Parlamentskorrespondenz Nr. 1127 vom 03.11.2023

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die SPÖ spricht sich für eine Änderung des ORF-Gesetzes aus, um das Radio-Symphonieorchester langfristig abzusichern. Den NEOS ist eine umfassende Gremienreform und eine Schärfung des öffentlich-rechtlichen Antrags des ORF ein Anliegen. Die FPÖ fordert einmal mehr, die ORF-Gebühr abzuschaffen.

SPÖ fordert langfristige Absicherung des Radio-Symphonieorchesters

Die SPÖ spricht sich dafür aus, das Radio-Symphonieorchester (RSO) als Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags im ORF-Gesetz zu verankern und dessen Fortbestand damit langfristig abzusichern (3595/A(E)). Derzeit sei dieser nur bis 2026 gewährleistet, die weitere Zukunft des RSO ungewiss, merken Muna Duzdar und Gabriele Heinisch-Hosek kritisch an. Beim Abschluss von Verträgen und Aufträgen brauche es aber Sicherheit in Bezug auf die weitere Entwicklung.

In der Begründung des Entschließungsantrags weisen Duzdar und Heinisch-Hosek auch auf das große Ansehen des RSO im In- und Ausland hin. Das Orchester sei "von unschätzbarem Wert" sowohl für das Musikland Österreich als auch für die zeitgenössische Musik. Mit der Aufführung von in Vergessenheit geratenem Repertoire, Musik verfemter Künstler:innen und Uraufführungen zeitgenössischer Komponist:innen trage es wesentlich zur programmatischen Vielfalt des österreichischen Musiklebens bei.

NEOS fordern neues ORF-Gesetz

Die NEOS nehmen das vor kurzem ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats des ORF zum Anlass, um ein neues ORF-Gesetz zu fordern (3645/A(E)). Es brauche unter anderem eine Gremienreform und eine Schärfung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, ist Abgeordnete Henrike Brandstötter überzeugt. Sie fordert Medienministerin Susanne Raab in diesem Sinn dazu auf, einen breiten zivilgesellschaftlichen Prozess mit dem Ziel aufzusetzen, das ORF-Gesetz umfassend zu reformieren.

Der ORF sei seit Jahrzehnten "ein Spielball wechselnder Regierungen", beklagt Brandstötter in den Erläuterungen zum Antrag. Nun drohen ihr zufolge wieder "Verhandlungen in Hinterzimmern", um das VfGH-Urteil umzusetzen. Ihrer Meinung nach müsste aber die Gesellschaft entscheiden, wofür der ORF in Zukunft stehen soll und wie der öffentlich-rechtliche Auftrag gestaltet wird.

FPÖ pocht auf Abschaffung der ORF-Gebühr

Die FPÖ hat als Reaktion auf das VfGH-Urteil zum ORF eine Aufhebung des ORF-Beitrags-Gesetzes, auf dessen Grundlage ab 2024 die neue Haushaltsabgabe eingehoben wird, beantragt (3663/A). Nach Auffassung von Klubchef Herbert Kickl geht es nicht an, dass die Österreicher:innen "einen in relevanten Teilen verfassungswidrigen ORF" ab 2024 mit einer "Zwangssteuer" finanzieren. Durch die Haushaltsabgabe würde die notwendige Transformation des öffentlich-rechtlichen Senders "von einem durchpolitisierten Rundfunk hin zu einem verschlankten Grundfunk" weiter verschleppt, argumentiert er.

Laut FPÖ werden mit der neuen Haushaltsabgabe – im Vergleich zur GIS-Gebühr – 700.000 Haushalte zusätzlich zur Kasse gebeten. Die dadurch bedingten Zusatzeinnahmen würden "in Manager-Millionen, satte Luxus-Pensionen, teure 'Golden-Handshakes' und kostspielige Landesstudios" fließen. Gleichzeitig vermisst Kickl objektive Berichterstattung, qualitätsvolle Sendungen, "ehrliche Information statt Corona-Propaganda" und "korrektes Deutsch statt Genderwahn". Im Antrag werden zudem die Eckpunkte des VfGH-Urteils angeführt, der insbesondere eine pluralistische Zusammensetzung des ORF-Stiftungsrats und des Publikumsrats einmahnt. (Schluss) gs