Parlamentskorrespondenz Nr. 970 vom 28.09.2023

Neu im Verfassungsausschuss

Novelle des Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetzes sieht Mittelerhöhungen vor

Wien (PK) – Mit dem Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz kommt die Republik ihrer Verantwortung für die jüdischen Gemeinden nach und unterstützt Leistungen im Interesse des jüdischen Gemeindelebens. Mit einer Novelle sollen nun die darin vorgesehenen Zuwendungen an die Israelitische Religionsgesellschaft erhöht und mit den Mitteln bestehende Ziele erweitert bzw. vertieft werden (2206 d.B.).

Konkret sollen die Zahlungen rückwirkend ab dem Jahr 2023 um 3 Mio. € auf 7 Mio. € jährlich angehoben werden. Zukünftig kann die Zuwendung jeweils zum Ende einer Evaluierungsperiode angepasst werden. Dies wäre das erste Mal mit dem 1. Jänner 2027 möglich.

Die Mittel dienen nicht der Absicherung des religiösen Lebens. Sie unterstützen vielmehr gesellschaftspolitische Ziele, die das jüdische Leben in Österreich fördern und gewährleisten, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Dazu zählen die Unterstützung des interreligiösen Dialogs und des interkulturellen Austauschs. Zudem soll jüdisches Leben in allen Bereichen der Gesellschaft sichtbar gemacht werden. Ein Schwerpunkt wird auch auf die junge Generation gelegt, die durch Bildungs- und Sportprojekte unterstützt werden soll. Ebenso sollen die Mittel das Erhalten, Wiederherstellen und Sichtbarmachen des österreichisch-jüdischen Kulturerbes fördern. (Schluss) pst