Parlamentskorrespondenz Nr. 951 vom 26.09.2023

Neu im Finanzausschuss

NEOS fordern Verbesserungen im Steuersystem

Wien (PK) – Die NEOS haben drei Anträge mit Forderungen zur Verbesserung des Steuersystems vorgelegt. Neben einer Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge setzen sie auf eine KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen und wollen die kalte Progression vollständig abschaffen.

Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge

Bedingt durch den demographischen Arbeitskräftemangel sehen die NEOS die Unternehmen als abhängig von Überstundenleistungen an. Das österreichische Einkommensteuersystem begünstige jedoch aufgrund der steilen Progression den Trend zur Arbeitszeitreduktion, anstatt Mehrleistung zu fördern, stellt Gerald Loacker (NEOS) in einem Initiativantrag fest. Sein Vorschlag zielt daher auf eine Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge ab. Diese soll für die Zuschläge der ersten 20 Stunden (statt 10 Stunden) gelten. Außerdem soll die aktuelle Obergrenze von 86 € fallen, die zuletzt 2009 an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst wurde. In einer Pressekonferenz am 15.9.2023 habe die Bundesregierung bekanntgegeben, dass eine Steuerbegünstigung auf 18 Überstunden und ein Freibetrag von 200 € eingeführt werden soll. Die Maßnahme geht den NEOS aber nicht weit genug, da sie nur temporär geplant ist (3584/A).

KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen

Zur weiteren Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts fordern die NEOS eine Behaltefrist für eine Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten (3573/A(E)). Aus Sicht von Gerald Loacker und Karin Doppelbauer (NEOS) würden dadurch deutliche Anreize gesetzt, in Wertpapiere zu veranlagen.

Kalte Progression zu hundert Prozent abschaffen

Eine weitere Forderung der NEOS betrifft die vollständige Abschaffung der kalten Progression rückwirkend mit 01.01.2022. Im Herbst 2022 wurde vom Nationalrat die Abschaffung der kalten Progression beschlossen, um der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen entgegenzutreten (siehe Parlamentskorrespondenz 1114/2022). Vorgesehen wurde eine jährliche automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate. Neben dieser gesetzlich vorgesehenen Zweidrittel-Anpassung kann der Finanzminister im Rahmen des verbleibenden Drittels weitere Entlastungsmaßnahmen setzen. Die NEOS orten dabei Klientelpolitik und fordern eine Inflationsanpassung über die gesamten 100 Prozent (3574/A(E)). (Schluss) gla