Parlamentskorrespondenz Nr. 852 vom 19.07.2023
Neu im Familienausschuss
Wien (PK) – In zwei neuen Anträgen, die dem Familienausschuss zugewiesen wurden, geht es einerseits um das Schließen einer Gesetzeslücke im Bereich des Wochengeldes und andererseits um den Schutz von sogenannten Kinder-Influencer:innen.
FPÖ drängt auf rasche Reparatur der "Wochengeld-Falle"
Aufgrund einer Gesetzeslücke würden Schwangere in Österreich derzeit finanziell ungleich behandelt, führt FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion ins Treffen. Grundsätzlich hätten nämlich Frauen, die während ihrer Karenz erneut schwanger werden, nur dann Anspruch auf Wochengeld, wenn sie noch Kinderbetreuungsgeld beziehen. Obwohl diese Regelung laut einem OGH-Erkenntnis vom August 2022 dem EU-Recht widerspreche, sei das entsprechende Gesetz bis heute nicht repariert worden, kritisieren die Freiheitlichen. Dies habe in einem konkreten Fall etwa dazu geführt, dass eine Frau mit Beginn ihres Beschäftigungsverbots weder Anspruch auf Wochengeld noch auf Entgelt hatte. Es müsse daher eindeutig gesetzlich festgelegt werden, dass alle Frauen, die während der Karenz erneut schwanger werden, Anspruch auf Wochengeld haben (3500/A(E)).
Sozialdemokrat:innen fordern Schutz von Kinder-Influencer:innen
In einem weiteren Entschließungsantrag zeigt sich die SPÖ besorgt über sogenannte Kinder-Influencer:innen, also Minderjährige, die auf Plattformen wie Instagram, Snapchat oder YouTube als Influencer:innen tätig sind (3505/A(E)). Die Sozialdemokrat:innen sind der Ansicht, dass es Maßnahmen zum Schutz dieser Kinder vor Ausbeutung braucht, damit diese keinen gesundheitlichen oder psychischen Schaden nehmen oder in ihrer schulischen Entwicklung beeinträchtigt werden. Sie verweisen auf ein Gesetz mit Regeln für Online-Kinderstars, das im Jahr 2020 in Frankreich verabschiedet wurde. Es besagt etwa, dass ab einer gewissen Höhe von Einnahmen ein Teil davon auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden muss, auf das die betroffene Person erst mit 16 Jahren zugreifen kann. Außerdem müssen in Frankreich Unternehmen, die mit Kinder-Influencer:innen zusammenarbeiten wollen, eine Einwilligung einer Behörde einholen. Auch das Recht auf Löschung älterer Inhalte der Kinder wurde in Frankreich ausgeweitet. In Österreich gebe es hingegen keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich. Die SPÖ fordert daher von der Familienministerin und vom Arbeitsminister ein, das Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und ihrer Einnahmen, eine Informationsoffensive und Vorgaben für Online-Konzerne beinhalten soll. Ein gleichlautender Antrag (3506/A(E)) wurde dem Sozialausschuss zugewiesen. (Schluss) sue