Parlamentskorrespondenz Nr. 687 vom 19.06.2023
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – Der Intention des Regierungsprogramms für die Jahre 2020 bis 2024 folgend, soll zur "konsequenten Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte" und unabhängigen Ermittlungen in diesen Fällen eine eigene Organisationseinheit im zum Innenressort (BMI) gehörigen Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eingerichtet werden (2089 d.B.). Laut Regierungsvorlage habe diese jedem behaupteten oder aufgrund von äußeren Umständen möglichen Fall der Misshandlung im Ressortbereich des Innenministeriums nachzugehen und soll mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestattet werden.
Die Ermittlungsstelle soll bewusst beim BAK eingerichtet werden, da dieses laut Erläuterungen außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und somit außerhalb der "klassischen Hierarchie der Sicherheitsexekutive" angesiedelt ist. Das BAK verfüge über eine langjährige Erfahrung und Expertise in sensiblen, polizeiinternen Ermittlungen und das dazugehörige Gesetz (BAK-G) enthalte bereits umfassende Bestimmungen zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und der Vermeidung externer Einflussnahmen. In diesem Sinne umfasst die Regierungsvorlage zur Änderung des BAK-G noch weitere Maßnahmen, wie eine Einschränkung der Möglichkeit der Nebenbeschäftigungen für die Bediensteten, eine Verlängerung der Funktionsperiode des/der Direktor:in auf zehn Jahre sowie eine Sicherheitsüberprüfung von Bediensteten des Bundesamts für den Zugang zu geheimer Information.
Neben einer interdisziplinären und multiprofessionellen Besetzung der Ermittlungsstelle sieht die Regierungsvorlage auch eine spezialisierte Ausbildung der Bediensteten vor, insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte. Zur Sicherstellung der gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung soll außerdem ein unabhängiger und weisungsfreier Beirat beim BMI eingerichtet werden. Weisungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ermittlungsstelle haben laut Erläuterungen nicht nur schriftlich und begründet zu erfolgen, sondern sind zudem dem einzurichtenden Beirat zu übermitteln. Zudem soll die Ermittlungsstelle künftig auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein. (Schluss) wit