Parlamentskorrespondenz Nr. 942 vom 22.09.2023
Neu im Wissenschaftsausschuss
Wien (PK) – Dem Wissenschaftsausschuss liegen Anträge der Oppositionsparteien vor. Von der SPÖ thematisiert werden die Schaffung der Möglichkeit eines Teilzeitstudiums und die Bestimmungen über Kettenverträge an Universitäten. Die NEOS beklagen Nachteile für Quereinsteiger:innen in den Lehrer:innenberuf nach dem bisherigen Modell. Die FPÖ wendet sich erneut gegen Vorgaben der Universitäten an Studierende, in wissenschaftlichen Arbeiten Genderzeichen zu verwenden.
SPÖ für Umsetzung eines Teilzeitstudiums für Studierende an Österreichischen Hochschulen
Andrea Kuntzl und Katharina Kucharowits (beide SPÖ) fordern vom Wissenschaftsminister den Entwurf einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG), das Bestimmungen zur Umsetzung eines Teilzeitstudiums zum Inhalt hat. Die Erarbeitung der Entwurfsvorlage soll unter Einbindung der Österreichischen Hochschüler:innenschaft erfolgen (3597/A(E)).
… und Klärung von Details in Kettenvertragsregelung
Andrea Kuntzl (SPÖ) sieht Bedarf an einer Korrektur des § 109 im Universitätsgesetz, der die Frage der Kettenverträge regelt (3598/A(E)). In zahlreichen Gesprächen mit Universitätsangehörigen habe sich herausgestellt, dass die Bestimmungen des Paragraphen nach wie vor als problematisch empfunden werden. Zudem zeige sich, dass die Anwendung des Gesetzestextes unterschiedlich und teilweise widersprüchlich zur Intention des Gesetzgebers erfolge. So werden im Bereich der Anrechnung von Elternkarenzzeiten diese an manchen Universitäten voll in die Berechnung der lebenslangen Kette von Dienstverträgen miteinbezogen, da während der Karenzzeit ein aufrechter Dienstvertrag bestehe. Das zeige eindeutig, dass die Novellierung der Kettenvertragsregeln fehlerhaft sei oder fehlerhaft umgesetzt werde. Da eben keine weiteren Dauerstellen geschaffen werden, bedeute diese strenge Auslegung der Bestimmung des UG de facto einer Diskriminierung von Frauen, die deutlich mehr Elternkarenzzeiten als Männer in Anspruch nehmen.
Ebenso ist laut Kuntzl die Anrechnung von Projekt-Studienassistenzen in die Berechnung der Kette der Dienstverhältnisse unklar. In der gesetzlichen Bestimmung seien die Studienassistenzzeiten zwar explizit ausgenommen. Die Universität Wien differenziere jedoch bei Projekt-Studienassisten:innen aus Drittmittel und Projekt-Studienassisten:innen, die über die Globalbudgets finanziert werden, und zähle bei Ersteren die Zeiten des aktuellen Dienstvertrages an der Universität Wien in der Berechnung der Kette, bei Letzteren nicht. Kuntzl fordert daher eine Novellierung der Bestimmung des § 109 des Universitätsgesetzes, die die diskriminierende Praxis der Anrechnung von Elternkarenzzeiten beseitigt und die offenbare Gesetzeslücke betreffend der Anrechnung der Dienstverträge von Projekt-Studienassistent:innen, die aus Drittmittel bezahlt werden, schließt.
NEOS sehen Nachteile für Quereinsteiger:innen nach altem Modell
Martina Künsberg Sarre sieht Mängel in dem seit Beginn des Schuljahres 2023/24 bestehenden neuen Quereinstiegsmodell für den Lehrer:innen-Beruf. Während neue Quereinsteiger:innen einen regulären Dienstvertrag erhalten, der sie beim Gehalt und dienstrechtlich den Absolventinnen eines Lehramtsstudiums gleichstellt, sind alle bisherigen Quereinsteiger:innen (u.a. auch "Teach for Austria" Fellows) mit für sie nachteiligen Sonderverträgen angestellt. Nur den wenigsten von diesen Sondervertragslehrkräften gelinge unter den bestehenden Rahmenbedingungen der Wechsel in einen regulären Vertrag. Damit seien Lehrer:innen, die im alten Dienstrecht mit Sondervertrag tätig sind, auch vom neuen Quereinstiegsmodell und der Absolvierung des dort vorgesehenen Hochschullehrgangs dauerhaft ausgeschlossen, da es dieses Modell bisher nur im neuen Dienstrecht gebe und ein Wechsel nicht möglich sei.
Die Benachteiligung bereits bewährter Quereinsteiger:innen gegenüber neuen ist für Künsberg Sarre sachlich nicht zu rechtfertigen und widerspricht ihr zufolge auch der Zielsetzung, den Lehrkräftemangel nachhaltig zu überwinden. Die Abgeordnete fordert daher, den "Hochschullehrgang Quereinstieg neu" für alle in den Schulen tätigen Sondervertragslehrkräfte mit Studienabschluss oder Meisterprüfung zu öffnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Absolventinnen und Absolventen dieses Hochschullehrgangs sowohl im neuen als auch im alten Dienstrecht reguläre Verträge ohne Gehaltsabschläge erhalten (3581/A(E)).
FPÖ wendet sich einmal mehr gegen "Gender-Zwang" an Universitäten
FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf sieht bestätigt, dass es einen Zwang zum "Gendern" bei wissenschaftlichen Arbeiten, die an Universitäten eingereicht werden. Die Bundesregierung habe im Jänner 2023 einen FPÖ-Antrag, der Wissenschaftsminister solle Schritte gegen den Zwang zur mehrgeschlechtlichen Schreibweise mit Genderzeichen an Universitäten setzen, mit der Begründung abgelehnt, dass kein Handlungsbedarf erkennbar sei. Laut Graf zeigen jedoch jüngste Beispiele, dass die Nichtverwendung von bestimmten Schreibweisen, wie etwa Genderzeichen, an einigen österreichischen Universitäten zu Punkteabzügen oder sogar zur Zurückweisung von schriftlichen Arbeiten führt. Der Abgeordnete erneuert daher seine Forderung an die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Universitäten anzuweisen, den Zwang zur mehrgeschlechtlichen Schreibweise mit Genderzeichen zu unterbinden (3600/A(E)). (Schluss) sox
Themen
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Links
- 3600/A(E) - Kein Zwang zum Gendern bei wissenschaftlichen Arbeiten
- 3597/A(E) - Umsetzung eines Teilzeitstudiums für Studierende an Österreichischen Hochschulen
- 3598/A(E) - tatsächlicher Umsetzung und Korrektur der Regelung des §109 UG
- 3581/A(E) - Hochschullehrgang Quereinstieg auch für Sondervertragslehrkräfte öffnen, Bürokratie-Hürden abbauen