Parlamentskorrespondenz Nr. 867 vom 26.07.2023
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Verwertungsgesellschaften sollen bei der Verteilung des eingenommenen Entgelts aus sogenannten Weitersendungen nach dem Urheberrecht künftig auch die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Übermittlung von Rundfunksendungen des ORF mitberücksichtigen können. Mit einem entsprechenden Antrag von ÖVP und Grünen soll so laut Erläuterungen die derzeitige Praxis der Verwertungsgesellschaften auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden (3523/A).
Das sogenannte "ORF-Privileg" betreffend die Vergütung der Weitersendung wird von dieser Verteilungsregel jedoch nicht berührt, halten die Antragsteller:innen in diesem Zusammenhang fest. Die neue Bestimmung rechtfertige keine Erhöhung der Vergütung für die Weitersendung. Die ausschließlich die Verwertungsgesellschaften intern betreffende Verteilungsoption könne nicht zulasten Dritter, insbesondere der Lizenznehmer, gehen. (Schluss) mbu