Parlamentskorrespondenz Nr. 1027 vom 09.10.2023

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Wien (PK) - Mit den vom Landwirtschaftsminister vorgelegten Änderungen des Fortgesetzes soll auf die Anpassungserfordernisse des fortschreitenden Klimawandels reagiert werden. Durch eine Erweiterung der Ziel- und Grundsatzbestimmung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Sicherung der multifunktionellen Waldwirkungen klimabedingt vor neuen Herausforderungen stehe. Vor diesem Hintergrund sollen unter anderem die dauerhafte Erhaltung der Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit des Waldes als Ziel verankert, ein flexibles Instrument zur Ergänzung des Baumartenkatalogs um klimaresiliente Baumarten geschaffen sowie das Hiebsunreifealter für Fichten gesenkt werden. Zudem soll der Lebensraum Wald in seiner Wohlfahrtsfunktion betont und als Ziel der forstlichen Förderung festgelegt werden.

Weitere Änderungen des Forstgesetzes betreffen unter anderem eine bundeseinheitliche Regelung zur effizienten Abwicklung des Ersatzes von Waldbrandbekämpfungskosten mit Pauschaltarifen, Maßnahmen zur Verhinderung der Waldwerdung von Agroforstflächen, die Modernisierung der Ausbildung in der Forstfachschule, die notwendige Umsetzung von EU-Unionsrecht bei Pflanzenschutzmitteln sowie die Übernahme der noch relevanten Inhalte des Wildbachverbauungsgesetzes in das Forstgesetz (2205 d.B.). (Schluss) med