Parlamentskorrespondenz Nr. 1075 vom 18.10.2023

Nationalrat beschließt Deckel für Pensionserhöhung 2024 und Schutzklausel für Pensionsneuzugänge

Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst wird zum Teil neu aufgerollt

Wien (PK) – Bereits im September haben die Regierungsparteien einen Deckel für die Pensionsanpassung 2024 in Aussicht gestellt. Heute wurde mit einem Beschluss des Nationalrats die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Neben ÖVP und Grünen stimmten auch SPÖ und FPÖ für einen entsprechenden Gesetzentwurf und stellten damit die nötige Zweidrittelmehrheit sicher. Wer eine besonders hohe Pension bezieht, wird demnach statt der allgemeinen Pensionserhöhung von 9,7 % einen Fixbetrag von 567,45 € – das sind 9,7 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – erhalten. Davon sind auch sogenannte Sonderpensionen betroffen. Gleichzeitig soll eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge 2024 dauerhafte Pensionsverluste infolge der aktuell hohen Inflation vermeiden. Bei der Abstimmung mit berücksichtigt wurde ein Abänderungsantrag, mit dem rechtliche Klarstellungen vorgenommen wurden.

Sowohl der Deckel für die Pensionserhöhung als auch die Schutzklausel werden auch für Beamt:innen gelten. Ein entsprechender ergänzender Gesetzentwurf wurde ebenfalls gegen die Stimmen der NEOS angenommen, wobei auch hier noch Adaptierungen im Plenum vorgenommen wurden. Für die Erhöhung der Pensionen selbst braucht es keinen eigenen Beschluss: Ihre Inflationsanpassung erfolgt aufgrund bestehender gesetzlicher Bestimmungen automatisch.

Scharfe Kritik an den heutigen Beschlüssen übten die NEOS. Ihrer Meinung nach wird die Schutzklausel das heimische Pensionssystem weiter belasten. Die Regierung blase Geld hinaus, "um sich Stimmen der alten Menschen zu kaufen", hielt NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker fest. SPÖ und FPÖ hätten sich hingegen großzügigere Regelungen für die Pensionist:innen gewünscht. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch konnte sich aber weder mit einem eigenen Gesetzesantrag zur Ausweitung und dauerhaften Implementierung der Schutzklausel noch mit zwei entsprechenden Abänderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen der Koalition durchsetzen.

Auch ein Entschließungsantrag der FPÖ zur Abfederung der aktuellen Teuerung sowie drei Anträge der NEOS blieben bei der Abstimmung in der Minderheit. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker und seine Fraktionskolleg:innen hatten sich unter anderem für einen erschwerten Zugang zur Korridorpension und eine verpflichtende Information der für Führerschein, Jagdschein und Waffenbesitz zuständigen Behörden über psychisch bedingte Frühpensionierungen ausgesprochen. Außerdem ist es ihnen ein Anliegen, dass Beitrags- und Versicherungszeiten, die im Pensionssystem der Rechtsanwaltskammern erworben wurden, bei einem Berufsumstieg in der gesetzlichen Pensionsversicherung angerechnet werden.

Bereits vor der Pensionsdebatte hatte der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen eine Novelle zum Gehaltsgesetz für den öffentlichen Dienst verabschiedet. Dabei geht es um die neuerliche Reparatur jener Gesetzesbestimmungen, die die Anrechnung von Vordienstzeiten für ältere Bedienstete regeln.

Vorgezogene Budgetdebatte

Im Zuge der Diskussion zur Novelle des Gehaltsgesetzes reagierten die Fraktionen auch auf die unmittelbar davor gehaltene Budgetrede von Finanzminister Magnus Brunner. Laut der Kritik von SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer kommt es durch den Budgetentwurf des Finanzministers zu einer Umschichtung der Finanzmittel weg von den Pensionist:innen, Arbeitenden, Beamt:innen und Selbstständigen hin zu den Konzernen. Seinen Berechnungen zufolge würden die Steuern auf Arbeit und Konsum in den kommenden Jahren um 13 Mrd. € ansteigen. Umgekehrt verhalte es sich bei den Steuern auf Kapital und Vermögen, so Krainer. Das sieht Andreas Hanger (ÖVP) anders. Es handle sich um ein "hervorragendes Budget", das 2024 ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum bringe. Neben den eingeplanten 20 Mrd. € für Zukunftsinvestitionen werde es gelingen, die Schuldenquote in den nächsten Jahren konstant zu halten. Eva Blimlinger (Grüne) sprach von einem "großartigen Budget". So habe etwa auch der Budgetdienst des Parlaments bestätigt, dass durch das Verhältnis von Inflation und Einkommen, "die Leute nicht generell ärmer werden". Genau das Gegenteil sei der Fall, so Blimlinger. In den Bereichen von Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung sei es zudem noch nie gelungen, ein solches Budget zustande zu bekommen.

Er könne die von der SPÖ genannten Zahlen aus dem vorliegenden Budgetentwurf nicht ableiten, hielt Vizekanzler Werner Kogler in Richtung Kai Jan Krainer fest. Kogler ersuchte in diesem Zusammenhang um mehr Seriosität in der Debatte. Trotz berechtigter Kritik bei der Inflationsbekämpfung, müsse anerkannt werden, dass man die unteren Einkommensschichten verstärkt entlastet habe. Zudem hätten die Nettoeinkommen nicht nur mit der Inflation mitgehalten, sie seien sogar gestiegen, betonte Kogler. Seine zum Teil zugespitzte Wortwahl sorgte bei der vorsitzführenden Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures für Unmut, sie forderte mehr Respekt gegenüber den Abgeordneten von der Regierungsbank.

Schutzklausel für Pensionsneuzugänge: SPÖ fordert Nachbesserungen

Gemäß der vom Nationalrat beschlossenen Schutzklausel werden Personen, die im kommenden Jahr ihre Pension antreten, dauerhaft einen sogenannten "Erhöhungsbetrag" erhalten, der sich an ihrer Pensionskonto-Gutschrift bemisst und diese um 6,2 % aufwertet. Damit sollen – über das gesamte Pensionsleben wirkende – inflationsbedingte Pensionsverluste vermieden werden. Für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, wird diese Sonderregelung allerdings nur dann gelten, wenn sie – gezwungenermaßen – aus der Arbeitslosigkeit in die Korridorpension wechseln oder bereits vor dem Jahr 2024 eine Korridorpension hätten antreten können. Damit wollen ÖVP und Grüne Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben setzen, wobei die Bestimmungen einer mit Koalitionsmehrheit angenommenen Entschließung zufolge begleitend evaluiert werden sollen.

Kritik an der Schutzklausel kam aus unterschiedlichen Richtungen. So wertete die SPÖ die von der Koalition vorgeschlagenen Bestimmungen – trotz grundsätzlicher Zustimmung – als unzureichend. Vor allem, dass bestimmte Korridorpensionen ausgenommen sind, ist SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seinen Fraktionskolleg:innen Verena Nussbaum, Alois Stöger und Rainer Wimmer ein Dorn im Auge. Damit werden laut Muchitsch rund 5.000 von den 100.000 jährlichen Pensionsneuzugängen nicht erfasst. Das sei "eine himmelschreiende Ungerechtigkeit", hielt Stöger fest. Nach Auffassung der SPÖ könnte diese Regelung außerdem verfassungswidrig sein. Auch dass die Sonderregelung nur für Pensionsneuzugänge 2024 gilt, stößt bei der SPÖ auf Unmut.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Muchitsch die allgemeine Pensionsanpassung in der Höhe von 9,7 % inklusive Obergrenze. Ein Großteil der Pensionist:innen werde damit deutlich mehr am Konto haben, betonte er. Pensionserhöhungen seien auch ein Konjunkturmotor, da die Kaufkraft dadurch gesteigert werde. Nichts hält Muchitsch dagegen von der aktuellen Diskussion über eine Anhebung des Pensionsalters. Vielmehr müsse es Ziel sein, die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass die Menschen länger arbeiten können. Schon jetzt würden es viele Menschen nicht bis zum Regelpensionsalter schaffen, da sie vorzeitig "aussortiert" würden, was zu Pensionskürzungen durch Abschläge führe.

NEOS halten Schutzklausel für unnötig

Die NEOS halten den Sonderzuschlag für Pensionsneuzugänge 2024 demgegenüber für unnötig, wie Gerald Loacker ausführte. Etwas "unintelligenteres" als die Schutzklausel gebe es nicht, meinte er. Schließlich sei das Pensionskonto in den letzten Jahren insgesamt deutlich über der Inflation aufgewertet worden.

Auch insgesamt warf Loacker der Regierung vor, die nötige Balance im Pensionssystem außer Acht zu lassen. Durch Maßnahmen wie den Frühstarterbonus, die verzögerte Angleichung des Frauenpensionsalters, außertourliche Pensionserhöhungen und Einmalzahlungen würden die Ausgaben des Staates für die Pensionen "davonlaufen", beklagte Loacker. Er hält es zudem nicht für eine Aufgabe der Pensionsversicherung, Wohlstand für alle im Alter sicherzustellen. Wenn man wenig einzahle und das nur über einen kurzen Zeitraum, komme wenig heraus, und wenn man viel und länger eingezahlt habe, sei die Pension eben höher.

FPÖ hat sich für Bezieher:innen kleiner Pensionen "mehr erwartet"

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch machte geltend, dass die Inflationsanpassung der Pensionen gesetzlich vorgesehen und damit keine Leistung der Regierung sei. Dem Gesetzesantrag werde die FPÖ zustimmen, sagte sie, allerdings hätte sich ihre Fraktion gerade für Bezieher:innen kleiner Pensionen "mehr erwartet und mehr erwünscht". Wer eine kleine Pension habe, tue sich schwer, die aktuellen Mieterhöhungen und die steigenden Lebensmittelpreise "zu stemmen". Außerdem sei der Wert der Pensionen in den letzten Jahren gesunken. Es werde aber "nicht ein Cent mehr draufgelegt".

Belakowitschs Parteikollege Peter Wurm forderte einmal mehr umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Teuerung. Dazu zählen unter anderem eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel sowie die Abschaffung der CO2-Steuer und der ORF-Gebühren. Man müsse "die Kostenlawine stoppen", so Wurm. Der von ihm eingebrachte Entschließungsantrag fand jedoch auch dieses Mal keine Mehrheit.

ÖVP und Grüne sehen ausgewogenes Paket

Seitens der Koalitionsparteien hob August Wöginger hervor, die Pensionist:innen könnten sich auf die Regierung verlassen. Anders als etwa in Deutschland lebe man in Österreich, was Pensionen betrifft, "in einem sicheren Land". So werde der Ausgleichszulagenrichtsatz ab Jänner 2024 auf 1.215 € – bzw. 1.921 € für Ehepaare – steigen, nachdem er schon im letzten Jahr um mehr als 10 % erhöht worden sei. Es gebe Menschen, die jeden Euro zwei- oder dreimal umdrehen müssen, räumte Wöginger ein, die Regierung habe in Reaktion auf die Teuerung aber alles getan, um insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen zu unterstützen.

Dass die Schutzklausel nicht für alle Bezieher:innen einer Korridorpension gelten wird, begründete Wöginger damit, dass die Betroffenen Pensionsverluste vermeiden könnten, indem sie ein Jahr länger arbeiten. Es gehe darum, besondere Härten abzufedern, machte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza geltend. Ihm zufolge werden 96 % der Pensionsneuantritte 2024 von der vorgesehenen Regelung profitieren, die anderen könnten es sich aussuchen, wann sie in Pension gehen. Als Grund für die Schutzklausel nannte er die zeitlich verzögerte Aufwertung des Pensionskontos.

Ausdrücklich begrüßte Koza auch die allgemeine Pensionsanpassung 2024. Die Masse der Pensionist:innen erhalte die vorgesehene Inflationsabgeltung. Nur für Bezieher:innen einer oder mehrerer Pensionen im Gesamtausmaß von mehr als 5.850 € komme der Pauschalbetrag von 567 € zum Tragen.

In Summe sei es ein ausgewogenes Paket, hielt Michael Hammer (ÖVP) fest. In Richtung NEOS-Abgeordnetem Loacker erklärte Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP), man müsse die zahlreichen Leistungen der älteren Generation in den Fokus stellen und nicht die Kosten.

Sozialminister Johannes Rauch brach eine Lanze für das österreichische Pensionssystem, das seiner Meinung nach deutliche Vorteile gegenüber einem "kapitalgedeckten Verfahren" hat. Der vorliegende Gesetzesantrag berücksichtigt ihm zufolge beides: die besondere Auswirkung der Teuerung auf Pensionist:innen auf der einen und die budgetären Möglichkeiten auf der anderen Seite.

Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst

Anlass für die Novellierung des Gehaltsgesetzes und begleitende Änderungen im Vertragsbedienstetengesetz ist der Umstand, dass der EuGH auch die 2019 erfolgte Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen zur Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst als altersdiskriminierend beanstandet hat. Nun sollen alle potentiell betroffenen Bediensteten rückwirkend neu eingestuft werden, wobei es insbesondere bei der Anerkennung sogenannter "sonstiger Zeiten" – also Ausbildungs- und Berufszeiten ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit im öffentlichen Dienst – zu Änderungen kommt. Sie werden nur noch zu 42,86 % – statt wie bisher zur Hälfte – für die Gehaltseinstufung angerechnet, im Gegenzug entfällt der bisherige "Pauschalabzug" von vier Jahren. Somit wird den Erläuterungen zufolge eine große Mehrheit der betroffenen Bediensteten profitieren, wobei für Neueinsteiger:innen mittlerweile bereits andere Regelungen gelten. Die 42,46 % hätten sich als "ausgewogener Kompromiss zwischen den sozialpolitischen Zielsetzungen und den haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erwägungen" herauskristallisiert, wird der gewählte Prozentsatz begründet.

Die Änderungen seien aufgrund der EU-rechtlichen Situation nötig, hielt Andreas Hanger (ÖVP) fest. Wichtig sei, dass nun auch die Vordienstzeiten unter dem 18. Lebensjahr anerkennt werden. Dem schloss sich Friedrich Ofenauer (ÖVP) an. Ein modernes Besoldungsrecht sei für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft von großer Bedeutung.

Laut Eva Blimlinger (Grüne) wird ein überwiegender Teil der öffentlich Bediensteten – konkret rund 170.000 Beamt:innen und Vertragsbedienstete – von der mit der Gewerkschaft erarbeiteten Lösung profitieren. Für die davon schlechter gestellten Mitarbeiter:innen – für Blimlinger handelt es sich um eine dreistellige Zahl – seien Ausgleichszulagen vorgesehen.

Selma Yildirim (SPÖ) signalisierte Zustimmung seitens ihrer Fraktion, da es zu einer "kleinen Verbesserung" für öffentlich Bedienstete komme. Die bisherige Vorgehensweise bezeichnete die SPÖ-Mandatarin als "Armutszeugnis". Grundsätzlich gebe es noch viele "Baustellen" im öffentlichen Dienst. Eine funktionierende Verwaltung sei wichtig, wie sich etwa in der COVID-19-Pandemie gezeigt habe.

FPÖ befürchtet Verschlechterung für tausende Bedienstete

Anders bewertete Christian Lausch (FPÖ) die Novelle. Dadurch würden rund 60.000 öffentlich Bedienstete schlechter gestellt, prophezeite er. Er sei "erschüttert", dass die SPÖ diese "ungerechte Reparatur" unterstütze. Gute Vorschläge der Opposition würden zudem von den Regierungsparteien zumeist vertagt, was belege, dass der Bundesregierung der öffentliche Dienst "nichts wert" sei.

Der bereits mehr als zehn Jahre andauernde Streit über die Sanierung der Anrechnung der Vordienstzeiten sei von den Vorgängerregierungen "vergeigt" worden, kritisierte Gerald Loacker (NEOS). Trotzdem schaffe es die aktuelle Bundesregierung nicht, eine faire und europarechtskonforme Regelung zu schaffen. Immerhin gehe es um bis zu 3 Mrd. €, die den öffentlich Bediensteten zustehen würden.

Bei der nun vorliegenden Lösung habe man mehrere Ziele "unter einen Hut" bringen müssen, betonte der für den öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzler Werner Kogler. Einerseits müsse man dem Urteil des EuGH und den Ansprüchen der Bediensteten gerecht werden, anderseits sei man verpflichtet, die Interessen der Steuerzahler:innen im Auge zu behalten. Die nun am Tisch liegende Lösung sei mit der Gewerkschaft abgestimmt. Kogler bedankte sich zudem bei der SPÖ für ihr "konstruktives Verhalten". Was die anstehenden Lohnverhandlungen betrifft, zeigte sich Kogler überzeugt, eine "gute Lösung" zu finden, die auch zur Attraktivierung des öffentlichen Diensts beitragen soll. (Fortsetzung Nationalrat) gs/med

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