Parlamentskorrespondenz Nr. 1128 vom 03.11.2023
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich ein allgemeines Wahlrecht zu gewähren, sofern sie seit mindestens sechs Monaten hier wohnhaft sind (3668/A(E)). Sie sollen demnach künftig auch bei Nationalrats-, Landtags- und Bundespräsidentenwahlen wahlberechtigt sein und nicht nur wie schon jetzt bei Gemeinderats- und EU-Wahlen.
In der Begründung des Antrags weisen NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger und ihr Fraktionskollege Helmut Brandstätter darauf hin, dass EU-Bürger:innen in Österreich zwar leben, studieren und arbeiten dürfen und hier ihre Steuern zahlen, politisch aber nur auf kommunaler und europäischer Ebene mitbestimmen können, obwohl sie von politischen Entscheidungen direkt betroffen seien. Das führe zu einem wachsenden Demokratiedefizit, zumal bereits fast 870.000 EU-Bürger:innen in Österreich lebten. In Wien sind laut Meinl-Reisinger und Brandstätter sogar ein Drittel der Personen im wahlfähigen Alter nicht wahlberechtigt, ungefähr die Hälfte davon EU-Bürger:innen. Durch eine Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen werde nicht nur die Integration gefördert, sondern auch der europäische Gedanke gestärkt, heißt es im Antrag. (Schluss) gs