Parlamentskorrespondenz Nr. 968 vom 27.09.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz wird verfassungskonform gestaltet

Wien (PK) – Der verfassungskonformen Reparatur des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes dient eine Regierungsvorlage, die unter Federführung des Gesundheitsressorts dem Parlament übermittelt wurde (2207 d.B.). Im Konkreten ist davon Paragraph 23 betroffen, in dem es um die Verbindlichkeitserklärung von Inhalten des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit und der Regionalen Strukturpläne geht. Durch den Wegfall von zwei Grundsatzbestimmungen ändere sich inhaltlich aber nichts, heißt es in den Erläuterungen, da die landesgesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Beleihung der Gesundheitsplanungs GmbH als Landesbehörde weiter in Geltung stehen. Die übrigen Absätze entsprechen den geltenden Bestimmungen und sind quasi neuerlich zu erlassen, um entsprechend den erforderlichen verfassungsrechtlichen Formalerfordernissen vor Kundmachung die ausdrückliche Zustimmung der Länder einholen zu können. (Schluss) sue