Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 05.06.2023

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die NEOS wollen mit einer Gremienreform und weiteren Maßnahmen eine "echte" Entpolitisierung des ORF erreichen. Zudem sprechen sie sich für eine Abschaffung der gemeinsam mit der ORF-Gebühr eingehobenen Landesabgaben aus.

NEOS für "echte" Entpolitisierung des ORF

Die NEOS kritisieren, dass die anstehende ORF-Digitalnovelle nicht für eine "echte Entpolitisierung" des ORF und seiner Gremien genutzt wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse unabhängig und im Sinne des ORF-Gesetzes arbeiten können, mahnt Abgeordnete Henrike Brandstötter und regt unter anderem an, den Publikums- und den Stiftungsrat neu aufzustellen (3390/A(E)). Außerdem sind ihr eine Verankerung der redaktionellen Eigenverantwortlichkeit, Doppelspitzen für Informationskanäle bzw. den multimedialen Newsroom, die Abschaffung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute vor Bestellung der Landesdirektor:innen und die Nachschärfung des Programmauftrags ein Anliegen.

Konkret schlägt Brandstötter in Bezug auf die Gremienreform vor, den ORF ähnlich einer Aktiengesellschaft aufzustellen. An die Stelle des Stiftungs- und des Publikumsrats soll demnach eine Hauptversammlung treten, die sich aus per Los ermittelten Bürger:innen, Repräsentant:innen der Zivilgesellschaft sowie fünf von den Parlamentsklub nominierten Personen – je eine Person pro Klub – zusammensetzt. Die Hauptversammlung soll auf Basis von Ausschreibungen und Hearings ein Präsidium wählen. Dieses wiederum soll den Vorstand – ein Kollegialorgan – bestellen.

Abschaffung der Landesabgaben

Ein weiterer Entschließungsantrag der NEOS zielt auf die Abschaffung der Landesabgaben ab, die derzeit in sieben Bundesländern gemeinsam mit der ORF-Gebühr eingehoben werden (3393/A(E)). Die vorgesehene Umstellung des GIS-Beitrags auf eine Haushaltsabgabe soll dazu genutzt werden, diese Abgaben zur Gänze zu streichen, fordert Henrike Brandstötter. Ihrer Meinung nach ist es unverständlich und ungerecht, dass die Höhe der Gebühr weiterhin vom Wohnort bzw. vom Standort eines Unternehmens abhängen soll. Einwänden von Medienministerin Susanne Raab, dass dies kompetenzrechtlich nicht so einfach möglich ist, hält sie eine gegenteilige juristische Einschätzung des Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk entgegen. (Schluss) gs