Parlamentskorrespondenz Nr. 824 vom 11.07.2023

Neu im Budgetausschuss

Initiativanträge von ÖVP und Grünen betreffend Zuschüsse für Ukraine und Ergänzungsgutachten für COFAG

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegen zwei Initiativanträge von ÖVP und Grünen vor. Demnach soll das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert werden und der Finanzminister eine Ermächtigung für Zuschüsse zugunsten der Ukraine erhalten.

Bis zu 100 Mio. € Zuschüsse für Ukraine

Ebenfalls in Form eines Initiativantrags brachten Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) eine Ermächtigung des Finanzministers auf den Weg, Zuschüsse zugunsten der Ukraine bis zu einem Betrag von 100 Mio. € zu gewähren. Die Gewährung dieser Beiträge darf laut Antrag nur im Zusammenhang mit Maßnahmen der Europäischen Union erfolgen (3520/A).

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wurde im Dezember 2022 eine Unterstützung für die Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +) beschlossen. Durch günstige Konditionen soll ein Beitrag zur Schließung der Finanzierungslücke der Ukraine im Jahr 2023 geleistet werden. Konkret wird im Rahmen der Makrofinanzhilfe + ein Betrag von maximal 18 Mrd. € in Form von Darlehen bereitgestellt. Laut Europäischer Kommission belaufen sich die Zinskosten der Makrofinanzhilfe + für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 auf 2,8 Mrd. €. Der österreichische Anteil werde voraussichtlich 78,2 Mio. € betragen. Mit dem Gesamtbetrag in Höhe von 100 Mio. € soll dem Zinsänderungsrisiko Rechnung getragen werden. Erforderlich ist dafür eine Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes.

Verlängerung der Ergänzungsgutachten für COFAG

Die Ende 2022 außer Kraft getretene Rechtsgrundlage für die Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die COFAG soll laut einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen befristet bis Ende 2023 wieder in Kraft gesetzt werden (3521/A).

Förderanträge werden im Auftrag der COFAG durch die Finanzverwaltung einer automationsunterstützten Risikoanalyse unterzogen. Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Antrag oder an der Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses angegebenen Daten, kann die COFAG im Einzelfall eine ergänzende Analyse (Ergänzungsgutachten) vom Finanzamt anfordern. Auf dessen Basis entscheidet die COFAG über den Förderantrag. Erforderlich ist die Verlängerung laut Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) aufgrund der erheblichen Anzahl an Fällen, in denen Zweifel bestehen.

Der Antrag wurde in der Nationalratssitzung am 7. Juli 2023 eingebracht. Der Nationalrat setzte dem Budgetausschuss zur Vorberatung eine Frist bis zum 10. Juli und stellte damit sicher, dass der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Nationalratssitzung kommt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 817/2023). (Schluss) gla