Parlamentskorrespondenz Nr. 889 vom 30.08.2023

Nationalrat beschließt Verlängerung der Ergänzungsgutachten für die COFAG

Regelung bleibt bis Ende 2023 in Kraft

Wien (PK) - Die Ende 2022 außer Kraft getretene Rechtsgrundlage für die Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) wird bis Ende 2023 befristet wieder in Kraft gesetzt. Der entsprechende Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes wurde heute im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrats mehrheitlich angenommen. Durch eine im letzten Plenum vorgenommene Fristsetzung wurde sichergestellt, dass der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Nationalratssitzung kommt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 817/2023).

Förderanträge werden im Auftrag der COFAG durch die Finanzverwaltung einer automationsunterstützten Risikoanalyse unterzogen. Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Antrag oder an der Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses angegebenen Daten, kann die COFAG im Einzelfall eine ergänzende Analyse (Ergänzungsgutachten) vom Finanzamt anfordern. Auf dessen Basis entscheidet die COFAG über den Förderantrag. Erforderlich ist die Verlängerung den Regierungsparteien zufolge aufgrund der erheblichen Anzahl an Fällen, in denen Zweifel bestehen.

Oppositionsparteien kritisieren "Blackbox COFAG"

Die SPÖ spreche sich grundsätzlich für die Überprüfung von COVID-19-Förderungen aus, bei der COFAG handle es sich aber um eine "intransparente Blackbox der Sonderklasse", kritisierte Karin Greiner (SPÖ). Die Förderungen seien wenig treffsicher und der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Das hätten etwa auch der Rechnungshof und die Nationalbank festgestellt. Zudem habe es zum Antrag der Regierungsparteien keinen parlamentarischen Prozess im Rahmen eines Budgetausschusses gegeben, weshalb die SPÖ nicht zustimmen könne, so Greiner. Christoph Matznetter (SPÖ) sah in der COFAG generell eine Struktur, die lediglich zur Verhinderung parlamentarischer Kontrolle diene. Laut ihm wäre eine Abwicklung der Corona-Hilfen über die Finanzverwaltung sinnvoller gewesen. Die Sozialdemokratie habe zudem von Anfang an auf einen Rechtsanspruch auf Entschädigungen gepocht, den die Bundesregierung jedoch aus dem Pandemiegesetz "beseitigt" habe. Nun versuche sie etwas zu reparieren, was nicht zu reparieren sei, erklärte Matznetter.

Ähnlich argumentierte Michael Bernhard (NEOS). Der Antrag würde "Chaos und Intransparenz fortschreiben". Die NEOS hätten von Beginn an ihre Skepsis gegenüber der COFAG artikuliert, die hunderttausende Unternehmen drangsaliert und in Unsicherheit gebracht habe. Für Bernhard braucht es keine Verlängerung der "Blackbox" sondern "klare Strukturen, schnelle Hilfen und einfache Prüfungen". Mit den Finanzämtern gebe es hier eine bestehende Infrastruktur, die gut überprüfen könne.

Die vorliegende Novelle des COFAG-Gesetzes sei rein technischer Natur und bewirke eine notwendige Verlängerung der Möglichkeit zur Einholung von Ergänzungsgutachten, erklärte Hubert Fuchs (FPÖ) die Zustimmung seiner Fraktion. Diese Notwendigkeit demonstriere jedoch, dass von Anfang an die Finanzverwaltung mit der Auszahlung und Überprüfung der Corona-Hilfen hätte betraut werden sollen, was auch der Rechnungshof bestätige. So hätten sich externe Berater:innen im Rahmen der COFAG "eine goldene Nase verdient", so Fuchs. Sein Fraktionskollege Gerhard Kaniak sah das "Grundübel" in den aus seiner Sicht überschießenden Corona-Maßnahmen und der Aushebelung des Rechtsanspruchs auf Entschädigungen im Pandemiegesetz. Die darauf folgenden Hilfsmaßnahmen hätten lediglich ein "Strohfeuer" dargestellt. Die negativen Folgen dieser Politik werden Österreich laut Kaniak noch jahrelang beschäftigen.

ÖVP und Grüne: COFAG als wesentliches Instrument zur Pandemiebewältigung

Es handle sich um einen "wichtigen Entschluss im Sinne der Transparenz", mit dem man die gesetzliche Grundlage für die Prüfung der restlichen Anträge schaffe, hielt Andreas Ottenschläger (ÖVP) entgegen. Diese sei durch die COFAG-Überprüfung des Rechnungshofes sowie durch die Veröffentlichung aller Förderungen über 10.000 € sichergestellt. Der ÖVP-Angeordnete dankte den Mitarbeiter:innen der Finanzämter und der COFAG, die die absolute Mehrzahl der Anträge gut und rasch abgearbeitet hätten.

Elisabeth Götze (Grüne) betonte die effiziente Bearbeitung von über 1,35 Millionen Anträgen durch die COFAG und die transparente Darstellung der Auszahlungen auf ihrer Website. Damit habe sie einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Pandemiebewältigung geleistet, wie etwa die vergleichsweise geringe Arbeitslosigkeit im Laufe der Pandemie und heute zeigen würde. Die Novelle sei nun notwendig, um die circa 7.000 Anträge zu prüfen, die bisher "aus verschiedenen Gründen" nicht hätten bearbeitet werden können, so Götze.

Der Antrag wurde im Rahmen einer auf Verlangen von SPÖ und FPÖ einberufenen Sondersitzung behandelt. In Form eines Dringlichen Antrags thematisierten die Sozialdemokrat:innen darin eine "Rekordteuerung" und forderten etwa alle Mieten bis 2025 einzufrieren sowie die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs temporär auszusetzen. (Fortsetzung Nationalrat) med/wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.