Parlamentskorrespondenz Nr. 1144 vom 07.11.2023
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – Die Grundversorgung sehe vielen Herausforderungen entgegen, heißt es in einer Regierungsvorlage über eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien (2272 d.B.). Einerseits könne es aufgrund zahlreicher Krisenherde und damit ansteigender Migrationsströme zu einer immer größeren Anzahl von zu versorgenden Personen kommen. Andererseits machten die Preissteigerungen im Energiebereich, aber auch bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern den Betrieb der Betreuungseinrichtungen für die Trägerorganisationen nicht mehr leistbar.
Um das Angebot an Unterkünften weiterhin und nachhaltig sicherstellen zu können, soll daher dem Land Wien, auf das 35 – 45 % aller Grundversorgten entfallen, ermöglicht werden, berechtigte Kosten anteilig abgegolten zu bekommen. Ziel der Vereinbarung ist die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Grundversorgung für sämtliche in organisierten Unterkünften und in Einrichtungen der Pflege, Betreuung, der Behinderten- und der Kinder- und Jugendhilfe untergebrachte vulnerable Personen sowie für hilfs- und schutzbedürftige Fremde.
Konkret geht es um die Abgeltung jener Differenzbeträge, die sich aus den verrechneten Kostenhöchstsätzen aus der Grundversorgungsvereinbarung und den tatsächlich entstandenen Kosten inklusive aller Steuern und Abgaben ergeben. Die Differenzbeträge in Erfüllung von 100% der Betreuungsquote des Landes Wien sollen zwischen dem Bund und dem Land Wien im Verhältnis sechs zu vier aufgeteilt werden. Die Differenzbeträge bei Übererfüllung der Quote trägt der Bund laut Vereinbarung zur Gänze. Wien habe mit Stand 6. Juni 2023 seine Quote zu 180 – 195 % übererfüllt. Umgekehrt soll sich Wien zu 40 % an den Unterbringungs- und Versorgungskosten der Bundesbetreuung in Höhe des anteiligen Bevölkerungsschlüssels beteiligen.
Die Regierungsvorlage sieht eine Befristung der Vereinbarung bis 30. Juni 2026 vor und die Verrechnung der Realkosten soll rückwirkend mit 1. Jänner 2023 hinsichtlich der Unterbringung von vulnerablen Personengruppen bzw. mit 1. Jänner 2024 hinsichtlich der organisierten Unterbringung beginnen. Weiters ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe mit jeweils drei Vertreter:innen je Vertragspartei geplant, die sich der Auslegung, der Verrechnung und Prüfung der Kosten, der Prüfung der Tarifvereinbarung, dem Monitoring, der Festlegung der Evaluierungsinhalte sowie der partnerschaftlichen Lösung von Problemen widmen soll. Diese habe auch ab 1. Juni 2024 die mit der Vereinbarung erzielten Wirkungen zu evaluieren, heißt es in der Regierungsvorlage. (Schluss) wit