Parlamentskorrespondenz Nr. 872 vom 28.07.2023

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Die NEOS orten in Anträgen einerseits rechtliche Hindernisse bei der Gebäudesanierung, andererseits ungerechtfertigte Exekutionen. Der SPÖ ist die Prozessbegleitung für Opfer von Hate Crime sowie eine Meldestelle gegen LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen ein Anliegen.

NEOS: Rechtliche Hindernisse bei Gebäudesanierung

Rund 20 % der österreichischen CO2-Emissionen stammen aus dem Gebäudesektor, meinen die NEOS. Der Energieverbrauch von Gebäuden sei damit nach dem Verkehr der größte Hebel für den Klimaschutz in Österreich. Der deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs von Gebäuden stehen den NEOS zufolge aber in vielen Fällen auch rechtliche Hindernisse entgegen. Mit einem Entschließungsantrag (3447/A(E)) fordern sie diesbezüglich aufeinander abgestimmte Änderungen des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes. Ziel müsse einerseits sein, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden von den Mietenden bzw. der Minderheit einer Eigentümergemeinschaft zu dulden sein sollen. Andererseits sollen die Maßnahmen in den Katalog der nützlichen Verbesserungen in beiden Gesetzen aufgenommen werden, so die Forderung.

NEOS gegen ungerechtfertigte Exekutionen

Rechtskräftige Forderungen unter Privatpersonen können den NEOS zufolge nur dann in Exekution gezogen werden, wenn betreffend den Exekutionstitel ein Zustellnachweis vorliegt. Demgegenüber könne die "Exekutionsfaust" hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Forderungen ohne nachweisliche Warnung "zuschlagen". Denn weder bei Rückständen bei Sozialversicherungsbeiträgen, noch bei Steuerbescheiden und Mahnungen des Finanzamts sei eine nachweisliche Zustellung vorgeschrieben. Diese Ungleichbehandlung sei in einem modernen Rechtsstaat inakzeptabel, so die NEOS. Sie fordern mit einem Entschließungsantrag (3488/A(E)), dass Exekutionen auf der Grundlage von Exekutionstiteln nur dann zu bewilligen sein sollen, wenn die betreibende Partei im Exekutionsantrag die Erklärung abgibt, dass die verpflichtete Partei über die betriebene Forderung dem Grund und der Höhe nach nachweislich informiert ist.

SPÖ: Prozessbegleitung für Opfer von Hate Crime

Der Anstieg von Hassverbrechen, also Formen von vorurteilsmotivierten und gruppenspezifischen Verbrechen, zeige seit dem Beginn der behördlichen Erfassung 2020 deutlich, dass in diesem Bereich großer Handlungsbedarf besteht, so die SPÖ. Eine Ausweitung der Prozessbegleitung auf alle Formen von Hate Crime würde den Sozialdemokrat:innen zufolge einen wichtigen Beitrag leisten, um das Vertrauen betroffener Gruppen in den Rechtsstaat und die Durchsetzbarkeit ihrer Rechte zu fördern. Mit einem Entschließungsantrag fordern die Antragsteller:innen daher einen Gesetzesentwurf zur Ausweitung des Anspruchs auf Prozessbegleitung für die Opfer von vorurteilsmotivierten, gruppenspezifischen Hassverbrechen auch bei Verbrechen im analogen Raum (3495/A(E)).  

SPÖ: Meldestelle gegen LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen

Auch eine Forderung nach der Einrichtung einer niederschwelligen Meldestelle für LGBTIQ-Feindlichkeit kommt von der SPÖ (3492/A(E)). In Österreich zeichne sich laut Entschließungsantrag ein Anstieg von "Hate Crime" Delikten ab. Im Jahr 2021 seien insgesamt 6.619 Hassverbrechen erfasst worden, aufgrund der sexuellen Orientierung wurden 376 "Hate Crimes" angezeigt, darunter 224 Gewaltdelikte. Eine Meldestelle könnte helfen, Opfer von potentiellen Hassverbrechen zu unterstützen, den Kontakt zu Behörden aufzunehmen und Programme wie die psychosoziale Prozessbegleitung zugänglicher zu machen, heißt es im Antrag. Darüber hinaus würde der SPÖ zufolge eine solche Einrichtung ehrenamtliche Vereine und Organisationen entlasten. Gleichlautende Anträge wurden dem Innenausschuss (3491/A(E)) und dem Gleichbehandlungsausschuss (3493/A(E)) zugewiesen. (Schluss) mbu