Parlamentskorrespondenz Nr. 1004 vom 04.10.2023

Konsumentenschutzausschuss: Erstmals Bericht über Verwendung der Mittel durch VKI vorgelegt

Zahlreiche Oppositionsanträge vom Recht auf Bargeld bis hin zum besseren Schutz vor Mogelpackungen

Wien (PK) – Um Themen wie dem Einsatz von digitalen Stromzählern, der Täuschung der Verbraucher:innen durch sogenannte Mogelpackungen, die Performance der Pensionskassen sowie die Verankerung des Bargeldes in der Verfassung ging es im zweiten Teil des heutigen Konsumentenschutzausschusses. Die dazu vorliegenden Anträge der Opposition wurden – mit einer Ausnahme - allesamt vertagt. Seit letztem Jahr ist Bundesminister Rauch erstmals verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Verwendung der dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur Verfügung stehenden Mittel vorzulegen. Darin ausgewiesen werden nicht nur die an den VKI ausbezahlten Gelder, sondern auch die Arbeitsschwerpunkte sowie die Erreichung der Zielvorgaben. Da ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag auf Nicht-Enderledigung mehrheitlich angenommen wurde, wird der Bericht im nächsten Plenum auf der Tagesordnung stehen. Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne) hielt es für grundsätzlich positiv, dass mit dem VKI nun ein mehrjähriger Förderungsvertrag abgeschlossen werden kann. Damit sei eine bessere  Planungssicherheit gewährleistet.

VKI-Finanzierungsbericht informiert über Verwendung der Mittel im Jahr 2022

Ein von Bundesminister Johannes Rauch vorgelegter Bericht informiert über die Verwendung der Mittel durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie über die damit verbundenen Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2022 (III-1012 d.B.). Laut VKI-Finanzierungsgesetz werden diesem  für den laufenden Betrieb maximal 4,25 Mio. € für die Bereiche Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 0,75 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung zur Verfügung gestellt. Ausgeschüttet wurden schließlich rund 4,18 Mio. € an Basisförderung. Die – abweichend vom Gesetz – geringfügig niedrigere Fördersumme ergibt sich aus Umschichtungen bei den einzelnen Kostenträgern.

Mit der Basisförderung konnten laut dem Bericht sowohl kostenlose telefonische sowie Online-Beratung (14.612 Fälle) als auch kostenpflichtige persönliche Beratung und Interventionen (1.769 Fälle) bei Unternehmen angeboten werden. Wie in der Vergangenheit betraf fast ein Viertel aller Anfragen die Durchsetzung von Gewährleistung oder Schadenersatz. Betroffene Branchen waren vor allem die Elektro- und Elektronikbranche sowie der Möbelhandel. An zweiter Stelle lagen 2022 Fragen zu den Preiserhöhungen bei Energie und Wasser. Auch Kündigungen durch Energieanbieter waren Thema. Weitere Schwerpunkte waren Probleme mit allgemeinen Dienstleistungen, speziell beim Handwerk sowie Fragen zu Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

Beim im VKI integrierten Europäischen Verbraucherzentrum zur Lösung grenzüberschreitender Probleme lag der Beratungsschwerpunkt 2022 bei Flugreisen (Annullierungen, Fragen der Rückerstattung von Kosten, Probleme im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie). Auch Onlineshopping nahm einen großen Teil der Anfragen ein, hier gab es vor allem Probleme mit langen Lieferzeiten, Produkten von minderer Qualität, Zollschwierigkeiten und Rücksendungen.

Weiters führte der VKI, zumeist gemeinsam mit anderen europäischen Verbraucherorganisationen, im Vorjahr 118 Vergleichstests und Markterhebungen durch, informiert der Bericht. Die Untersuchungen betrafen die Bereiche Lebensmittel, Gesundheit, Kosmetik und Schadstoffe, Haushalt, Freizeit und Sport, neue Medien, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen sowie Nachhaltigkeit. Zudem gab es faktenbasierte Aufklärung über die COVID-19-Booster- und angepassten Omikron-Impfstoffe der verschiedenen Hersteller.

Neben den oben genannten Bereichen wird der VKI seit dem Jahr 1992 vom für Konsumentenschutz zuständigen Ressort mit der klagsweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt. Auf Basis eines unbefristeten Werkvertrags führte der VKI 2022 231 Verfahren. Das Entgelt dafür belief sich auf pauschal 750.000 €. Die Klagsführung dient laut dem Finanzierungsbericht einerseits der Marktbereinigung bei Verbandsklagen bzw. der Rechtsdurchsetzung im Einzelfall und andererseits der Rechtsfortbildung durch die Gerichte im Fall einer unklaren Rechtslage. Die Erfolgsquote betrug 2022 97 %.

Bei der Auswahl der Verfahren strebe der VKI unter anderem an, möglichst die gesamte Breite des inhaltlichen Verbraucherschutzrechts abzudecken und aktuelle Probleme aus der Praxis aufzugreifen, informiert der Bericht. 2022 sei man seitens des VKI vor allem in den Bereichen Energieversorgung, Flugreisen, Finanzdienstleistungen sowie der Covid-19-Pandemie aktiv gewesen. Schließlich wird im Bericht noch festgehalten, dass die Zielvorgaben weitestgehend erreicht und die Abrechnungen fristgerecht erfolgt sind.

Damit im Zusammenhang stand eine Initiative der Freiheitlichen, die von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. In ihrem Entschließungsantrag (2994/A(E)) fordern die Freiheitlichen die Vorlage eines VKI-Finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023, um die "wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen" langfristig abzusichern. Konkret sollen dem VKI 4,5 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie eine Million € zur Rechtsdurchsetzung und -fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Die gegenüber den Regierungsvorschlägen erhöhten Mittel um 500.000 € seien den zusätzlichen Aufgaben in der Bewältigung der verbraucherschutzpolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, der Sanktionspolitik in Folge des Ukraine-Kriegs sowie der Inflationsentwicklung geschuldet, argumentiert die FPÖ.

FPÖ für Schutz des Bargelds und für Maßnahmen gegen drohende Pensionskürzungen

Da der "Masterplan" zur schrittweisen Abschaffung des Bargelds sowie der Bargeldzahlung ein reales Bedrohungsszenario darstelle, fordern die FPÖ-Abgeordneten von der Bundesregierung, sich in Österreich und der EU für Maßnahmen dagegen einzusetzen. So sollen die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben sowie der uneingeschränkte Bargeldzahlungsverkehr, die Bargeldannahme und Bargeld als Vermögensform verfassungsrechtlich verankert werden. Damit sollen insbesondere die Barrierefreiheit und die Teilhabe vulnerabler Gruppen sowie speziell der älteren Generation an Gesellschaft und Wirtschaft garantiert werden, argumentieren die FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm und Christian Ries (3503/A(E)). Die Bundesregierung müsse sich insbesondere dafür einsetzen, dass alle Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und es zu keiner Aufrundung der Preise kommt (299/A(E)).

Peter Wurm (FPÖ) zeigte sich überzeugt davon, dass in der EU eine Bargeldobergrenze eingeführt werde; diesen Plan lehnen die Freiheitlichen kategorisch ab. Sein Fraktionskollege Christian Ries (FPÖ) führte ins Treffen, dass es mittlerweile schon einige Bereiche gebe, wo gar kein Bargeld mehr akzeptiert werde. Außerdem habe eine Studie aus Deutschland belegt, dass die zunehmende Verbreitung digitaler Zahlungsmittel zu einer immer höheren Verschuldungsrate bei Jugendlichen führe.

Klaus Köchl (SPÖ) betonte vor allem, dass eine wohnortnahe Versorgung mit Bankomaten gewährleistet werden müsse. Im Hinblick auf die Frage der Annahmeverpflichtung sprach sich Christian Drobits (SPÖ) dafür aus, Sanktionen vorzusehen.

Bundeskanzler Karl Nehammer habe in dieser Frage bereits klar Stellung bezogen, betonte Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP), von einer Bargeldabschaffung könne keine Rede sein. Überdies sei Österreich Spitzenreiter, was die Versorgung mit Geldautomaten betrifft. Sie halte allerdings auch nichts von einem Zwang, Bargeld anzunehmen. Weiters verwies sie darauf, dass in der nächsten Zeit ein runder Tisch zu diesem Thema geplant sei.

In einem weiteren freiheitlichen Antrag zeigt sich Peter Wurm besorgt über die "negative Performance der Pensionskassen im vergangenen Jahr". Dies nimmt er zum Anlass, um von der Regierung ein Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Pensionskürzungen einzufordern (3185/A(E)). Unter anderem drängen die Freiheitlichen darauf, wieder eine Mindestgarantie in der zweiten und dritten Säule der Pensionsvorsorge einzuführen, die Inflationsverluste durch eine staatliche Mindestverzinsung auszugleichen und Bezieher:innen von Privat- und Betriebspensionen steuerlich zu entlasten. Laut Antragsteller Wurm drohen angesichts der Performance der Pensionskassen Pensionskürzungen von bis zu 17 %. Unter Berücksichtigung der Inflation müssten die Leistungsbezieher:innen mit einem Kaufkraftverlust von bis zu 28 % rechnen. Die Betroffenen sollten zudem selbst frei darüber entscheiden können, wo ihr Kapital hingehe, forderte der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher.

Die Langzeitperformance der Pensionskassen liege im Plus, entgegnete Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP), die Pensionen seien jedenfalls gesichert.

Bei der Abstimmung wurden die Anträge mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas und "Echtes Opting-out" bei Smart-Metern

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm erinnerte erneut an die gesetzliche Verpflichtung von Strom- und Gaslieferanten, Privathaushalten und Kleinunternehmen einen Grundversorgungstarif anzubieten. Dieser Tarif dürfe für Haushaltskunden nicht über jenem Tarif liegen, zu dem die größte Anzahl der jeweiligen Kunden versorgt werde, skizziert er. Kleinunternehmen dürften gegenüber vergleichbaren Kundengruppen nicht benachteiligt werden. Für Wurm ist allerdings unklar, ob diese im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) bzw. im Gaswirtschaftsgesetz verankerten Bestimmungen eingehalten werden. Er fordert insbesondere die Energieministerin sowie den Konsumentenschutzminister auf, die verlautbarten Tarife durch die zuständigen Behörden prüfen zu lassen (2904/A(E)). In einem weiteren Entschließungsantrag sprechen sich die Freiheitlichen für ein "echtes" Opting-out für Stromkund:innen zur Verhinderung des Einbaus von intelligenten Messgeräten – sogenannte Smart-Meter – aus. Der Einbau eines "intelligenten" Messgeräts und somit der Austausch des alten Zählers, lasse sich nach geltender Rechtslage nicht verhindern, was in den letzten Jahren zu massiven Unmut und Unverständnis bei den Betroffenen geführt habe, argumentieren die Antragsteller (3610/A(E)). Österreich habe zudem die EU-Vorgaben übererfüllt, zumal mittlerweile 95 % der Haushalte mit Smart-Metern ausgestattet seien, betonte Peter Wurm (FPÖ). Wenn nun die Energieunternehmen die ABGB ändern, um den Grundversorgungsauftrag auszuhebeln, dann sei dies ein klarer Gesetzesbruch.

Abgeordneter Martin Litschauer (Grüne) verwies auf die Aufsichtsbehörde E-Control, an die sich die Bürger:innen bei Problemen wenden könnten. Er könne jedoch teilweise den Ärger der Kund:innen nachvollziehen, falls Druck auf sie ausgeübt wurde. Abgeordnete Katharina Werner (NEOS) räumte ein, dass die Vorgangsweise der Energieunternehmen beim Austausch der Messgeräte nicht optimal war. Im Sinne des Gelingens der Energiewende und des Managements der Netze sei der Einsatz von Smart-Metern jedoch essentiell, war sie überzeugt.

Bei der Abstimmung wurden die Anträge mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

SPÖ für legistische Maßnahmen gegen "Mogelpackungen"

Die Sozialdemokrat:innen sprechen in einem – ebenfalls vertagten - Antrag das Problem von "Mogelpackungen" oder der "Shrinkflation" an, also die Verkleinerung der Füllmenge der Packungsinhalte bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Preisen. Damit würden in Zeiten der starken Teuerung steigende Produktionspreise direkt an die Konsument:innen weitergegeben werden, kritisiert Christian Drobits (SPÖ). Es brauche daher aus seiner Sicht eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes, die eine deutliche und einheitliche Sicht- und Lesbarkeit des Preises je Maßeinheit (Grundpreis) beinhalten sollte. Insbesondere bedürfe es einer gesetzlichen Regelung in Bezug auf Mogelpackungen auf Basis des Maß- und Eichgesetzes, um das Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil festzusetzen. Zudem soll es bei einer Änderung der Füllmenge auf der Vorderseite der Produktverpackung zu einer verpflichtenden Kennzeichnung durch die Erzeuger kommen (2971/A(E)).

Abgeordnete Katharina Werner (NEOS) zeigte sich offen für eine Diskussion darüber, Ulrike Fischer (Grüne) wies auf europarechtliche Probleme bei der Umsetzung hin.

Sein Ressort habe die Anregung der SPÖ aufgegriffen und sich die Vorgangsweise in Frankreich näher angeschaut, stellte Bundesminister Johannes Rauch gegenüber Drobits fest. Auch dort sei es aufgrund der europarechtlichen Bedenken jedoch noch nicht gelungen, eine gesetzliche Lösung zu finden.

NEOS für Stärkung von Unternehmerrechten bei alternativer Streitbeilegung

In ihrem Antrag auf Änderung des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) sprechen sich die NEOS dafür aus, dass künftig auch Unternehmen und Unternehmer:innen die Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stellen) anrufen können sollen, um Schlichtungsverfahren einzuleiten (3025/A). Derzeit sei dies nur den Verbraucher:innen vorbehalten. Christian Ries (FPÖ) lehnte den – schließlich vertagten - Vorschlag der NEOS ab, da es sich um eine reine Richtlinie für Verbraucher:innen handle.

In der EU werde gerade die entsprechende Richtlinie überarbeitet, informierte Bundesminister Johannes Rauch. Außerdem soll es bald zu einer Novellierung des Alternative-Streitbeilegungs-Gesetzes kommen. (Fortsetzung) sue