Parlamentskorrespondenz Nr. 732 vom 26.06.2023

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Das Volksbegehren "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!" setzt sich generell gegen eine Beschränkung oder Abschaffung von Bargeld sowie konkret gegen eine Beschränkung von Bargeldzahlungen auf 10.000 bis 15.000 € ein. Aus Sicht des Bevollmächtigten, Werner Bolek, bedeutet Bargeld Freiheit und darf weder beschränkt noch abgeschafft werden. Die Intentionen der EU und mehrerer Parteien in Österreich, Bargeld-Zahlungen zu beschränken, empfinden die Proponent:innen als unzulässigen Eingriff in die demokratischen Rechte und lehnen sie daher strikt ab. 121.350 Unterzeichner:innen fordern daher den Beschluss eines Bundesverfassungsgesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen (2080 d.B.).

Weiters wird argumentiert, das ein gleichzeitig registriertes Volksbegehren, das die betragsmäßige Beschränkung von Bargeldzahlungen gefordert hat, mangels ausreichender Unterstützung nicht eingeleitet wurde. "Dadurch kam der demokratische Wille der Bevölkerung, über mehrere Monate vom Innenministerium erhoben, klar zum Ausdruck", heißt es. (Schluss) gla