Parlamentskorrespondenz Nr. 678 vom 16.06.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

Einrichtung von Primärversorgungseinheiten soll vereinfacht und damit beschleunigt werden

Wien (PK) – Die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten soll vereinfacht und damit beschleunigt werden. Gleichzeitig sollen auch die Arbeitsbedingungen von Ärzt:innen und Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe verbessert werden. Dies sieht eine Änderung des Primärversorgungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vor (2087 d.B.). Damit soll der Bevölkerung ein umfassendes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Dieses soll auch ein breiteres erweitertes Angebot etwa im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe beinhalten.

Aktuell versorgen, den Erläuterungen zufolge, die 40 bestehenden Primärversorgungseinheiten insgesamt 340.000 Patient:innen pro Jahr. Mit der nun erfolgenden Maßnahme sollen bis Ende 2026 bundesweit zumindest 43 weitere Primärversorgungseinheiten dazu kommen und insgesamt mindestens 705.500 Patient:innen pro Jahr versorgt werden.

Beschleunigung des Auswahlverfahrens

Durch den Abbau bürokratischer Hürden soll das Verfahren zur Auswahl von Bewerber:innen für eine Primärversorgungseinheit beschleunigt werden. Damit sollen Gründungen künftig schneller erfolgen können. Zusätzlich soll ein verkürztes Auswahlverfahren geschaffen werden, um bei längerer Nicht-Nachbesetzung die Gefahr einer ärztlichen Unterversorgung zu verhindern.

Primärversorgungseinheiten für Kinder- und Jugendheilkunde

Mit der Regelung sollen auch "Kinder-Primärversorgungseinheiten" ermöglicht werden. Damit soll es künftig auch Primärversorgungseinheiten geben, deren ärztliches Kernteam ausschließlich oder überwiegend aus Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde besteht. Aktuell können Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde lediglich ergänzend zu Allgemeinmediziner:innen Teil des ärztlichen Kernteams der Primärversorgungseinheit sein. Damit soll einerseits die niederschwellige Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche ausgebaut und andererseits das Tätigwerden in der Sachleistungsversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde attraktiver werden. Abhängig von den regionalen Gegebenheiten wird neben der Öffnung von Montag bis Freitag auch eine Öffnung für die Akutversorgung an Wochenenden und Feiertagen angestrebt.

Einbeziehung von Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Die Option, Vertrags-Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe verbindlich und strukturiert in eine Primärversorgungseinheit einzubinden, soll ausdrücklich verankert werden. Durch die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen im Rahmen einer Primärversorgungseinheit (z.B. DGKP, Hebammen sowie Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde) kann ein Fokus auf Familiengesundheit, Gynäkologie und Hebammenbetreuung gelegt werden.

Einführung von multiprofessionellen Gruppenpraxen mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen

Im Bereich der Primärversorgungseinheiten soll es auch möglich sein, dass Angehörige der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe an ärztlichen Gruppenpraxen als Gesellschafter:innen beteiligt sind. Mit der Einführung gemischter Gruppenpraxen soll eine weitere Attraktivierung dieser Versorgungsform im Sinne eines berufsgruppenübergreifenden Ansatzes erfolgen. (Schluss) pst