Parlamentskorrespondenz Nr. 596 vom 31.05.2023
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Die Sozialdemokrat:innen setzen eine Initiative zum gesetzlichen Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen und nicht-konsensualen Operationen. Zudem tritt die SPÖ gegen Selbstbehalte im Gesundheitssystem, insbesondere gegen Ambulanzgebühren auf.
SPÖ: Intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche schützen
Intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche müssen gesetzlich vor medizinisch nicht notwendigen und nicht-konsensualen Operationen geschützt werden, fordert SPÖ-Mandatar Mario Lindner in einem Entschließungsantrag (3408/A(E)). Dazu solle umgehend eine einstimmige Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 2021 umgesetzt werden. Darin sei die Bundesregierung aufgefordert worden, Maßnahmen zu setzen, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche und ihre körperliche Unversehrtheit wirksam vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden. Es gebe zwar seit Herbst 2022 laut einer parlamentarischen Anfrage einen Gesetzesentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher, dieser werde jedoch innerhalb der Bundesregierung von der ÖVP blockiert, kritisiert Lindner. Es sei höchste Zeit, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen, um die Menschenrechte und die körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Personen wirksam zu schützen.
SPÖ: Verhinderung von Ambulanzgebühren
Selbstbehalte im Gesundheitssystem sollen zurückgedrängt und keinesfalls Gebühren für Leistungen in Spitalsambulanzen eingeführt werden, fordert Philip Kucher (SPÖ) mittels Entschließungsantrag (3409/A(E)). Ein Vertreter der Ärztekammer habe vorgeschlagen, dass Patient:innen, die ohne Überweisung oder Notfall eine Spitalsambulanz aufsuchen, sämtliche Kosten selbst bezahlen sollen. Ambulanzgebühren und Selbstbehalte seien aber keine Lenkungselemente, argumentiert Kucher. Die Lenkung funktioniere wegen des mangelnden Angebots im niedergelassenen Bereich nicht. Dies dürfe nicht am Rücken der Patient:innen ausgetragen werden, fordert Kucher. (Schluss) pst