Parlamentskorrespondenz Nr. 1041 vom 11.10.2023

Pensionskonto: Sozialausschuss beschließt Schutzklausel für Pensionsneuzugänge 2024

Pensionsanpassung 2024 wird mit 567,45 € gedeckelt

Wien (PK) – Die Pensionen werden im Jahr 2024 wie gesetzlich vorgesehen um 9,7 % erhöht. Allerdings wird für besonders hohe (Gesamt-)Pensionen ein monatlicher Deckel von 567,45 € gelten. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen einen entsprechenden Gesetzesantrag auf den Weg gebracht. Gleichzeitig wird eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge verankert. Wer seine Pension im Jahr 2024 antritt, kann demnach mit einem dauerhaften Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 6,2 % der Pensionskonto-Gesamtgutschrift rechnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, inflationsbedingte Pensionsverluste durch die verzögerte Aufwertung des Pensionskontos zu vermeiden. Für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, wird diese Sonderregelung allerdings nur in Ausnahmefällen gelten.

Mit der Zustimmung der SPÖ zum Gesetzesantrag sollte auch die für die Deckelung von Sonderpensionen benötigte Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sichergestellt sein. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hält die Schutzklausel zwar für unzureichend und sieht insbesondere die Ausnahme für Korridorpensionen sehr kritisch, es sei grundsätzlich aber positiv, dass etwas getan werde, meinte er. Auch in der Deckelung der "Luxuspensionen" findet sich die SPÖ ihm zufolge wieder. Positive Punkte im Antrag sieht auch die FPÖ, Dagmar Belakowitsch ließ allerdings noch offen, ob ihre Fraktion im Plenum zustimmen wird.

Scharfe Kritik am Erhöhungbetrag übte hingegen NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Das Pensionskonto sei in den letzten Jahren im Schnitt deutlich über der Inflationsrate aufgewertet worden, daher gebe es überhaupt keinen Anlass für eine Schutzklausel, die noch dazu über das gesamte Pensionsleben hinweg "mitgeschliffen" werde, meinte er. Das werde das Pensionssystem, das durch "die Geschenkepolitik der Regierung" schon jetzt in einer "Schieflage" sei, weiter belasten. Auch bei der Begrenzung der Sonderpensionen hätte man seiner Meinung nach bei einem niedrigeren Betrag ansetzen können.

SPÖ und FPÖ sahen es außerdem kritisch, dass der erste Teil der Beratungen des Sozialausschusses ohne Regierungsmitglied stattfand. Für den erkrankten Sozialminister Johannes Rauch konnte kein Ersatz gefunden werden. Im zweiten Teil des Ausschusses stand Arbeitsminister Martin Kocher den Abgeordneten zur Verfügung.

Mitverhandelt mit dem Koalitionsantrag wurden mehrere Anträge der Opposition, die allerdings keine Mehrheit fanden. So hat die SPÖ etwa eine dauerhafte Schutzklausel in Bezug auf die Aufwertung des Pensionskontos beantragt. Den NEOS geht es unter anderem darum, den Zugang zur Korridorpension zu erschweren. Weitere Initiativen der Oppositionsparteien wurden vertagt, wobei etwa die Forderung der FPÖ nach Einrichtung eines Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderung zur Diskussion stand.

Schutzklausel soll dauerhafte Pensionsverluste vermeiden

Der Betrag von 567,45 €, mit dem die Pensionserhöhung 2024 gedeckelt wird, entspricht den Erläuterungen zufolge 9,7 % der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 €. Bezieht jemand mehrere Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, sind diese zusammenzurechnen. Zudem werden bei der Berechnung des "Gesamtpensionseinkommens" auch Sonderpensionen berücksichtigt.

Mit der in das Allgemeine Pensionsgesetz eingebauten Schutzklausel sollen Nachteile für jene Beschäftigten vermieden werden, die ihre Pension im kommenden Jahr antreten. Da sich eine außerordentlich hohe Inflationsrate erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung im Pensionskonto niederschlägt, drohen den Betroffenen dauerhafte Pensionsverluste. Der vorgesehene Erhöhungsbetrag von 6,2 % der Pensionskonto-Gesamtgutschrift soll diese Verluste ausgleichen. Allerdings werden nicht alle Pensionsneuzugänge von dieser Sonderregelung profitieren: Wer 2024 eine Korridorpension antritt, erhält den Erhöhungsbetrag nur dann, wenn er unmittelbar davor Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen hat bzw. die Korridorpension schon vor dem Jahr 2024 antreten hätte können. Damit wollen die Koalitionsparteien einen Anreiz für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben setzen. Gleichzeitig soll einer vom Ausschuss mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommenen Entschließung zufolge begleitend evaluiert werden, wie sich diese Bestimmungen in der Praxis auswirken.

Basis für den Beschluss bildete ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (3533/A), der ursprünglich lediglich vorsah, das ASVG und weitere Sozialversicherungsgesetze technisch an die neuen gesetzlichen Bestimmungen für den Maßnahmenvollzug anzupassen. Insbesondere soll berücksichtigt werden, dass an die Stelle von Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher forensisch-therapeutische Zentren getreten sind. Mit einem von ÖVP und Grünen kurzfristig eingebrachten weiteren Gesetzesantrag werden der Deckel für die Pensionsanpassung 2024 und die Schutzklausel außerdem im Pensionsrecht der Bundesbeamt:innen, der Bundestheaterbediensteten und der ÖBB-Beamt:innen nachvollzogen. Auch dieser passierte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen den Ausschuss.

SPÖ hält Schutzklausel für unzureichend

Seitens der SPÖ begrüßte neben Sozialsprecher Josef Muchitsch auch Abgeordneter Alois Stöger die Einführung einer Schutzklausel zur Vermeidung inflationsbedingter Pensionsverluste. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar und "komplett unsinnig", warum diese nicht für Personen gelten wird, die vom Berufsleben direkt in die Korridorpension wechseln, meinten sie und stellten einen entsprechenden Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrats in Aussicht. Laut Muchitsch handelt es sich dabei ohnehin nur um eine Gruppe von 6.000 Personen. Nach Meinung der SPÖ könnte die Regelung auch verfassungswidrig sein – vom Sozialministerium geprüft wurde das laut Auskunft einer Vetreterin des Ressorts nicht, da es sich um eine Initiative der Abgeordneten handle.

Muchitsch und Stöger bedauerten darüber hinaus, dass die Schutzklausel nicht dauerhaft oder wenigstens für zwei Jahre im Gesetz verankert wurde und warben in diesem Sinn für ihren eigenen Antrag (3543/A). Dieser sieht vor, das Guthaben am Pensionskonto in den letzten beiden Jahren vor Pensionsantritt mit dem für Pensionserhöhungen maßgeblichen Anpassungsfaktor aufzuwerten, wenn dieser höher ist als der eigentlich vorgesehene Aufwertungsfaktor. Muchitsch befürchtet, dass es aufgrund des Evaluierungszeitpunkts und der Nationalratswahl im kommenden Jahr keine Lösung für Pensionsneuzugänge 2025 geben wird.

FPÖ behält sich Zustimmung im Plenum vor

Seitens der FPÖ begrüßte Dagmar Belakowitsch, dass die Inflation bei der kommenden Pensionserhöhung voll abgegolten wird. Man hätte zwar bei Mindestpensionist:innen und kleinen Pensionen "noch etwas darauflegen können", meinte sie, das sei aber kein Knackpunkt. In diesem Sinn behielt sich Belakowitsch auch eine Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf im Plenum vor.

NEOS wollen Zugang zur Korridorpension erschweren

Scharfe Kritik kam hingegen von den NEOS. Die Regierung habe schon viele Maßnahmen beschlossen, die das Pensionssystem belasten, wie etwa den Frühstarterbonus, die wiederholte Erhöhung der Pensionen über der Inflationsrate und die Verschiebung der Angleichung des Frauen-Pensionsalters für jeweils ein Sechstel der Jahrgänge um ein halbes Jahr. Mit der vorgesehenen Schutzklausel gehe nun die "Geschenkepolitik der Regierung" weiter, beklagte er. Dabei verkenne man, dass das Pensionskonto in den letzten Jahren im Schnitt deutlich über der Inflationsrate aufgewertet worden sei. Es gebe also keinen Anlass für eine Schutzklausel, die noch dazu im Schnitt 23 Jahre – über das gesamte Pensionsleben – "mitgeschliffen" werde. Das gehe auf Kosten der Jungen.

Als richtig wertete Loacker die Begrenzung der Pensionsanhebung für Sonderpensionen, wobei man seiner Ansicht nach durchaus niedriger ansetzen hätte können. Auch die 9,7 % Pensionserhöhung hält er für "bemerkenswert hoch", insbesondere wenn man sie mit den Lohnerhöhungen vergleiche. Eigentlich hätte man ihm zufolge die Einmalzahlung für 2023 anrechnen müssen.

Durch die Maßnahmen vergrößere sich der der Abstand zwischen Leistungsbezieher:innen und Beitragszahler:innen immer mehr, warnte Loacker. Die notwendige Balance sei nicht mehr gegeben. Dabei sei die Ersatzrate bei den Pensionen im internationalen Vergleich in Österreich ohnehin recht hoch.

Um das "Pensionsloch" zu verkleinern, drängen die NEOS darauf, den Zugang zur Korridorpension zu erschweren (3481/A(E)). Deren Inanspruchnahme soll ihnen zufolge nur noch dann möglich sein, wenn sich unter den 480 notwendigen Versicherungsmonaten zumindest 420 Beitragsmonate (inklusive Kindererziehungszeiten, Wochengeldbezug sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten) befinden. Derartige Regelungen würden auch für die Langzeitversichertenpension gelten, hebt er hervor. Es könne sich nicht ausgehen, wenn die Österreicher:innen im Durchschnitt mit nur 33 Beitragsjahren aus eigenem Erwerb in Pension gehen und danach 23 Jahre eine Pension beziehen, heißt es dazu im Antrag.

Dieser Antrag wurde vom Ausschuss allerdings ebenso abgelehnt, wie zwei weitere Initiativen der NEOS. Dabei geht es zum einen um eine Verpflichtung der Pensionsversicherungsträger, die für Führerschein, Jagdschein und Waffenbesitz zuständigen Behörden über psychisch bedingte Frühpensionierungen zu informieren (2912/A(E)). Bei Menschen mit psychischem Leiden könnte die nötige Zuverlässigkeit für die Fahrtauglichkeit und das Besitzen und Führen von Waffen nicht mehr gegeben sein, begründet Loacker den Vorstoß.

Zum anderen ist den NEOS die Anrechnung von Beitrags- und Versicherungszeiten aus dem Pensionssystem der Rechtsanwaltskammern in der gesetzlichen Pensionsversicherung ein Anliegen (2378/A(E)). Eine Harmonisierung zwischen den beiden Pensionssystemen sei bereits 2019 in Aussicht gestellt, aber immer noch nicht umgesetzt worden, macht Loacker geltend, der Antrag erhielt aber nur die Unterstützung von FPÖ und SPÖ.

Schutzklausel gilt auch für Schwerarbeitspension

Von Seiten der Koalitionsparteien erläuterten Markus Koza (Grüne) und Michael Hammer (ÖVP) den von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf. So machten sie etwa darauf aufmerksam, dass die Schutzklausel auch für Personen gelten werde, die eine Schwerarbeitspension oder eine vorzeitige Alterspension nach der sogenannten "Hacklerregelung" antreten. Auch arbeitslose Personen, die gezwungen seien, eine vorzeitige Alterspension anzutreten, seien umfasst. Die Regelung sei auf der einen Seite "fair", gleichzeitig handle man "verantwortungsbewusst", bekräftigte Hammer.

Dass die Schutzklausel nur Pensionsneuzugänge im Jahr 2024 umfasst, begründete Koza damit, dass zunächst evaluiert werden soll, wie sich der Erhöhungsbetrag auf die Pensionshöhe und auf den Zeitpunkt des Pensionsantritts auswirke. Zudem sei noch nicht klar, wie sich die Inflation weiterentwickeln werde. Dass die Nationalratswahl 2024 eine Lösung für 2025 behindern wird, glaubt sowohl er als auch ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler nicht.

Der Kritik der NEOS hielten Koza und Hammer entgegen, dass die Aufwertungsfaktoren für das Pensionskonto langfristig betrachtet zwar über der Inflation liegen, es angesichts der derzeit "besonders starken Ausschläge" bei der Teuerung aber notwendig sei, mit einer Sonderregelung einzugreifen. Eine dauerhafte Regelung hält Koza – anders als die SPÖ – allerdings nicht für erforderlich. Vielmehr befürchtet er, dass eine solche Druck in die andere Richtung auslösen und damit insgesamt Verschlechterungen bewirken könnte.

Kritik an Anträgen der NEOS

Zur Forderung der NEOS nach einem erschwerten Zugang zur Korridorpension merkte Koza an, ein solcher könnte das Pensionssystem mittelfristig sogar verteuern. Kurzfristig sind ihm zufolge zwar Einsparungen in der Höhe von 100 Mio. € zu erwarten, mittelfristig würde der Wegfall der Abschläge aber Kosten von 125 Mio. € verursachen.

Was die Weitergabe von Daten über psychische Erkrankungen durch die Pensionsversicherungsanstalt betrifft, zeigte sich nicht nur Grünen-Sozialsprecher Koza, sondern auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch skeptisch. Sie verstehe zwar die Intention des Antrags, "Pensionsmissbrauch" abzustellen, es wäre aber eine gefährlich Entwicklung, Menschen mit psychischer Erkrankung automatisch zu stigmatisieren. Koza wies darauf hin, dass Daten über psychische Krankheiten besonders sensibel seien, man solle sie nicht einfach weitergeben können.

Was die Harmonisierung des Pensionssystems für Rechtsanwält:innen mit der gesetzlichen Pensionsversicherung anlangt, machte eine Vertreterin des Sozialministeriums geltend, dass eine Regelung nicht so einfach sei, zumal das Pensionssystem der Rechtsanwaltskammer aus zwei Teilen, davon einem kapitalgedeckten, bestehe. Auch wäre es nicht systemgerecht, wenn man mit wenigen Beitragsmonaten zu einer Pension bzw. über eine ganz geringe gesetzliche Pensionsleistung zu einer kostenlosen Krankenversicherung komme.

FPÖ drängt auf Einrichtung eines Inklusionsfonds

In einem weiteren Themenblock diskutierte der Sozialausschuss heute über von der Opposition geforderte Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderung. So tritt die FPÖ etwa in einem Entschließungsantrag (3608/A(E)) für die Einrichtung eines Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderung nach Vorbild des Pflegefonds ein. Dieser soll mit mindestens 500 Mio. € dotiert werden und vor allem Leistungen der persönlichen Assistenz im Bereich Schule und Beruf abdecken, wobei die Mittel unbürokratisch direkt an die Betroffenen ausgezahlt werden sollen. Zudem pocht FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger angesichts der nach wie vor hohen Spritpreise auf die Gewährung von Kilometergeld für Personen, die Kinder oder Menschen mit Behinderung zu einer Therapieeinrichtung fahren (3306/A(E)). Auch ist ihm ein Anliegen, dass Menschen mit Behinderung österreichweit bereits dann ermäßigte Fahrkarten und andere ermäßigte Verkehrsdienstleistungen in Anspruch nehmen können, wenn der Grad ihrer Behinderung bei mindestens 50 Prozent liegt (2430/A(E)).

Gemeinsam fordern die drei Oppositionsparteien eine Ausweitung der Befugnisse des Behindertenanwalts bzw. der Behindertenanwältin, um nach wie vor bestehende Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen effizienter entgegentreten zu können (2853/A). Durch Regionalbüros mit Regionalanwält:innen soll außerdem der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen erleichtert werden.

Im Rahmen der Debatte kritisierte Fiona Fiedler, dass die Regierung bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention "nicht in die Gänge kommt". Die Einrichtung eines Inklusionsfonds sei eine alte Forderung aus dem Jahr 2016, dennoch gebe es keine Fortschritte. Auch die Einrichtung von Regionalstellen der Behindertenanwaltschaft stehe seit langem in Diskussion und werde auch von Behindertenanwältin Christine Steger mit Nachdruck gefordert. Es sei offenbar keine Priorität der Bundesregierung, dass die genannten Punkte und weitere notwendige Maßnahmen in Umsetzung kommen, hielt auch Verena Nussbaum (SPÖ) fest. Sie hält es an der Zeit, dass Menschen mit Behinderung "vom Bittstellertum wegkommen" und ohne Barrieren am Leben teilnehmen könnten.

Bedrana Ribo (Grüne) wies darauf hin, dass der Inklusionsfonds, den auch sie begrüßen würde, Thema bei den Finanzausgleichsverhandlungen gewesen sei. Offenbar sei diesem von Länderseite aber keine Priorität beigemessen worden, auch von den zuständigen SPÖ- und FPÖ-Landesrät:innen sei "nicht viel Unterstützung da gewesen". In Bezug auf die Stärkung der Behindertenanwaltschaft laufen laut Ribo Gespräche, wobei sie nicht sagen könne, wie lange diese noch dauern werden.

Alle vier Initiativen wurden schließlich auf Antrag von ÖVP-Abgeordneter Kira Grünberg vertagt. Über die Einrichtung eines Inklusionsfonds könne kann diskutieren, sie verstehe die Begründung des FPÖ-Antrags aber nicht, meinte sie. Schließlich funktioniere die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz gut. Transporte zu Krankenbehandlungen könne man über Rettungsordnungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. erhalte das halbe amtliche Kilometergeld, wenn man privat anreise. Bei Verkehrsdienstleistern handle es sich um private Vertragspartner, auf die der Bund keinen Einfluss habe. Bei der Ausweitung der Befugnisse der Behindertenanwaltschaft sieht Grünberg datenschutzrechtliche Probleme, die man genauer prüfen müsse.

FPÖ fordert verbesserte Arbeitsrahmenbedingungen in der Pflege

Zum Thema Pflege lag dem Ausschuss ein Entschließungsantrag der FPÖ (3527/A(E)) vor, der auf eine Verbesserung der Situation der Beschäftigten im Pflegebereich abzielt und schließlich vertagt wurde. Konkret fordern Christian Ragger und seine Fraktionskolleg:innen, den zuletzt gewährten Pflegebonus auf 2.000 € netto zu erhöhen und über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern. Außerdem soll dieser Bonus auf alle Berufe in der Alten- und Behindertenpflege ausgeweitet werden. Errungenschaften der Kollektivverträge sollen bei der eingeführten Entlastungswoche nicht gegengerechnet werden.

Im Zuge der Debatte hoben sowohl Ragger als auch die Abgeordneten Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ) die Notwendigkeit hervor, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Es dürfe nicht – wie in anderen Ländern – passieren, dass große Konzerne "die Pflege ausrichten" oder Fehlleistungen passierten, weil kein Pflegepersonal mehr vorhanden sei, warnte Ragger. Nussbaum wies darauf hin, dass viele Pflegekräfte aufgrund unzumutbarer Arbeitsbelastungen in andere Branchen abwandern würden, obwohl sie ihre Arbeit grundsätzlich gerne machen würden. Fiedler drängte auch auf eine raschere Anerkennung ausländischer Ausbildungen.

Fortführung des Pflegebonus laut Grünen fixiert

Ernst Gödl (ÖVP) räumte ein, dass man im Bereich der Pflege weiterhin einiges verbessern müsse, um das bestehende Personal zu halten bzw. neues Personal zu gewinnen. Die Regierung habe aber bereits viele – auch teure – Maßnahmen gesetzt, betonte er. Aus eigener Erfahrung wisse er, dass in der Pflege auch viel funktioniere.

Laut Bedrana Ribo (Grüne) wurde die Fortführung des Pflegebonus, der eigentlich als Entgelterhöhung konzipiert sei, bei den Finanzausgleichsverhandlungen für die nächsten Jahre fixiert. Grundsätzlich gebe es hier aber eine Zuständigkeit der Länder, in denen auch SPÖ und FPÖ Regierungsverantwortung hätten, machte sie geltend.

SPÖ urgiert nachhaltige Maßnahmen zur Verringerung von Kinderarmut

Mehr Tempo der Regierung bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der "Europäischen Garantie für Kinder" fordert die SPÖ. Es brauche nachhaltige Maßnahmen, um die Kinderarmut in Österreich zu verringern, argumentiert Petra Wimmer in einem Entschließungsantrag (3166/A(E)). Wichtig wären ihrer Meinung nach in diesem Sinn "armutsfeste" Sozialleistungen, eine Unterhaltsgarantie, ein Rechtsanspruch auf ganztägige Kindergartenplätze sowie eine kostenlose gesunde Mittagsverpflegung.

Die Vertagung auch dieses Antrags begründeten Bettina Zopf (ÖVP) und Barbara Neßler (Grüne) einmal mehr damit, dass die Gespräche über den Nationalen Aktionsplan noch laufen. Es handle sich um eine Querschnittsmaterie, deshalb brauche es eine Abstimmung zwischen mehreren Ministerien, erklärte Zopf. Ihr zufolge ist man aber bereits in der Endphase der Verhandlungen. Laut Neßler spießt es sich eigentlich nur noch bei einem Punkt, den sie allerdings nicht konkretisierte. Das Sozialministerium setze außerdem bereits einzelne Punkte aus dem noch nicht finalisierten NAP um.

Zuvor hatten SPÖ und FPÖ Unmut über die langen Verhandlungen geäußert. Offenbar werde die Bekämpfung von Kinderarmut nicht ernst genommen, hielt Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fest und erinnerte daran, dass es auch schon vor einiger Zeit geheißen habe, dass man in finalen Abstimmungen stehe. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs