Parlamentskorrespondenz Nr. 1030 vom 09.10.2023

Neu im Verkehrsausschuss

Neue Mautkategorien für Schwerverkehr sollen CO2-Emissionen senken, Vignettenpreise bleiben 2024 unverändert

Wien (PK) –Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes setzt Österreich die neue Wegekostenrichtlinie um (2204 d.B.). Mit einem einheitlichen Mautsystem für schwere Nutzfahrzeuge in der EU soll mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr erreicht werden, ist der Regierungsvorlage zu entnehmen. Indem emissionsarme Fahrzeuge begünstigt werden, soll der CO2-Ausstoß des Schwerverkehrs sinken.

Als Teil der Maßnahmen gegen die Teuerung soll es zudem 2024 keinen Anstieg der Infrastrukturkosten und der Vignettenpreise geben.

CO2-Emissionen des Schwertransports sollen sinken

Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse wird die fahrleistungsabhängige Maut neu geregelt, indem künftig nicht nur Infrastrukturkosten und verkehrsbedingte Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung einbezogen, sondern auch die durch CO2-Emissionen entstehenden verkehrsbedingten Kosten als externe Kosten berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, dass die Einführung des neuen Preissystems von 2024 bis 2026 stufenweise erfolgt. Die zusätzlichen Einnahmen für die ASFINAG betragen laut den Prognosen des Verkehrsministeriums 2024 rund 122 Mio. und werden bis zur vollständigen Umsetzung 2026 entsprechend ansteigen. Zur Entlastung der Unternehmen soll die Valorisierung der Tarife für die Einrechnung der Infrastrukturkosten in die Maut für 2024 ausgesetzt werden, sodass die im Jahr 2023 festgelegten Tarife auch kommendes Jahr gelten.

Ziel der Einrechnung des CO2-Ausstoßes in das nach Emissionsklassen abgestufte Tarifsystem ist, dass Transportunternehmen bei Neuzulassungen auf Fahrzeuge mit geringeren Emissionswerten setzen und damit der Ausstoß des Treibhausgases in den nächsten Jahren deutlich sinkt. Nach Einschätzung des Bundesumweltamts ist aufgrund der neuen Bestimmungen von einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2027 auszugehen, was einem CO2-Äquivalent von 35.200 Tonnen entspricht.

Die ASFINAG führt automatisierte Einschätzungen durch, welcher Art der Mauteinhebung ein Fahrzeug nach Gewichtsklasse und Achsenzahl unterliegt. In Zusammenhang mit den dabei immer wieder notwendigen manuellen Nachbearbeitungen zur Abklärung, ob die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde, sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen notwendig. Die Regelungen über Speicherung, Verarbeitung und Löschung von Daten sollen sicherstellen, dass die in Zusammenhang mit der Mauterhebung gewonnenen persönlichen Daten nicht missbräuchlich verwendet werden können.

Eintagesvignette kommt, Preise werden 2024 nicht angehoben

Auch für das Vignettensystem sind aufgrund der neuen EU-Richtlinie einige Neuerungen vorgesehen. So soll zusätzlich eine Eintagesvignette geschaffen und eine fixe Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen eingeführt werden. Unter der Annahme, dass etwa ein Viertel der Käufer:innen von Zehntagesvignetten künftig Eintagesvignetten kaufen wird, erwartet sich das Verkehrsministerium, dass 2024 rund 5,57 Mio. Stück des neuen Vignettentyps verkauft werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine gesetzliche Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024. Sie sollen ebenfalls auf dem Niveau des Jahres 2023 bleiben. Mit der Novelle erfolgt auch eine Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und von digitalen Streckenmautberechtigungen. (Schluss) sox