Parlamentskorrespondenz Nr. 674 vom 16.06.2023
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) - ÖVP und Grüne legen einen Antrag zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes vor, wonach im Fall eines Verstoßes gegen die Vorratspflicht zu Erdöl-Pflichtnotstandsreserven dem Sanktionsregime eine ausreichend abschreckende Wirkung verliehen werden soll (3464/A). Vorratspflichtige sind Importeure von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen oder Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen. Bei Importeuren mit einem Sitz in einem Drittland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist der erste inländische Warenempfänger vorratspflichtig.
Im Falle eines verwaltungsstrafrechtlichen Verstoßes bei der Vorratspflicht sollen dem Vorratspflichtigen künftig Geldstrafen bis zu 116.240 € bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen drohen, wenn er in einem Kalendermonat der Bevorratungsperiode seiner Vorratspflicht nicht nachkommt. Bei Fahrlässigkeit wird die Maximalstrafe halbiert. Aufgrund des an der Haltung von Pflichtnotstandsreserven bestehenden öffentlichen Interesses erscheine eine Anknüpfung an den Kalendermonat der Bevorratungsperiode als notwendig, so die Erläuterungen. Gemäß der bisherigen Regelung galt demnach mit einer einmaligen Bestrafung der gesamte Unrechtsgehalt mit Blick auf die betreffende Bevorratungsperiode (1. Juli bis zum 30. Juni) als abgegolten. Geregelt wird mit der Vorlage im Detail etwa auch die konkrete Bemessung des Strafrahmens. Neben Klarstellungen im Sinne des Doppelbestrafungsverbots wird für den Fall des Verstoßes gegen die Vorratspflicht eine Verbandsverantwortlichkeit der juristischen Person festgelegt. (Schluss) mbu