Parlamentskorrespondenz Nr. 1053 vom 12.10.2023

Rechnungshofausschuss: Allgemeiner Einkommensbericht zeigt Unterschiede beim Einkommen von Frauen und Männern

Weiteres Thema: COVID-19-Maßnahmen im Bereich der Kunst und Kultur

Wien (PK) – Der Allgemeine Einkommensbericht 2022 stand heute auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker erläuterte die aktuelle Situation und Entwicklungen bei den Einkommen der Bevölkerung. Das mittlere Bruttojahreseinkommen aller unselbstständig Erwerbstätigen lag 2021 bei 31.407 €. Wenn sich das Einkommen von Frauen über die Jahr auch langsam jenem der Männer annähert, lag ihr Einkommen auch 2021 in allen Beschäftigungsgruppen unter jenem der Männer. Viele Abgeordnete thematisierten in der Debatte diesen "Gender Pay Gap" und kritisierten die ihrer Meinung nach zu schleppende Angleichung der Einkommen. Ebenso interessierten sie regionale und sektorale Unterschiede.

Ebenso debattierten die Abgeordneten einen Bericht des Rechnungshofs zu COVID-19-Maßnahmen im Bereich der Kunst und Kultur. Der Rechnungshof empfiehlt darin, die nachgelagerte Kontrolle zu optimieren, um unzulässige Mehrfachförderungen beziehungsweise zu Unrecht bezogene Beihilfen oder Förderungen aufzudecken. Staatssekretärin Andrea Mayer berichtete den Abgeordneten über den Umsetzungsstand der Empfehlungen.

Abschließend wurden mehrere Berichte vertagt und zur Kenntnis genommen.

Allgemeiner Einkommensbericht 2022: Mittleres Bruttojahreseinkommen aller unselbstständig Erwerbstätigen lag 2021 bei 31.407 €

Der Rechnungshof veröffentlicht alle zwei Jahre eine umfassende Darstellung über die durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Österreich. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker erläuterte heute im Ausschuss die Erkenntnisse aus dem "Allgemeinen Einkommensbericht 2022" für die Berichtsjahre 2020 und 2021 (III-792 d.B.) und hob hervor, dass damit viel für die Transparenz der Einkommen geleistet werde. Zwischen 2012 und 2021 stieg die Beschäftigtenzahl um 10,8 % von 4,07 Mio. auf 4,51 Mio. Menschen an. Von diesen waren 2021 ganzjährig rund 1,02 Mio. teilzeitbeschäftigt und 2,14 Mio. vollzeitbeschäftigt. Der Frauenanteil lag bei den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten bei 33  % und bei den ganzjährig Teilzeitbeschäftigten bei 81  %. Insgesamt hat der Anteil der Teilzeitbeschäftigten über die Jahre zugenommen.

Das mittlere Bruttojahreseinkommen aller unselbstständig Erwerbstätigen lag 2021 bei 31.407 €. Bei Arbeiter:innen betrug dieses 23.248 €, bei Angestellten 35.302 €, bei Vertragsbediensteten 37.770 € und bei Beamt:innen 61.389 €. Regional gesehen haben Personen mit Wohnsitz in Niederösterreich das höchste und Personen mit Wohnsitz in Wien und Tirol das niedrigste Bruttojahreseinkommen. Bei diesen Zahlen sei aber zu beachten, dass die Zahlen auf Basis des Wohnsitzes und nicht der Arbeitsstätte erhoben werden, begründete Kraker gegenüber Wolfgang Zanger (FPÖ) die Zahlen und dementsprechende Effekte.

Wenn es auch eine leichte Angleichung der Einkommenshöhe von Frauen und Männern gegeben habe, lag das Einkommen der Männer in allen Beschäftigungsgruppen über jenem der Frauen. Insgesamt betrug das Bruttojahreseinkommen von unselbständig beschäftigten Frauen 2021 64 % von jenen der Männer. Die höchsten Gehälter gebe es in jenen Sektoren mit dem niedrigsten Frauenanteil, plädierte Elisabeth Götze (Grüne) in der Debatte für eine noch bessere Darstellung des Gender Pay Gaps im Bericht. Der Bericht zeige, dass die Einkommen von Frauen ungebrochen denen von Männern hinterher hinken, meinten auch Ruth Becher (SPÖ) und Katharina Werner (NEOS). Bei ganzjährig teilzeitbeschäftigten Männern liegt das Bruttojahreseinkommen hingegen unter jenen von Frauen in Teilzeit. Den Grund dafür ortete Kraker gegenüber Martina Kaufmann (ÖVP) in der Art, dem Ausmaß und in der Regelmäßigkeit der Beschäftigung. Die Schwelle von Teilzeit zu Vollzeit liege methodisch bei 36 Stunden, meinte Kraker zu Elisabeth Götze (Grüne). Angesichts der Entwicklungen über die Jahre könnte man überlegen, die Darstellung in einzelnen Bereichen neu zu strukturieren, um ein besseres Bild über einzelne Phänomene wie die Teilzeitbeschäftigung zu erhalten, erklärte Kraker zu Johannes Margreiter (NEOS).

Die Höhe des Einkommens war in den einzelnen Bereichen auch von Struktureffekten beeinflusst. So müsse beispielsweise bei den im Vergleich zu anderen Berufsgruppen höheren Gehalt von Beamt:innen deren hoher Vollzeit– und Akademikeranteil sowie das im Vergleich höhere Alter in der Analyse berücksichtigt werden.

Andreas Kollross (SPÖ) regte an, dass bei künftigen Debatten des Einkommensberichts auch die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung anwesend sein sollen, um die politische Dimension besser beleuchten zu können. Zudem sprach er sich dafür aus, dass der Bericht zur besseren Vergleichbarkeit aktuellere Zahlen von Selbständigen haben sollte.

COVID-19-Maßnahmen in Kunst und Kultur: Bessere nachgelagerte Kontrolle empfohlen

Die Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich Kunst und Kultur stand im Mittelpunkt einer Prüfung des Rechnungshofs (III-722 d.B.). Im Berichtszeitraum von März 2020 bis März 2021 leistete der Bund rund 200 Mio. € an Beihilfen und Förderungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise in diesem Bereich. Im Zuge der Prüfung wurden vier Hauptprobleme erkannt, berichtete Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker bei ihren Ausführungen heute im Ausschuss. So bleibe aufgrund unzureichender Datenlage unklar, wie viele Kunstschaffende und Kulturvermittler:innen durch die Hilfsmaßnahmen erreicht wurden. Dies habe auch während der Pandemie die Prognose erschwert, wie viele Personen Hilfe benötigen. Zudem sei das Förderkriterium der "wirtschaftlich signifikanten Bedrohung" bei den drei Förderstellen nicht einheitlich definiert gewesen. Bei einem Wechsel zwischen den drei Fonds habe es zudem unterschiedliche Anrechnungsregeln gegeben.

Auch bei der nachgelagerten Kontrolle der bezogenen Förderungen gebe es Verbesserungsbedarf. Dieser komme eine besondere Rolle zu, wenn Personen bei mehreren Institutionen einen Förderantrag stellen beziehungsweise unter besonderen Umständen auch mehrmals zu Recht oder zu Unrecht eine Förderung beziehen, wird im Bericht hervorgehoben. Der Rechnungshof empfiehlt daher, ein klar definiertes Konzept für die nachgelagerte Kontrolle zu erstellen, um unzulässige Mehrfachförderungen beziehungsweise zu Unrecht bezogene Beihilfen oder Förderungen aufzudecken. Zudem sollte die Verbesserung der statistischen Datenlage vorangetrieben werden.

Die Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie hatten massive Auswirkungen und von einem Tag auf den anderen sei bei dieser Berufsgruppe das Einkommen weggebrochen, meinte Staatssekretärin Andrea Mayer in ihrem Statement zu dem Rechnungshof-Bericht. Ihr Ziel sei es daher gewesen, zu verhindern, dass Künstler:innen sich neuen Berufen zuwenden oder Betriebe wegen der Pandemie geschlossen werden müssen. Dies sei mit den getroffenen Maßnahmen "ganz gut" gelungen und werde international als Best Practice-Beispiel gesehen. Aufgrund der Heterogenität des Sektors sei die Schaffung mehrerer Hilfsinstrumente notwendig gewesen. Die einzelnen Institutionen seien aufgrund ihrer Kompetenz in diesem Sektor gewählt worden, meinte Mayer zu der Frage von Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), warum nicht die Finanzämter mit dieser Aufgabe betraut wurden.

In der Rückschau würde man vielleicht nicht drei Hilfsinstrumente aufsetzen, in der akuten Situation stand aber im Vordergrund, schnell und zielgerichtet zu helfen, meinte Mayer. Das Ressort nehme die Empfehlungen des Rechnungshofs ernst und habe bereits vieles davon umgesetzt. So laufe die nachgelagerte Kontrolle der Unterstützungen auf Basis eines Prüfkonzepts. Bei der Sozialversicherung der Selbständigen als auch beim Künstlersozialversicherungsfonds habe es bereits Rückzahlungen gegeben, meinte Mayer gegenüber Christian Lausch (FPÖ). Sollten die Rückzahlungen nicht erfolgen, sei der Rechtsweg vorgesehen, erläuterte die Staatssekretärin gegenüber Johannes Margreiter (NEOS). Zu der Frage von Katharina Werner (NEOS) berichtete Mayer, dass das Sozialressort die Statistik Austria mit der Einrichtung eines NPO-Satellitenkontos beauftragt habe, dieses werde voraussichtlich im vierten Quartal 2023 fertig gestellt.

Es sei in der Rückschau wichtig, die Wahl der Maßnahmen im Kontext der Zeit zu sehen, meinte auch Hans Stefan Hintner (ÖVP). Die Anträge seien schnell bearbeitet worden und Missbrauch sei selbstverständlich zu ahnden. Die Förderungen haben gut funktioniert, meinte auch Eva Blimlinger (Grüne). Nun sei es wichtig, die Datenlage zu verbessern, um diese Berufsgruppe besser zu verstehen und eine bessere Grundlage für Förderungen zu haben.

Weitere Berichte zur Kenntnis genommen und vertagt

Zur Kenntnis nahm der Ausschuss einstimmig einen weiteren Rechnungshofbericht über neue Formen der Kulturvermittlung aufgrund der COVID-19-Pandemie (III-900 d.B.).

Einstimmig vertagt wurden Rechnungshofberichte über COVID-19-Förderungen durch die Agrarmarkt Austria (III-951 d.B.), COVID-19-Impfstoffbeschaffungen (III-959 d.B.), Lebensmittel-Versorgungssicherheit (III-964 d.B.), den Nationalpark Hohe Tauern (III-982 d.B.), COVID-19-Tests (III-985 d.B.), die Bundessportförderung (III-989 d.B.), Gewalt- und Opferschutz für Frauen (III-1004 d.B.), die Bundesbeschaffung GmbH und ausgewählte Beschaffungen (III-1007 d.B.), Eisenbahnkreuzungen (III-1013 d.B.), den Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie (III-1016 d.B.) und über Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. (III-1017 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) pst