Parlamentskorrespondenz Nr. 1066 vom 17.10.2023

Neu im Budgetausschuss

Inflationsanpassung für das Jahr 2024

Wien (PK) – Die Bestimmungen zur Inflationsanpassung für das Jahr 2024 liegen dem Budgetausschuss in Form des Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (2217 d.B.) vor. Demnach beträgt die kalte Progression im Jahr 2024 3,655 Mrd. €. Im Herbst 2022 wurde die Abschaffung der kalten Progression vom Nationalrat beschlossen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 114/2022). Vorgesehen wurde dabei eine jährliche automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate. Durch diese gesetzlich vorgesehene Zweidrittel-Anpassung sollen im Jahr 2024 2,471 Mrd. € ausgeglichen werden. Über die Differenz von 1,184 Mrd. € - das verbleibende Drittel – kann der Finanzminister weitere Entlastungsmaßnahmen setzen (III-998 d.B.).

Für das verbleibende Drittel hat die Regierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zur Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen die Tarifgrenzen der ersten bis vierten Tarifstufe in unterschiedlichem prozentuellen Ausmaß an die Inflationsrate anpasst. Die Absetzbeträge samt der SV-Rückerstattung sowie mit diesen in Zusammenhang stehende Grenzbeträge für Einschleifungen, sollen sich um die volle Inflationsrate (also 9,9 %) erhöhen. Es sollen zudem weitere Maßnahmen zur Förderung von Leistung und der Bekämpfung des Arbeitskräftemangels sowie zur Entlastung von Kindern und Familien gesetzt werden. Geplant ist daher die Homeoffice-Regelungen zu verlängern, die steuerliche Begünstigung von Überstunden sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auszuweiten und den Kindermehrbetrag und den Zuschuss zur Kinderbetreuung zu erhöhen. Zudem soll die Steuerfreiheit von Betriebskindergärten erweitert werden. Alle diese Maßnahmen sollen laut Progressionsabgeltungsgesetz 2024mit dem Kalenderjahr 2024 in Kraft treten. (Schluss) gla