Parlamentskorrespondenz Nr. 883 vom 16.08.2023

Finanzpolizei: 362 Anzeigen wegen Unterentlohnung im Vorjahr

Wien (PK) – 2022 stellte die Finanzpolizei 362 Fälle von unter dem heimischen Kollektivvertrag entlohnten Arbeitnehmer:innen bei in Österreich tätigen Betrieben fest. Über 3 Mio. € an Geldstrafen beantragte sie deswegen in ihrem Auftrag, Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen. Das geht aus ihrem vorjährigen Tätigkeitsbericht (III-973 d.B.) hervor. Allerdings konnte die Finanzpolizei nicht alle geplanten Unternehmensüberprüfungen durchführen. Als Gründe dafür werden im Bericht eine große Zahl neuer Mitarbeiter:innen und das EU-Mobilitätspaket genannt. Letzteres habe aufgrund rechtlicher und organisatorischer Änderungen Sanktionierungen beziehungsweise zielführende Kontrollen im Transportbereich faktisch das gesamte vergangene Jahr verunmöglicht. Für 2023 ist ein wesentliches Element der Risikoanalyse zur Kontrolltätigkeit laut Bericht das Lohnniveau in Österreichs Nachbarstaaten.

2.359 Betriebs- und Schwerpunktkontrollen

Das Bundesgesetz gegen Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG) soll Arbeitnehmer:innen das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen. Anhand des von Finanzministerium und Arbeitsministerium jährlich erstellen Kontrollplans überprüfte die Finanzpolizei im Vorjahr 1.019 Betriebe mit 3.212 nach Österreich entsendeten oder überlassenen Arbeitskräften. Geplant gewesen wäre die Überprüfung von 1.300 Betrieben. 

Anlass-, branchen- und saisonbezogene Schwerpunktkontrollen nahm die Finanzpolizei 2022 überdies bei einreisenden Betriebsfahrzeugen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten Ost- und Südösterreichs vor sowie in der Baubranche und bei Unternehmen aus Staaten mit niedrigerem Lohnniveau. Überprüfungen gab es außerdem bei Unternehmen mit COVID-19-Förderungen. Insgesamt 1.340 Schwerpunktkontrollen wurden demnach durchgeführt.

Strafanträge von 4,58 Mio. €

Wegen identifizierter Vergehen gegen das LSD-BG gab es im Vorjahr 838 Strafanträge durch die Finanzpolizei. Die bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden beantragten Geldstrafen beliefen sich auf 4,58 Mio. €. Von den beantragten 3,33 Mio. € an Geldstrafen wegen Unterentlohnung wurden 2,42 Mio. € rechtskräftig entschieden. Betroffen davon waren 1.388 Arbeitnehmer:innen. Wegen Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- oder Lohnunterlagen wurden in 91 Fällen Geldstrafen in der Höhe von 183.975 € verhängt, wegen der Nichtbereithaltung von Unterlagen gab es in 421 Fällen rechtskräftige Entscheidungen mit Geldstrafen von insgesamt 913.300 €. Wegen Vereitelung der finanzpolizeilichen Kontrollen wurden 311 Strafanträge rechtskräftig entschieden, im Strafausmaß von 499.325 €.

Risikoanalyse als Basis für Kontrolltätigkeit

Die Risikoanalyse, mit der die Kontrolltätigkeit der Finanzpolizei vorbereitet wird, umfasst unter anderem die Anzahl entsendeter oder überlassener Arbeitnehmer:innen in Österreich, das Lohnniveau jener EU-Mitgliedstaaten, die hauptsächlich Arbeitnehmer:innen in Österreich beschäftigen, sowie jene Branchen, die besonders von grenzüberschreitenden Entsendungen beziehungsweise Überlassungen betroffen sind. Weitere Faktoren sind dem Bericht zufolge Sanktionierungen von ausländischen Arbeitgeber:innen, die gegen Regelungen des LSD-BG verstoßen haben sowie der Kapazitätsumfang der Finanzpolizei für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping.

2023 richtet die Finanzpolizei den Fokus weiterhin auf grenznahe Betriebe in Niederösterreich, dem Burgenland, Kärnten und der Steiermark. 1.300 Betriebe, die aus dem Ausland nach Österreich hereinarbeiten, sind laut Kontrollplan heuer zu überprüfen. Aus Sicht der zuständigen Ministerien ist die vorhandene Personalausstattung der Finanzpolizei für die Abwicklung der vorgesehenen Kontrollen ausreichend. Als Kontrollschwerpunkte nennt der Bericht den Tourismus, das Bau- und Baunebengewerbe sowie das Reinigungsgewerbe. Verdachtsfälle werden wie gehabt weitergeleitet an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO), das für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping dieses Jahr über rund 1,07 Mio. € verfügt. (Schluss) rei