Parlamentskorrespondenz Nr. 969 vom 28.09.2023

VKI-Finanzierungsbericht informiert über Fördermittel für 2022

Förderung des Bundes besteht aus Basisfinanzierung sowie Mittel für Rechtsdurchsetzung

Wien (PK) - Der von Konsumentenschutzminister Johannes Rauch vorgelegte Bericht zur Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) informiert über die seitens des Bundes bereitgestellten Mittel und den damit verbundenen Arbeitsschwerpunkten im Jahr 2022 (III-1012 d.B.). Von dem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag in der Höhe von 5 Mio. € wurden im Vorjahr eine Basisförderung von rund 4,18 Mio. € für die Bereiche Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 0,75 Mio. € für den Bereich Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung seitens des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zur Verfügung gestellt.

Mit der Basisförderung konnte laut dem Bericht sowohl kostenlose telefonische sowie online-Beratung (14.612 Fälle) als auch kostenpflichtige persönliche Beratung und Interventionen (1.769 Fälle) bei Unternehmen angeboten werden. Wie in der Vergangenheit betraf fast ein Viertel aller Anfragen die Durchsetzung von Gewährleistung oder Schadenersatz. Betroffene Branchen waren vor allem die Elektro- und Elektronikbranche sowie der Möbelhandel. An zweiter Stelle lagen 2022 Fragen zu den Preiserhöhungen bei Energie und Wasser. Auch Kündigungen durch Energieanbieter waren Thema. Weitere Schwerpunkte waren Probleme mit allgemeinen Dienstleistungen, speziell beim Handwerk sowie Fragen zu Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

Beim im VKI integrierten Europäischen Verbraucherzentrum zur Lösung grenzüberschreitender Probleme lag der Beratungsschwerpunkt 2022 bei Flugreisen. Auch Onlineshopping nahm einen großen Teil der Anfragen ein, zunehmend im Bereich des Dropshipping. Hier gab es Probleme mit langen Lieferzeiten, Produkten von minderer Qualität, Zollschwierigkeiten und Rücksendungen.

Weiters führte der VKI, zumeist gemeinsam mit anderen europäischen Verbraucherorganisationen, im Vorjahr 118 Vergleichstests und Markterhebungen durch, informiert der Bericht. Die Untersuchungen betrafen die Bereiche Lebensmittel, Gesundheit, Kosmetik und Schadstoffe, Haushalt, Freizeit und Sport, neue Medien, Dienstleistungen und Finanzdienstleitungen sowie Nachhaltigkeit. Zudem gab es faktenbasierte Aufklärung über die COVID-19-Booster- und angepassten Omikron-Impfstoffe der verschiedenen Hersteller.

Neben den oben genannten Bereichen wird der VKI seit dem Jahr 1992 vom für Konsumentenschutz zuständigen Ressort mit der klagsweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt. Auf Basis eines unbefristeten Werkvertrags führte der VKI 2022 231 Verfahren. Das Entgelt dafür belief sich auf pauschal 750.000 €. Die Klagsführung dient laut dem Finanzierungsbericht einerseits der Marktbereinigung bei Verbandsklagen bzw. der Rechtsdurchsetzung im Einzelfall und andererseits der Rechtsfortbildung durch die Gerichte im Fall einer unklaren Rechtslage. Die Erfolgsquote betrug 2022 97 %.

Bei der Auswahl der Verfahren strebe der VKI unter anderem an, möglichst die gesamte Breite des inhaltlichen Verbraucherschutzrechts abzudecken und aktuelle Probleme aus der Praxis aufzugreifen, informiert der Bericht. 2022 sei man seitens des VKI vor allem in den Bereichen Energieversorgung, Flugreisen, Finanzdienstleistungen sowie der Covid-19-Pandemie aktiv gewesen. (Schluss) med


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