Parlamentskorrespondenz Nr. 1139 vom 06.11.2023

Anzahl der besonderen Ermittlungsmaßnahmen weiterhin auf niedrigem Niveau

Wien (PK) - Auch im Jahr 2022 hat sich am maßvollen Umgang mit den besonderen Ermittlungsmaßnahmen nichts geändert, wird im diesbezüglichen Gesamtbericht des Justizministeriums für 2022 (III-1024 d.B.) festgehalten. Die Anzahl der Anordnungen des kleinen Lausch- und Spähangriffs halten sich demnach konstant auf niedrigem Niveau, gleichfalls jene des großen Späh- und Lauschangriffs in reinen Inlandsverfahren.

In keinem der Fälle seien Anträge auf Bewilligung der Ermittlungsmaßnahmen "großer und kleiner Lausch- und Spähangriff" vom Gericht im Berichtszeitraum abgelehnt worden. Nur in zwei Fällen sei ein Antrag für eine "Videofalle" nicht bewilligt worden. Dies zeige neuerlich, dass die Prüfung durch die Staatsanwaltschaften, was die Verhältnismäßigkeit und die Einschätzung des Tatverdachts anbelangt, nach wie vor sehr genau vorgenommen wird.

Konkret ist dem Bericht zufolge die Anzahl der "großen Späh- und Lauschangriffe" auf einem vergleichbaren Niveau zu den Vorjahren geblieben (2022: ein Fall, 2021: vier, 2020: zwei, 2019: vier, 2018: ein Fall). Den übrigen Fällen lag eine Europäische Ermittlungsanordnung (acht Anordnungen) zu Grunde. Die Anzahl der Fälle des gerichtlich angeordneten "kleinen Späh- und Lauschangriffs" betrugen 2022 fünf Fälle, im Vergleich dazu 2021 vier, 2020 sechs und 2019 fünf Fälle. Im Berichtsjahr waren 180 optische Überwachungen ("Videofalle") zu verzeichnen (2021: 147 Fälle, 2020: 178 Fälle). Auch im Jahr 2022 überwiegt laut Bericht die Anzahl der erfolgreichen Überwachungen. In insgesamt 24 Fällen liegt ein Ergebnis nicht vor bzw. kann der Erfolg der durchgeführten Maßnahme noch nicht beurteilt werden.

Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs, also eine "Rasterfahndung", wurde im Berichtsjahr 2022 im Bundesgebiet von den Staatsanwaltschaften in keinem Fall angeordnet. (Schluss) mbu