Parlamentskorrespondenz Nr. 843 vom 17.07.2023
Neu im Bautenausschuss
Wien (PK) – SPÖ als auch FPÖ legen Initiativen für einen Mietenstopp vor. Die Freiheitlichen thematisieren zudem Objektverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen und fordern restriktive Kriterien hierfür sowie Mietzinsbeschränkungen für bereits verkaufte Wohnungen. Als Maßnahme gegen den Bodenverbrauch treten die NEOS für ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz ein.
SPÖ: Mietenstopp jetzt
Einen Mietenstopp fordert SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher mittels eines Entschließungsantrags (3431/A(E)). Dazu sollen die Indexierungen der Richtwert- und Kategoriemieten vom 1. April 2023 zurückgenommen und sämtliche Mieten bis Ende 2025 eingefroren werden. Zudem soll sich die Indexierung ab 2026 nicht mehr nach dem Verbraucherpreisindex, sondern nach dem Leitzinssatz der EZB richten. Dabei dürfe die Indexierung der SPÖ nach maximal 2 % jährlich betragen. Becher begründet ihre Forderung mit der seit Monaten anhaltenden "Rekordteuerung", deren Auswirkungen bereits tief in die Mittelschicht hineinreichten. Wenn die Politik nicht eingreife, würden sich die Richtwertmieten angesichts der Inflationsprognosen bis April 2025 um weitere 11 % erhöhen. Damit wären sie in drei Jahren um mehr als 25 % gestiegen. Das brächte viele Menschen in eine prekäre finanzielle Situation, wobei die Mieterhöhungen gleichzeitig auch die Inflation weiter steigen ließen.
FPÖ: Mietenstopp statt "ÖVP-Klientelpolitik" für Vermieter:innen
So wie die SPÖ fordern auch die Freiheitlichen einen Mietenstopp. Sie werfen der ÖVP vor, zu sehr im Sinne ihrer Klientel, den Vermieter:innen, zu handeln. Leistbares Wohnen als grundlegende Säule leistbaren Lebens müsse gesichert werden. FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl schlägt dafür im Rahmen eines Entschließungsantrags Sofortmaßnahmen vor (3432/A(E)). So sollen die Richtwert- und Kategoriemieten bis inklusive 2026 eingefroren werden. Anschließend soll es eine maximale Indexierungsmöglichkeit von 2 % geben. Weiters sieht der FPÖ-Vorschlag die Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des Mietrechtsgesetzes anhand thermisch-energetischer Kriterien, ein Befristungsverbot für gewerbliche bzw. institutionelle Vermieter:innen sowie Steuerbegünstigungen für Sanierungen und Investitionen vor. Mieter:innen, deren Verträge innerhalb eines Jahres auslaufen, sollen diesen um ein Jahr bei gleichbleibender Miete verlängern können. Bei der Wohnbauförderung sei der Bundeszuschuss im Ausmaß von 0,6 % des BIP für jedenfalls 15 Jahre festzulegen.
FPÖ: Restriktive Kriterien für Objektverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen
"Erhebliche legistische Mängel" ortet FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl einmal mehr in der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 2022 (3339/A(E)). Es kursierten aktuell "mehr als fragwürdige" Rechtsansichten zur Auslegung der Novelle. Diese würden die gemeinnützige Vermögensbindung und die Wohnungsgemeinnützigkeit insgesamt ad absurdum führen, kritisiert Schrangl. Es sei daher klarzustellen, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen niemals Teil des steuerprivilegierten Segments des Geschäftskreises gemeinnütziger Bauvereinigungen sein könnten. Zur besseren Regelung von genehmigungspflichtigen Objektverkäufen durch gemeinnützige Bauvereinigungen brauche es daher "klarstellende, restriktive und demonstrative" Kriterien, argumentiert er.
FPÖ: Mietzinsbeschränkung für im Rahmen des Sofortkaufes bzw. der Kaufoption veräußerter, gemeinnützig errichteter Wohnungen
Gemeinnützige Wohnungen, die durch Bauvereinigungen veräußert werden, würden aktuell der freien Mietzinsbildung unterliegen, kritisiert FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl. In einem Entschließungsantrag fordern die Freiheitlichen daher, dass die im Wege des Sofortkaufes oder der Kaufoption übertragenen Wohnungen künftig nur mehr zum jeweiligen Richtwert ohne Zuschläge und nur mit Abschlägen vermietbar sind (3458/A(E)). Die gemeinnützigen Mietwohnungen hätten insgesamt einen preisdämpfenden Effekt auf den freien Markt und würden für leistbare Wohnungen sorgen, argumentiert Schrangl. Angesichts der günstigen Kaufpreise seien Mietzinsbeschränkungen im Sinne der Allgemeinheit mehr als gerechtfertigt.
NEOS fordern Maßnahmen gegen Bodenverbrauch mittels Bundes-Raumordnungsrahmengesetz
Um den Bodenverbrauch und die Zersiedlung zu stoppen, ausreichend Grundflächen für geförderten bzw. gemeinnützigen Wohnbau verfügbar zu machen und die Energiewende voranzutreiben, schlagen die NEOS-Abgeordneten Johannes Margreiter und Michael Bernhard Maßnahmen mittels eines Entschließungsantrags vor (3402/A(E)). So soll ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz samt einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Raumordnungs-Rahmenkompetenz des Bundes und eine Bundesstrategie für Flächenmanagement und Raumordnung verankert werden. Ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz soll neben der Regelung von Flächen für bundesländerübergreifende Infrastrukturen verbindliche Zielvorgaben für die Bundesländer festlegen, in welchem Umfang sie Bauland und Flächen für geförderten bzw. gemeinnützigen Wohnbau widmen dürfen. (Schluss) pst
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Links
- 3458/A(E) - "Einmal WGG, immer WGG" und Stärkung der gemeinnützigen Entgeltbildung
- 3431/A(E) - Mietenstopp jetzt
- 3402/A(E) - Bundes-Raumordnungsrahmengesetz schaffen
- 3339/A(E) - Restriktive Kriterien für Objektverkäufe gem. § 10a WGG durch gemeinnützige Bauvereinigungen
- 3432/A(E) - Mietenstopp statt ÖVP-Klientelpolitik für Vermieter