Parlamentskorrespondenz Nr. 954 vom 26.09.2023
Österreichisch-amerikanische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerer Straftaten weiterhin erfolgreich
Wien (PK) – Das Innenministerium hat auf Basis einer Entschließung des Nationalrats (232/E) einen Bericht betreffend dem Abkommen Österreichs mit den Vereinigten Staaten über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) vorgelegt (III-997 d.B.). Ebenso wie im vorangegangenen Bericht wird die Kooperation im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023 als ausgesprochen erfolgreich bewertet.
Das 2012 in Kraft getretene Abkommen schaffe insbesondere durch die Ermöglichung des automatisierten Abrufs daktyloskopischer Daten (Fingerabdrücke) die Grundlage für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den österreichischen Sicherheitsbehörden und ihren US-amerikanischen Pendants. Weitere personenbezogene Daten und sonstige Informationen würden erst auf Nachfrage den jeweiligen nationalen Kontaktstellen übermittelt, wie im Bericht ausgeführt wird. Diese hätten dann zu prüfen, ob eine Verletzung schutzwürdiger Interessen Betroffener durch die Übermittlung vorliegt. Zur verwaltungsmäßigen und technischen Umsetzung der PCSC wurde 2013 eine Durchführungsvereinbarung unterzeichnet, in der unter anderem die nationalen Kontaktstellen, das Kommunikationsnetzwerk sowie maximale Abrufkapazitäten festgelegt sind. Die rechtliche Kontrolle der Datenübermittlung, -verarbeitung und –speicherung obliege den jeweiligen nationalen Datenschutzstellen.
Laut Bericht startete der Echtbetrieb für den daktyloskopischen Datenaustausch inklusive Folgedatenaustausch im Oktober 2017 und verlaufe seither "ausgesprochen erfolgreich". Er habe bereits zur Identifizierung zahlreicher Straftäter geführt, die unter Verwendung falscher Identitätsdaten in Österreich Verbrechen verübt oder gegen die, wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, ermittelt wurde. Auch mehrere mit internationalen Haftbefehlen gesuchte Personen seien nach Fingerabdrucktreffern richtig identifiziert worden und die Behörden hätten speziell im Bereich des transnationalen organisierten Suchtgifthandels zahlreiche Ermittlungserfolge verzeichnen können, wie es im Bericht heißt. Die USA hätten sich als "verlässliche und vertragstreue Partner" erwiesen, dem Innenressort seien keine Beschwerden von Betroffenen über die missbräuchliche Verwendung von Daten im Zusammenhang mit diesem Abkommen bekannt. (Schluss) wit