Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 04.07.2023
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Für die Sicherstellung einer unabhängigen Justiz in Österreich machen sich in einem diesbezüglichen Volksbegehren (2078 d.B.) 143.217 Wahlberechtigte stark. Zur Gewährleistung politisch unbeeinflusster Strafverfahren wird gefordert, die 2008 abgeschafften Untersuchungsrichter:innen wieder einzusetzen. Diesen würde vor allem in der Anfangsphase eines Ermittlungsverfahrens als weisungsungebundene und nicht ab- oder versetzbare Entscheidungsträger:innen eine wichtige Rolle zukommen. Nicht zuletzt würden Beschlüsse von Richterseite dem Grundrecht auf ein faires Verfahren Genüge tun.
Weiters wird in dem Volksbegehren die Aufnahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in die Verfassung zur Erhöhung ihrer Bestandskraft eingemahnt sowie die Einrichtung einer von Kontinuität gekennzeichneten Bundes- bzw. Generalstaatsanwaltschaft. Deren personelle Unabhängigkeit sei schon im Bestellungsverfahren maßgeblich. Letztere Behörde habe dem Parlament gegenüber verantwortlich zu sein, allerdings nur hinsichtlich Auskünften über bereits abgeschlossene Verfahren. Dadurch soll bereits dem Anschein politischer Einflussnahme auf laufende Ermittlungen entgegengewirkt werden, so die Erklärung der Forderung. (Schluss) rei