Parlamentskorrespondenz Nr. 987 vom 02.10.2023

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge zu Anzeigebestätigungen sowie Kinderschutz

Wien (PK) – Die NEOS setzen sich dafür ein, dass eine dritte Person, die Anzeige erstattet, eine gebührenfreie Anzeigebestätigung bekommen soll. SPÖ und FPÖ fordern jeweils in einem Entschließungsantrag umfassende Maßnahmen zum Kinderschutz.

NEOS: Anzeigebestätigung für "dritte anzeigende Personen"

Die NEOS haben einen Initiativantrag zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) vorgelegt (3583/A). Sie fordern, dass auch einer dritten Person, die Anzeige erstattet hat, eine schriftliche Bestätigung der Anzeige gebührenfrei auszufolgen sein soll. Erstatten derzeit Personen, die kein Opfer im Sinne der StPO sind, eine Anzeige, so sehe das Gesetz keinen Anspruch auf eine Bestätigung über die erfolgte Anzeige vor. Unter Umständen erfolge die Anzeige aber auch in Erfüllung einer sie dahingehend treffenden gesetzlichen Verpflichtung, etwa durch Ärzt:innen bei anzeigepflichtigen Verletzungen. Es ist den NEOS zufolge kein sachlicher Grund erkennbar, warum zwar einem Opfer eine Bestätigung über die erfolgte Anzeige auszustellen ist, nicht aber einer dritten Person. Vielmehr sei gerade auch bei diesen Personen in vielen Fällen von einem rechtlichen Interesse auszugehen, die erfolgte Anzeige jederzeit bestätigen zu können.

SPÖ: Kinder besser schützen

Die österreichische Regierungspolitik sei meilenweit davon entfernt, Kindern den ihnen zustehenden verfassungsgesetzlichen Schutz zu sichern, kritisiert die SPÖ (3566/A(E)). Auch die von Expert:innen dringend eingeforderten weitergehenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexueller Ausbeutung würden weiterhin politisch ignoriert. Die SPÖ fordert daher, umgehend Vorschläge für ein umfassendes Bundes-Kinderschutzgesetz und eine Reihe an zusätzlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu zählen im Bereich Prävention und Sensibilisierung etwa verpflichtende Kinderschutzkonzepte für alle Institutionen, Vereine und Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten sowie für den gesamten elementarpädagogischen Bereich. Es brauche auch verpflichtende Kinderschutzworkshops für Kinder in Schulen und Kindergärten, eine Pflicht-Ausbildung und Sensibilisierung in Sachen Kinderschutz für alle Pädagog:innen, Polizist:innen, Richter:innen und weitere Berufsgruppen sowie Kinderschutzteams mit entsprechenden Ressourcen in allen pädagogischen Einrichtungen. Weiters müsse ein permanenter Krisenstab bestehend aus Rechts-, Kriminal-, Gewaltschutz- und Opferschutzexpert:innen und Ministerien eingerichtet werden, der für ein Ineinanderwirken sorgt und auf bestehendes Knowhow zurückgreift.

Zu den Forderungen zählt auch eine Basisfinanzierung für Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen, der flächendeckende Ausbau von Gewaltschutzambulanzen sowie die Kinder- und Jugendhilfe besser auszustatten und weiterzuentwickeln. Mehr Personal und bessere Ausstattung in der Justiz und Polizei sowie Expert:innen für Aufklärung von Online-Kindesmissbrauch im Büro für "Sittlichkeit und Kinderpornografie" im Bundeskriminalamt brauche es ebenso wie höhere Strafen für Online-Kindesmissbrauch. Ausgebaut werden müsse auch der Kampf gegen Online-Missbrauch auf internationaler Ebene durch stärkere Kooperation zwischen Behörden und Institutionen.

FPÖ fordert Kinderschutzpaket

Auch die FPÖ zielt mit einem Entschließungsantrag auf einen besseren Kinderschutz ab (3605/A(E)). Die Freiheitlichen fordern ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Kindermissbrauchstäter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten. Außerdem brauche es eine drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft, einen lebenslangen Strafregistereintrag, einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister sowie ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen, die verurteilte "Kinderschänder" beschäftigen. Zu den Forderungen zählt weiters die Übernahme aller Therapie- und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholen würde, einen Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer und eine Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus. Die FPÖ ortet außerdem Bedarf an einem Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Zudem sprechen sie sich für ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten "Pädophilen-Handbüchern", für den Ausbau der psychologische Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens und für den Abbau von Hürden beim Zugang zu "Triebhemmern" aus. (Schluss) mbu