Parlamentskorrespondenz Nr. 610 vom 02.06.2023
Neu im Familienausschuss
Wien (PK) – Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation hat der Nationalrat in der gestrigen Sondersitzung ein Unterstützungspaket für Sozialhilfe-Haushalte beschlossen, das insbesondere Kindern zugutekommen soll. So sieht das Paket etwa vor, für jedes Kind in Sozialhilfe-Haushalten zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 einen monatlichen Sonderzuschuss von 60 € zu gewähren. Nun wird dieses Vorhaben – wie von den Regierungsparteien angekündigt – ausgeweitet. Auch Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Mindestpensionist:innen sowie Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit geringem Einkommen sollen demnach diesen Kinder-Zuschuss bekommen. Ein entsprechender Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen (3430/A) wurde gestern dem Familienausschuss zugewiesen und soll gemäß einer Fristsetzung noch im Juni vom Nationalrat beschlossen werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Sonderzuschusses ist es, dass das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zudem dürfen Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen im jeweils vorangegangenen Jahr gemäß Einkommensteuerbescheid maximal 23.300 € bzw. 23.600 € an Einkünften lukriert haben, was laut Erläuterungen einem monatlichen Bruttolohn von höchstens 2.000 € entspricht. Die Zahlungen sollen grundsätzlich automatisch erfolgen, wobei für die Abwicklung die Buchhaltungsagentur des Bundes – mit Unterstützung des Bundesrechenzentrums – zuständig sein wird.
Die Kosten des Vorhabens werden im Antrag nicht angegeben, bei der Präsentation im Mai ging die Regierung aber von einem Gesamtvolumen des Pakets gegen Kinderarmut von rund 500 Mio. € aus. 147 Mio. € davon sollen auf Sozialhilfe-Haushalte – inklusive erweiterter Sachleistungen zur Unterstützung des Schulbesuchs – sowie die Förderung gemeinnütziger und kostenloser Lebensmittelweitergabe entfallen. (Schluss) gs