Parlamentskorrespondenz Nr. 629 vom 06.06.2023

Budgetausschuss: Einigkeit zur Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes

"Licht ins Dunkel" erhält Sonderzuwendung von 14,4 Mio. €

Wien (PK) – Die COVID-19-Pandemie und andere globale Krisenentwicklungen könnten laut Prognosen Mehrkosten für die Parlamentssanierung verursachen. Gleichzeitig wird das Budget für das Ausweichquartier nicht ausgeschöpft. Im heutigen Budgetausschuss herrschte Einigkeit zwischen den Fraktionen, das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz diesbezüglich abzuändern und Mittelumschichtungen beziehungsweise eine finanzielle Ermächtigung zur Überschreitung einzelner Höchstgrenzen zu ermöglichen.

Unter Kritik der Opposition stimmte der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen einer 14,4 Mio. € hohen Sonderzuwendung für "Licht ins Dunkel" zu. Vertagt wurden hingegen die Forderungen der Opposition. Darin macht sich die SPÖ für einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr stark. Die NEOS fordern ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften.

Parlamentssanierung: Abgeordnete einig über Budgetumschichtung

Auf Basis eines Fünf-Parteien-Antrags sollen finanzielle Umschichtungen bei der Parlamentssanierung ermöglicht werden. Dazu soll das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz abgeändert und eine finanzielle Ermächtigung erlassen werden (3410/A).

Laut Initiativantrag besteht weiterhin das seit 2021 eingestellte Risiko, dass die vorgesehenen Höchstkosten von 422,6 Mio. € um maximal 3 % überschritten werden. Gleichzeitig soll laut Prognosen das ursprünglich vorgesehene Budget von 51,4 Mio. € für das Ausweichquartier und die Übersiedlung nicht ausgeschöpft werden.

Eine Überschreitung des Budgets ist derzeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gesetzlich möglich. In Zukunft soll eine Kostenüberschreitung auch aufgrund sonstiger globaler Krisenentwicklungen möglich sein, wie Christoph Matznetter (SPÖ) im Ausschuss erklärte. Zumal es im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein könne, ob einzelne Kostenerhöhungen direkt auf die Pandemie oder auch auf andere Ereignisse wie den Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme oder die Inflation zurückzuführen seien.

Übersteigen die Kosten die vorgesehenen Höchstgrenzen, sollen diese aus dem Parlamentsbudget bedeckt werden können. Dafür sind den Erläuterungen zufolge primär die nicht benötigten Mittel für die Interimslokation zu verwenden.

ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Kopf erinnerte daran, dass die Geschichte des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes auf 2014 zurückreiche, als von allen im Nationalrat vertretenen Fraktionen die Parlamentssanierung beschlossen wurde. Man könne nach Abschluss dieser langen Phase der Sanierungsarbeiten allen gratulieren, die an diesem Werk beteiligt gewesen seien, so Kopf. Im Sanierungsprojekt seien Kostenentwicklungen weitestgehend und gut geplant und im Griff behalten worden, mit der Gesetzesänderung schaffe man mehr Flexibilität zwischen den beiden Budgetpositionen. Insgesamt soll der Gesamtkostenrahmen nach heutigem Stand eingehalten werden, so Kopf. Positiv wurde das Sanierungsprojekt auch von Grün-Abgeordnetem Jakob Schwarz bewertet. Im Vergleich zu anderen öffentlichen Bauprojekten sei die Parlamentssanierung budgetär und zeitlich erfolgreich verlaufen.

14,4 Mio. € Sonderzuwendung für "Licht ins Dunkel"

Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens soll der Verein "Licht ins Dunkel" mittels eines Licht-ins-Dunkel-Zuwendungsgesetzes ein Sonderbudget erhalten (3429/A). 14.431.349,32 € sollen laut dem im Ausschuss noch um ein redaktionelles Versehen abgeänderten Gesetzesantrag heuer überwiesen werden. Damit werde die im Herbst getätigte Zusage eingelöst, die zwischen 18. November und 24. Dezember 2022 eingelangten bzw. zugesagten Spenden an "Licht ins Dunkel" zu verdoppeln. Die Mittel dürfen ausschließlich für die Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderung und sozialer Benachteiligung verwendet werden, hob ÖVP-Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP) hervor.

Schwer hinterfragt wurde das Gesetz von der Opposition. Karin Doppelbauer von den NEOS wertete die Sonderzuwendung als PR-Aktion der Bundesregierung und hinterfragte wie Kai Jan Krainer von der SPÖ, warum nicht auch andere Vereine wie die Caritas oder die Volkshilfe im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes mehr Zuwendungen erhalten und woher die Mittel kommen würden. SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger verwies darauf, dass Finanzzuweisungen und Zuschüsse im Finanz-Verfassungsgesetz geregelt und diese ausschließlich an Länder und Gemeinden möglich seien. Solche Zuwendungen seien demnach höchst problematisch, sagte Stöger mit dem Ersuchen an die Regierung, sich die Rechtslage erneut anzusehen und eine andere Lösung zu finden. Ein entsprechender Vertagungsantrag der SPÖ fand nur die Zustimmung von NEOS und der FPÖ und wurde damit abgelehnt.  

Finanzminister Magnus Brunner entgegnete der Opposition, dass "Licht ins Dunkel" Projekte fördere, die etwa von der Caritas oder der Volkshilfe umgesetzt würden. Die finanzielle Bedeckung erfolge über Rücklagen in der Budgetuntergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz.

SPÖ-Forderung nach mehr Mittel für Kindergärten

Mittels Entschließungsantrag forderte die SPÖ mehr Geld für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich für einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr. Aktuell herrsche in vielen Bereichen Arbeitskräftemangel. Im Gegenzug würden viele Frauen gerne arbeiten gehen, könnten das aber aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen nicht. Etwa angesichts der hohen Inflation könnten Länder und Gemeinden zudem mit den zugeteilten Budgetmitteln weniger Kinderbetreuungsplätze als geplant schaffen (3313/A(E)), monieren die Sozialdemokrat:innen. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen soll die Bundesregierung genügend Finanzmittel zur Verfügung stellen, so ihre Forderung, die von ÖVP und Grünen im Budgetausschuss vertagt wurde.

Angela Baumgartner (ÖVP) verwies auf die laufenden Finanzausgleichverhandlungen, die wahrscheinlich im Herbst abgeschlossen sein werden. Elementarpädagogik sei Ländersache, der Bund unterstütze in einem hohen Ausmaß, wie die Abgeordnete etwa mit Verweis auf die im vorigen Jahr beschlossene "Kindergartenmilliarde" sagte. Die "Kindergartenmilliarde" würde bis 2027 substanzielle Mehrzuschüsse für Länder und Gemeinden insbesondere für den Ausbau und die Errichtung von Kinderbildungseinrichtungen bedeuten, so auch Grün-Abgeordnete Elisabeth Götze.

Werden die Finanzausgleichverhandlungen abgewartet, sei es zu spät, bemängelte Kai Jan Krainer (SPÖ). Es gebe auf Bundesebene Programme für einen Ausbau, es gehe allerdings vor allem auch um den laufenden Betrieb. Ihr Bedauern über die Vertagung äußerte auch Karin Doppelbauer von den NEOS. Auch ihre Fraktion habe bereits mehrmals einen Rechtsanspruch sowie die Anhebung des BIP-Anteils der Elementarbildung nach skandinavischem Vorbild gefordert. Ergänzend würde die Oppositionsfraktion auch an der Qualität ansetzen, so Doppelbauer, etwa durch kleinere Gruppen und mehr Pädagog:innen.

NEOS fordern Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften

In Österreich gebe es kein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, rufen die NEOS mit Verweis auf die verschuldete Gemeinde Matrei in Osttirol mittels Entschließungsantrag ins Bewusstsein. Es sei daher nicht geklärt, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit eines Bundeslandes oder einer Gemeinde nach sich zieht, so Gerald Loacker. Von der Regierung fordern die NEOS einen Gesetzesentwurf, der neben Insolvenzfähigkeit auch die Kriterien für den Eintritt der Insolvenz und deren Rechtswirkungen regelt. Weitere Aspekte betreffen das Insolvenzverfahren und Möglichkeiten der Zwangsverwaltung (3404/A(E)).

Für NEOS-Abgeordneten Loacker braucht es hier eine Lösung. Bei Gemeinden könne etwa in Zusammenhang mit Versorgungssicherheit nicht derselbe Maßstab angesetzt werden wie bei privaten Unternehmen.

Das Parlament habe sich in den letzten Jahren mit diesen Fragen schon intensiv befasst, insbesondere etwa im Fall der Hypo Alpe Adria in Kärnten, sagte Christoph Matznetter (SPÖ). Auch jetzt trete er für eine sachliche Diskussion ein, Gebietskörperschaften müssten aber stets geradestehen für ihr Tun. Das Verfassungsrecht gebe eine Bestandsgarantie für Gebietskörperschaften ab, machte SPÖ-Fraktionskollege Alois Stöger geltend. Gemeinden könnten nicht "untergehen", also gebe es einen Insolvenzfall eigentlich nicht, so der Abgeordnete. Die Diskussion müsse aus verfassungsrechtlicher Perspektive geführt werden.

Grün-Abgeordnete Götze hingegen warnte davor, in Krisenzeiten wie jetzt über Insolvenzen von Gemeinden zu diskutieren. Das würde die Abwärtsspirale beschleunigen, meinte sie. Auch den Ländern komme eine hohe Verantwortung für die Gemeindeaufsicht zu. Diese hätten Mittel, um steuernd einzugreifen. Christoph Stark von der ÖVP verwies ebenfalls darauf, dass Gemeinden strengen finanziellen Regulatoren unterliegen und von den Landesregierungen kontrolliert würden. Das bedeute aber nicht, dass manche Gemeinden nicht dennoch in eine Schieflage gelangen könnten.

Die Gemeindeaufsicht sei oftmals politisch außer Kraft gesetzt und funktioniere nur dann, wenn die "Farbe" eine andere sei, entgegnete Loacker. Wenn das Land immer automatisch einspringe, bestrafe man jene, die eine sparsame Gemeindeführung vorweisen würden. Zudem könne in Hinblick auf Gemeindefinanzen von Krisenzeiten keine Rede sein.

Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden Berichte über die im Budget-Unterausschuss abgeschlossenen Vorlagen zum Förderungsbericht 2020 (III-522 d.B.), zu den Ergebnissen des Beteiligungs- und Finanzcontrollings (97/BA) und zum Bundeshaushalt von Jänner bis September 2022 (108/BA). (Fortsetzung Budgetausschuss) keg/gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.