Parlamentskorrespondenz Nr. 1115 vom 30.10.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlage für Verbot von Gasheizungen im Neubau

Wien (PK) – Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schlägt Energieministerin Eleonore Gewessler mit einem aktuellen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) vor (2268 d.B.).

Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, soll nunmehr die Unzulässigkeit des Einbaus in neuen Baulichkeiten auf sämtliche Anlagen ausgeweitet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können - also etwa auch auf dezentrale Gasheizungen. Mit diesem umfassenden Einbauverbot im Neubau soll sichergestellt werden, dass der Nachschub von potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen verhindert wird und der derzeitige Anlagenbestand nicht weiter anwächst. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind in der Vorlage Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 sollen zugleich in das neue EWG übergeleitet werden.

Für den Austausch und die Umstellung von bestehenden Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden können, soll den Erläuterungen zufolge durch ein aufgestocktes und verbessertes Förderungsangebot die Umstellung auf klimafreundliche Anlagen ermöglicht werden, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2040 voranzutreiben. Von ordnungsrechtlichen Vorgaben werde in der Vorlage aber abgesehen. Stattdessen sollen die Förderangebote im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes in einer Weise attraktiviert werden, dass im Hinblick auf 2040 schrittweise die teils veralteten Heizungen durch klimafreundliche Heizungen ausgetauscht werden.

Da der Gesetzesvorschlag Verfassungsbestimmungen enthält, ist im Plenum für die Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. (Schluss) mbu


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