Parlamentskorrespondenz Nr. 701 vom 20.06.2023

Neu im Tourismusausschuss

Wien (PK) – In zwei von den Sozialdemokrat:innen vorgelegten Entschließungsanträgen werden eine Studie zu den Auswirkungen neuer Beherbergungsformen im Tourismus sowie die Koppelung der Vergabe von Fördermitteln an die Existenz eines Betriebsrats gefordert.

Studie zu neuen Beherbergungsformen

Die durch die COVID-19-Pandemie beschleunigten Veränderungen der Erholungsbedürfnisse und des Freizeitverhaltens stelle die Beherbergungsbranche vor nicht unerhebliche Herausforderungen, heißt es in einem Entschließungsantrag der SPÖ (3471/A(E)). So würden Tourismusexpert:innen davon ausgehen, dass alternative Beherbergungsformen wie Serviced Apartments, Chalets und Airbnb-Angebote sowie naturnahe Beherbergungsangebote an Bedeutung gewinnen würden. Es brauche daher ganzheitliche Konzepte, die auch die Bereiche Wohnungspolitik und Gesundheitsversorgung beinhalten müssten. Geht es nach SPÖ-Antragstellerin Melanie Erasim, soll eine Studie über die Auswirkungen neuer Beherbergungsformen auf alle Bereiche der Gesellschaft erste Erkenntnisse für politische Maßnahmenvorschläge bis Ende 2023 liefern. Der Bund sei gefordert, seiner Lenkungsaufgabe gerecht zu werden, um "föderalistischen Regelungs-Fleckerlteppichen" entgegenzuwirken, so die SPÖ.

Fördervergabe soll an Existenz eines Betriebsrats gekoppelt werden

In einer weiteren Initiative sprechen sich die Sozialdemokrat:innen dafür aus, dass Förderungen der öffentlichen Hand nur mehr für Tourismusbetriebe unter der Auflage der Existenz eines Betriebsrats gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz gewährt werden sollen. Denn trotz der gesetzlichen Regelung und der Bemühungen der fachspezifischen Gewerkschaften seien die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen immer noch mit Kündigungen aufgrund von Betriebsratsgründungen konfrontiert. Die Vorgangsweise der "schwarzen Schafe der Tourismusbranche" – wie laut Antragstellerin Melanie Erasim aktuell in zwei Salzburger Hotels geschehen - schade dem gesamten Sektor und schüchtere Arbeitnehmer:innen ein, weshalb Betriebe, die dem Arbeitsrecht "skeptisch bzw. kreativ" gegenüberstünden nicht von der öffentlichen Hand gefördert werden müssten (3472/A(E)). (Schluss) med

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