Parlamentskorrespondenz Nr. 972 vom 28.09.2023

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage: Erhöhung der Vergütung der Gerichtsvollzieher:innen

Wien (PK) - Die letzte Anpassung der Vergütung der Gerichtsvollzieher:innen sei mit der Exekutionsordnungs-Novelle im Jahr 2014 erfolgt. Insbesondere die zuletzt erfolgten massiven Preissteigerungen machen nun eine Anpassung – auch im Bereich der Fahrtkosten – erforderlich, wird in der diesbezüglich vorliegenden "Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023" festgehalten (2209 d.B.). Zudem sollen laut Erläuterungen die Anpassungen den Grundsatz einer erfolgsbasierten Entlohnung hervorheben, aber auch zeitaufwändige Tätigkeiten höher vergütet werden. Im Zuge der Digitalisierungsbemühungen der Justiz soll darüber hinaus auch im Bereich des Gerichtsvollzuges ein eigenes Programm (Applikation Mobiler Vollzug) zum Einsatz kommen, das die Gerichtsvollzieher:innen bei ihrer Tätigkeit wesentlich unterstützen und bargeldlose Zahlungen ermöglichen soll.

Derzeit hängt die Vergütung der Gerichtsvollzieher:innen von Prozentsätzen ab, die Mindestvergütung beträgt 6 €. Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, dass dem:der Gerichtsvollzieher:in eine Sockelvergütung von 5 € gebühren soll, sobald er:sie insgesamt 10 € erhalten hat. Bei Erhalt weiterer Beträge erhöht sich die Vergütung jeweils bei Erreichen bestimmter Betragsstufen durch festgesetzte Beträge. Dadurch soll eine Vereinfachung bei der Berechnung der zustehenden Vergütung erreicht werden. Zusätzlich sieht der Gesetzesvorschlag einen Abschlussbonus vor. Erhält der:die Gerichtsvollzieher:in beispielsweise zunächst einen Betrag von 600 € und anschließend einen weiteren Betrag von 800 €, beträgt die Vergütung 28 €, wird in den Erläuterungen exemplarisch errechnet. Anpassungen sollen mit der Vorlage etwa auch bei Vergütungen für Räumungen und Fahrnisexekution erfolgen.

Mit Einführung der Applikation Mobiler Vollzug soll die Berechtigung der Gerichtsvollzieher:innen zur Entgegennahme von bargeldlosen Zahlungen – soweit technisch möglich – geschaffen werden, heißt es dazu in den Erläuterungen. Die Änderung soll auch zu einem größeren Erfolg bei der Einbringlichmachung der Forderung führen. Geplant ist die Ausstattung der Gerichtsvollzieher:innen mit Geräten, die die bargeldlose Zahlung vor Ort ermöglichen sollen. Die Kosten für die Zurverfügungstellung und Nutzung dieser technischen Geräte trägt laut Erläuterungen der Bund. (Schluss) mbu