Parlamentskorrespondenz Nr. 887 vom 24.08.2023

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Wien (PK) – Während sich die FPÖ für strengere Regeln zum Zutritt in öffentliche Bäder sowie für den Schutz des Bargelds ausspricht, fordert die SPÖ mehr Transparenz und die Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen. Zudem soll eine strengere Herkunftskennzeichnung für Honigmischungen eingeführt werden. Geht es nach den NEOS, sollen die gesetzlichen Aufklärungspflichten für Bürgende ausgeweitet werden.

FPÖ: Berücksichtigung des biologischen Geschlechts in Bädern

Die Freiheitlichen sprechen anlässlich medialer Berichte über den Besuch einer "selbsternannten Transfrau" in einer Wiener Damensauna von einer "unverschämten und öffentlichen Provokation". Der Rechtsstaat sei gefordert, "diesen Umtrieben gesetzlich Einhalt zu gebieten und Verstöße entsprechend zu bestrafen". Geht es nach den Antragsteller:innen Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm, soll durch eine Novellierung des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung das "explizite und ausschließliche Abstellen auf das biologische Geschlecht" in den Badeordnungen für öffentliche Bäder umgesetzt werden (3453/A(E)).

FPÖ für Schutz des Bargelds und der Bargeldzahlung

Da der "Masterplan" zur schrittweisen Abschaffung des Bargelds sowie der Bargeldzahlung ein reales Bedrohungsszenario darstelle, fordern die FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm und Christian Ragger von der Bundesregierung, sich in Österreich und der EU für Maßnahmen dagegen einzusetzen. So sollen die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben sowie der uneingeschränkte Bargeldzahlungsverkehr, die Bargeldannahme und Bargeld als Vermögensform verfassungsrechtlich verankert werden. Damit sollen insbesondere die Barrierefreiheit und die Teilhabe vulnerabler Gruppen an Gesellschaft und Wirtschaft garantiert werden (3503/A(E)).

SPÖ für mehr Transparenz und Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen

Angesichts der Vielzahl an Angeboten bei Lebensversicherungen sei es für Konsument:innen trotz Beratung oft schwierig, das ideale Produkt zu finden, kritisiert SPÖ-Mandatar Christian Drobits. Denn über hohe Kosten, intransparente Gebühren oder nachteilige finanzielle Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung würden die wenigsten Kund:innen aktiv aufgeklärt. Laut Drobtis braucht es deshalb mehr Transparenz zur Zusammensetzung und Höhe aller Kosten, Gebühren und Provisionen vor Vertragsbeginn, einen Ausbau provisionsfreier Produkte sowie umfassende Informationen über allfällige nachteilige finanzielle Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung. Damit Versicherungsvermittler:innen soweit als möglich nach den Bedürfnissen der Konsument:innen handeln, wird zudem eine verpflichtende gleichmäßige Verteilung der Provision über die gesamte Laufzeit des Lebensversicherungsvertrags eingefordert (3525/A(E)).

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert SPÖ-Mandatar Christian Drobits den Konsumentenschutzminister auf, die relevanten Stakeholder im Bereich des Konsumentenschutzes (Arbeiterkammer, VKI) mit einer flächendeckenden Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen zu beauftragen. Obwohl der Oberste Gerichtshof bereits in den Jahren 2007 und 2008 in etlichen Entscheidungen festgestellt habe, dass einige Kostenabzugsklauseln für Konsument:innen intransparent und daher unzulässig seien, würden diese nach wie vor von Versicherungsunternehmen verrechnet, was sich pro Vertrag zu mehreren tausend Euro summieren könne. Zwar biete der VKI mit einer "Sammelintervention Lebensversicherungen" Verbraucher:innen von sechs Versicherungsunternehmen kostenlose Unterstützung an, es sei jedoch davon auszugehen, dass mehr Konsument:innen von unzulässigen Kostenabzugsklauseln betroffen seien, so Drobits (3524/A(E)).

SPÖ fordert strengere Herkunftskennzeichnung von Honigmischungen

Um die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Imker:innen zu stärken und eine Täuschung der Konsument:innen zu verhindern, soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine strengere Herkunftskennzeichnung bei Honig einsetzen, so eine SPÖ-Forderung (3450/A(E)). Derzeit sei der Anteil an EU-Honig in Mischhonigen für die Verbraucher:innen nicht ersichtlich, weshalb es eine Ausweisung der genauen Prozentanteile sowie Herkunftsländer am Etikett brauche, so die Antragsteller:innen Elisabeth Feichtinger und Christian Drobits. Zudem würden laut einem Bericht der Europäischen Kommission 46 % des in die EU importierten Honigs unter Verdacht stehen, mit Zuckersirup verunreinigt zu sein. Um diese unlauteren und die regionale Imkerkultur bedrohende Praktiken abzustellen, sei ein rasches Handeln der Politik erforderlich. Ein gleichlautender SPÖ-Antrag wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen (3449/A(E)).

NEOS pochen auf verstärkte Aufklärungspflichten für Bürgende

Laut den NEOS werden Bürgschaften häufig unter fragwürdigen Umständen eingegangen. Immer wieder würden Angehörige, insbesondere Frauen, persönliche Haftungen, die ihre finanziellen Verhältnisse übersteigen, übernehmen. Im Ernstfall seien diese dann nicht in der Lage, den fällig gestellten Kredit zu bezahlen und mit hohen Schulden konfrontiert. Dies sei auf mangelnde gesetzliche Aufklärungspflichten zurückzuführen, kritisiert Antragstellerin Katharina Werner. So sehe das Konsumentenschutzgesetz Aufklärungspflichten nur für bürgende (geschiedene) Ehepartner:innen vor. Zudem seien etwa im Verbraucherkreditgesetz keine Aufklärungspflichten für Bürgende hinsichtlich ihrer eigenen Bonität verankert. Die NEOS sprechen sich daher für eine Ausweitung der Aufklärungspflichten im Konsumentenschutzgesetz auf Lebensgefährt:innen sowie für die Vorlage eines Konzepts zur verstärkten Sensibilisierung von Bürgenden durch den Konsumentenschutzminister aus (3487/A(E)). (Schluss) med

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