Parlamentskorrespondenz Nr. 788 vom 04.07.2023
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Zwei Volksbegehren mit wirtschaftspolitisch relevanten Forderungen liegen dem Nationalrat zur Behandlung vor, da sie jeweils von mehr als 100.000 Stimmberechtigten unterstützt werden. Zum einen wird die Aufhebung der Zeitumstellung eingefordert, zum anderen die Sicherstellung transparenter Lieferketten.
Volksbegehren Sommerzeit
Das Volksbegehren (2075 d.B.) zur Festlegung der Sommerzeit als "Normalzeit" während des gesamten Jahres wurde von 120.115 Wahlberechtigten unterzeichnet. Gefordert wird, anstatt der Umstellung auf die Winterzeit die Sommerzeit gesetzlich während eines gesamten Kalenderjahres beizubehalten. Die zwei Zeitumstellungen jedes Jahr hätten in mehrfacher Hinsicht nachteilige Auswirkungen, begründen die Proponent:innen ihre Initiative und nennen negative Effekte auf den Biorhythmus von Mensch und Tier, wie "Jetlag"-ähnliche Auswirkungen, und somit auf verschiedene Arbeitsbereiche. Zudem führe der Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit zu einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Der ursprüngliche Zweck der Zeitumstellung, nämlich die Energieersparnis, werde nicht mehr erfüllt. Dagegen würde die Beibehaltung der Sommerzeit eine Stunde mehr Sonnenlicht und somit Aktivitätszeit bringen, stellt die Forderung auf "bessere Lichtausschöpfung" ab. Die Initiator:innen des Volkbegehrens sehen ihr Anliegen bekräftigt durch einen Vorschlag der EU-Kommission zugunsten der Sommerzeit, dem das EU-Parlament bereits 2019 zugestimmt habe.
Volksbegehren Lieferketten
Für die Sicherstellung einer lückenlosen Dokumentation von Lieferketten sowie der Einhaltung umfassender Rechtsstandards bei Warenproduktion und -transport setzen sich 120.397 Wahlberechtigte mit ihrer Unterschrift des diesbezüglichen Volksbegehrens (2077 d.B.) ein.
Konkret zielt die Forderung auf ein Lieferkettengesetz ab, das Unternehmen und Konzerne dazu verpflichtet, bei ihren Waren sämtliche Produktionsprozesse und Transportwege offenzulegen. Weiters sei auf Grundlage eines derartigen Gesetzes zu garantieren, dass entlang der gesamten Lieferkette von in Österreich vertriebenen Waren die Einhaltung der Menschenrechte sowie des Arbeits-, Tier- und Umweltschutzes gesichert ist. Importierte Produkte müssten also den gleichen hohen Rechtsstandards entsprechen wie in Österreich hergestellte Waren. Verletzungen dieser Sorgfaltspflichten seien mit wirksame Sanktionen zu ahnden. Als Beispiel in diesem Zusammenhang führen die Proponent:innen das Lieferkettengesetz in Deutschland an. (Schluss) rei