch der Grund, warum es dem Wirtschaftsausschuss – und nicht wie üblich dem Sozialausschuss – zur Vorberatung zugewiesen wurde. (Schluss) gs


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