Parlamentskorrespondenz Nr. 677 vom 16.06.2023
Neu im Wissenschaftsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ fordert einmal mehr ein Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Österreichischen Hochschüler:innenschaft. Die NEOS wollen eine Lösung von Problemen, die bei der Nachfrist für die Studienzulassung für bestimmte Gruppen auftreten.
FPÖ fordert Ende der verpflichtenden ÖH-Mitgliedschaft
FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf unternimmt einen neuerlichen Anlauf in Richtung einer Abschaffung der verpflichtenden Mitgliedschaft von Studierenden in der Österreichischen Hochschüler:innenschaft. Er fordert vom Wissenschaftsminister eine Novelle zum Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, in der unter anderem die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschüler:innenschaft so geregelt wird, dass Studierende an den jeweiligen Bildungseinrichtungen nicht per Gesetz Mitglied in dieser sind (3456/A(E)).
NEOS sehen Probleme mit Nachfrist bei der Uni-Zulassung
NEOS-Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre kritisiert die erfolgte Verkürzung der Nachfrist für die Zulassung zu einem Studium. Die Frist endet nun bereits am 31. Oktober für das Wintersemester und am 31. März für das Sommersemester sowohl für die Erstzulassung zu einem Studium als auch für den Wechsel von einem außerordentlichen zu einem ordentlichen Studium. Die Abgeordnete der NEOS sieht darin ein schwerwiegendes Problem für mehrere Gruppen angehender Studierender, insbesondere für Maturant:innen mit Maturatermin im Herbst und für Kandidat:innen von Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, die ihre letzten Teilprüfungen erst im Herbst absolvieren. Künsberg Sarre fordert daher von Bundesminister Martin Polaschek, in Abstimmung mit den Universitäten und Bildungsdirektionen Verbesserungen an der Schnittstelle zwischen Reifeprüfung (Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfungen) und Studienzulassung vorzunehmen. Damit solle sichergestellt werden, dass Kandidat:innen der Herbsttermine von Reifeprüfungen ohne Zeitverlust ein Studium beginnen bzw. von einem außerordentlichen in ein ordentliches Studium übertreten können (3439/A(E)). (Schluss) sox