Parlamentskorrespondenz Nr. 707 vom 20.06.2023

Neu im Verkehrsausschuss

Gesetz über Integration des Infrastrukturteils der Graz-Köflacher Bahn und Busbetriebs GmbH in ÖBB Infrastruktur AG

Wien (PK) – Die Hebung von Synergiepotentialen in Betrieb, Bereitstellung und Ausbau der Schieneninfrastruktur verspricht sich die Bundesregierung von der Integration des die Infrastruktur umfassenden Teils der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) in die ÖBB-Infrastruktur AG. Von dem Schritt, der mit Bundesgesetz über die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz) vorgenommen werden soll, verspricht sich die Bundesregierung auch eine deutliche Entlastung des Bundesbudgets im Laufe der nächsten Jahre. Die Einsparungen sollen sich aufgrund der geringeren Betriebskosten der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber der GKB und durch die Übertragung der Finanzierung der Investitionen in die Annuitätenfinanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG ergeben (2097 d.B.).

Das Gesetzvorhaben sieht vor, dass zwischen GKB und ÖBB-Infrastruktur AG ein Spaltungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen wird. Die GKB wird dabei weiter bestehen bleiben. Das geplante GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz sieht auch eine Reihe von Bestimmungen vor, mit denen die Ansprüche der Bediensteten des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB gesichert werden sollen. Weitere Bestimmungen zielen darauf ab, dass die erwarteten Synergieeffekte für den Bund eintreten.

Durch die Integration des Infrastrukturteils der GKB in die ÖBB-Infrastruktur erwartet sich das Verkehrsministerium im Zeitraum 2024 bis 2027 Entlastungen für das Bundesbudget gegenüber dem Status quo von insgesamt rund 201,8 Mio. €. Dem gegenüber steht ein zusätzlicher Aufwand für den Verkehrsdienstevertrag der GKB aufgrund höherer Produktpreise der ÖBB-Infrastruktur AG. Dieser zusätzliche Aufwand beläuft sich auf Basis der Produktentgelte der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) des Jahres 2021 für den Zeitraum 2024 bis 2027 auf rd. 10,1 Mio. €. Sie sind laut den Angaben des Ministeriums allerdings bereits in der Entlastung von rund 201,8 Mio. € berücksichtigt. (Schluss) sox