Parlament: TOP im Nationalrat am 22. November 2023
Budgetkapitel Soziales und Pensionen, Gesundheit, Arbeit, Wirtschaft, Landwirtschaft, Bildung, Wissenschaft
Wien (PK) – Am Mittwoch setzt der Nationalrat die parlamentarischen Beratungen über den Bundesvoranschlag 2024 und den neuen Bundesfinanzrahmen 2024 bis 2027 mit den Kapiteln Soziales, Pensionen und Konsumentenschutz, Gesundheit, Arbeit, Wirtschaft (inkl. angewandter Forschung und Tourismus) sowie Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft fort. Außerdem wollen die Abgeordneten über die Voranschläge für Bildung, für Wissenschaft und Forschung sowie für das Jugendbudget diskutieren. Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.
Soziales und Konsumentenschutz
Deutlich über die Inflationsrate steigt das Budget für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz. Mit veranschlagten Gesamtausgaben von 5,88 Mrd. € werden hierfür im Jahr 2024 um 16,8 % mehr Mittel zur Verfügung stehen als im Budgetvoranschlag 2023. Gegenüber 2022 beträgt das Plus sogar 44,76 %.
Neben zusätzlichen Ausgaben für den Pflegebereich schlagen insbesondere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung (+326 Mio. €) sowie zusätzliche Mittel für Pilotprojekte für Menschen mit Behinderung (+50 Mio. €) zu Buche. So werden armutsgefährdete Haushalte etwa noch bis Ende 2024 einen monatlichen Kinderzuschusses von 60 € bekommen, auch der sogenannte "Wohnschirm" wird fortgeführt. Außerdem erhält das Sozialministerium zur Bewältigung der Krisenfolgen – auch im Gesundheitsbereich – 44 zusätzliche Planstellen. Die Budgetmittel für den Konsumentenschutz werden von 6,7 Mio. € auf 8,18 Mio. €, jene für Opferrenten und andere Versorgungsleistungen von 101,7 Mio. € auf 108,03 Mio. € angehoben.
Mit Abstand größter Ausgabenposten im Sozialbudget bleibt die Pflege, für die Auszahlungen von 4,89 Mrd. € vorgesehen sind. Die Mittel werden unter anderem für das Pflegegeld inklusive Pflegekarenz (3,26 Mrd. €), den Pflegefonds (1,1 Mrd. €), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie für die Hospiz- und Palliativversorgung verwendet. Bereits eingepreist ist dabei die im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbarte höhere Dotierung des Pflegefonds und die neuen Fördersätze für die 24-Stunden-Betreuung.
Pensionen
Für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung sieht der Budgetentwurf 2024 Ausgaben in der Höhe von 16,66 Mrd. € vor. Das sind um rund 2,71 Mrd. € bzw. 19,4 % mehr als 2023. 1,26 Mrd. € davon werden für die Ausgleichszulage verwendet. Der Rest fließt vor allem in staatliche Ausfallshaftungen für die Pensionen sowie in diverse Pensionsbeiträge (z.B. für Landwirt:innen und Gewerbetreibende). Die Einnahmen in dieser Budget-Untergliederung sind mit 60,1 Mio. € vergleichsweise niedrig angesetzt und resultieren aus Nachtschwerarbeitsbeiträgen.
Grund für den Ausgabenanstieg sind neben der zunehmenden Zahl an Pensionist:innen und der Pensionserhöhung 2024 von 9,7 % das vorübergehende Aussetzen der Aliquotierungsregelung für die erste Pensionsanpassung und die Schutzklausel für Pensionsneuzugänge 2024, die beide inflationsbedingte Pensionsverluste verhindern sollen. Außerdem wirkt sich die zum Teil verzögerte Anhebung des gesetzlichen Frauenpensionsalters aus, von der ein Sechstel der betroffenen Geburtenjahrgänge 1963 bis 1968 profitieren werden. Auch Beschlüsse aus früheren Jahren wie die Einführung des Frühstarterbonus schlagen sich nieder. Zwar steigen aufgrund der relativ guten Wirtschaftslage auch die Beitragszahlungen, die Mehraufwendungen können dadurch aber nicht zur Gänze kompensiert werden.
Noch deutlicher sichtbar wird die Dynamik bei den Pensionsausgaben, wenn man die woanders veranschlagten Beamtenpensionen mitberücksichtigt. Laut Bundesfinanzrahmen sollen die Pensionsausgaben des Bundes bis 2027 kontinuierlich auf 35,23 Mrd. € steigen, wobei 20,7 Mrd. € davon in den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung und 14,54 Mrd. € in den Bereich der Beamtenpensionen fallen. Der Anteil der Aufwendungen für die gesetzliche Pensionsversicherung an den Gesamtausgaben des Staates steigt von rund 12,1 % im Jahr 2023 auf voraussichtlich 16,2 % 2027.
Gesundheit
Die im Bundesfinanzgesetz ausgewiesenen Auszahlungen für den Bereich Gesundheit belaufen sich im Jahr 2024 auf insgesamt 3,25 Mrd. €. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 393,4 Mio. € (13,8 %) ist vor allem durch höhere Budgetmittel für den Finanzausgleich (+920,0 Mio. €) und diverse Sofortmaßnahmen im Rahmen des Gesundheitsreformpakets bedingt. Gegenläufig wirken sich die auslaufenden Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (-642,9 Mio. €) aus.
Die für den Finanzausgleich reservierten Mittel sollen nicht nur für den niedergelassenen Bereich (300 Mio. €), sondern auch für den spitalsambulanten Bereich sowie die Umsetzung von Strukturreformen (550 Mio. €) eingesetzt werden. Im Hinblick auf die geplante umfassende Gesundheitsreform wurden im Zuge des Budgetbegleitgesetzes erste legistische und finanzielle Weichen gestellt, wie etwa die Bereitstellung von insgesamt 60 Mio. € für die Schaffung von 100 zusätzlichen Kassenstellen im niedergelassenen Bereich. Darin ist auch ein Startbonus (10 Mio. €) von bis zu 100.000 € für schwer zu besetzende Stellen in den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendheilkunde enthalten. Weitere 50 Mio. € im Jahr 2024 und 25 Mio. € im Jahr 2025 stellt der Bund für klinisch-psychologische Behandlungen bereit.
Arbeit
Im Budgetkapitel Arbeit, das vorwiegend die Mittel für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie für aktive Arbeitsmarktpolitik enthält, sind für das Jahr 2024 Auszahlungen in der Höhe von rund 9,47 Mrd. € veranschlagt. Dem stehen Einzahlungen von rund 9,35 Mrd. € gegenüber, die überwiegend aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen kommen. Sowohl die Auszahlungen als auch die Einzahlungen sollen damit im Vergleich zum Jahr 2023 ansteigen. Bei den Auszahlungen (2023: 9,27 Mrd. €) wird ein Plus von 199 Mio. € bzw. 2,1 %, bei den Einzahlungen (2023: 8,59 Mrd. €) von 764,4 Mio. € bzw. 8,9 % erwartet. Schwerpunkte in der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen auf der Förderung von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten sowie von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt: Für ein Intensivprogramm zur Eingliederung von Asylberechtigten sind 75 Mio. € vorgesehen. Für die Integration von Menschen mit Behinderungen sind 50 Mio. € an zusätzlichen Mitteln geplant.
Angewandte Forschung
Die Mittel von 263,9 Mio. € für die bei der Wirtschaft angesiedelte angewandte Forschung sind im Jahr 2024 mit einem Minus von 17,8 Mio. € gegenüber 2023 budgetiert. Der Rückgang ergibt sich vor allem durch das Auslaufen zusätzlicher Mittel im Bereich Life Science (-42,1 Mio. €). Demgegenüber ist etwa ein Plus von 30 Mio. € für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft enthalten. Für die Programme IPCEI Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff sind unverändert 29,8 Mio. € bzw. 17,3 Mio. € veranschlagt. Beim IPCEI Mikroelektronik I gehen die budgetierten Auszahlungen um 6,1 Mio. € auf 20,4 Mio. € zurück.
Wirtschaft und Tourismus
Das Budget für das Wirtschaftsressort soll zwar kommendes Jahr um 270 Mio. € auf 3,25 Mrd. € sinken. Dieser Rückgang ist insbesondere auf wesentlich niedrigere Auszahlungen für die Investitionsprämie von rund 683 Mio. € für 2024 (-1,5 Mrd. € im Vergleich zu 2023) zurückzuführen, da viele Unternehmen ihre Investitionen bereits umgesetzt und abgerechnet hätten und daher 2024 mit einem geringeren Förderbedarf zu rechnen sei. Dem gegenüber stehen aber höhere bzw. zusätzliche Auszahlungen für Energiekostenförderungen für Unternehmen von insgesamt 1,88 Mrd. € (+1 Mrd. €), da insbesondere für die Umsetzung des Energiekostenzuschusses 2 (1,45 Mrd. €) und der Energiekostenpauschale 2 (0,43 Mrd. €) der Budgetbedarf voraussichtlich deutlich steigt. Vorgesehen ist darüber hinaus für den Energiekostenzuschuss und die Energiekostenpauschale eine Ermächtigung von 1,5 Mrd. €.
Erstmals budgetiert werden 150 Mio. € an nationalen Förderungen in der Halbleiterindustrie, da 2024 mit der Umsetzung des European Chips Act begonnen werden soll. 18 zusätzliche Planstellen sind dem Voranschlag zufolge im Bereich der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des Wettbewerbsrechts vorgesehen. Zudem steigen für die BWB die budgetierten Auszahlungen um 2,4 Mio. € auf 8,3 Mio. €, vor allem im Hinblick auf Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs. Die Förderungen im Bereich der Filmwirtschaft für FISA+ sollen um +72,4 Mio. € auf 90,7 Mio. € steigen, da das 2023 eingeführte, neue Filmfördermodell von der Filmwirtschaft sehr gut angenommen werde. Vorgesehen ist im Wirtschaftsbudget auch eine Kompensation des Entfalls der Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen mit rund 12 Mio. €.
Im Bereich des Tourismus sinken die Auszahlungen 2024 auf 62,7 Mio. € (-48,0 Mio. €), da insbesondere der COVID-19-Schutzschirm für Veranstaltungen (-44,0 Mio. €) ausläuft und im Jahr 2024 nicht mehr budgetiert wird. Wesentliche Auszahlungsbereiche dieses Detailbudgets betreffen den Mitgliedsbeitrag des Bundes zur Österreich Werbung (30 Mio. €), die gewerbliche Tourismusförderung (21 Mio. €) sowie strategische Projekte zur Adressierung aktueller tourismuspolitischer Themen.
Land- und Forstwirtschaft
Für den Bereich Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sind im Budgetwurf 2024 Auszahlungen von insgesamt 3,07 Mrd. € vorgesehen (2023: 2,94 Mrd. €). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 129,5 Mio. € bzw. 4,4 %. Der Anstieg der Auszahlungen ist laut der Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes vor allem auf höhere Auszahlungen aus dem Waldfonds (+75,9 Mio. €), der aufgestockt und bis 2027 verlängert wurde, und auf zusätzliche Bundesmittel in der Höhe von 54,1 Mio. € für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) aus dem neu geschaffenen "Impulsprogramm für die Landwirtschaft" zurückzuführen. Über dieses Programm sollen zwischen 2024 und 2027 insgesamt zusätzliche Mittel in der Höhe von 360 Mio. € bereitgestellt werden.
Bildung
Im Budget für den Bildungsbereich ist für 2024 eine Mittelsteigerung um 263 Mio. € auf insgesamt 11,5 Mrd. € vorgesehen. Die Steigerung ist insbesondere auf höhere bzw. zusätzliche Auszahlungen für Kostenersätze des Bundes für Landeslehrer:innen (+315,5 Mio. €) und Bundespersonal (+146,6 Mio. €) zurückzuführen. Die COVID-19-bedingten Zahlungen sinken um -239,8 Mio. €.
Wie auch bereits zuvor machen vom Budgetvoranschlag 2024 in der Bildung der Personalaufwand mit 9,89 Mrd. € den größten Teil (85,8 %) der Ausgaben aus, wobei der Transferaufwand des Bundes für Landeslehrer:innen im Umfang von 5,1 Mrd. € miteinberechnet ist. Im Bildungsbereich sind beim Bund ca. 50.500 Personen beschäftigt, davon entfallen 83,7 % auf Bundeslehrpersonal, heißt es in den Erläuterungen. Auf Bundesebene soll es im Bildungsbereich 2024 im Vergleich zu 2023 um 235 Planstellen mehr geben. Etwa 77.000 aktive Lehrpersonen für rund 4.800 Pflichtschulstandorte werden von den Ländern bereitgestellt, deren Finanzierung trägt zum Großteil der Bund. Bei der Infrastruktur ist eine Budgetsteigerung um 45,8 Mio. € auf 690 Mio. € vorgesehen. 52,2 Mio. € sind außerdem für die "Digitale Schule" bzw. für digitale Endgeräte budgetiert. Neben der Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs im Schulbereich soll etwa auch das 100-Schulen-Projekt fortgeführt werden.
Wissenschaft und Forschung
Die Mittel des Bundes für Wissenschaft und Forschung beinhalten in erster Linie die Finanzierung der 22 öffentlichen Universitäten in Österreich, die Studienförderung sowie die Grundlagenforschung. Auch ein Teil der Förderungen für die Fachhochschulen kommt aus dem Wissenschaftsministerium. Im Bundesbudget für 2024 sind in diesem Budgetkapitel rund 6,42 Mrd. € an Auszahlungen vorgesehen, das sind 479 Mio. € mehr als im Bundesvoranschlag 2023. Hier wirken sich vor allem die zusätzlichen Mittel für die Universitäten für den Teuerungsausgleich in Höhe von 214 Mio. € und die Valorisierung der Studienförderungen aus.
Jugend
Als Teil des Budgets für Familie und Jugend wird am Mittwoch schließlich noch der Bereich Jugend verhandelt. Mit einer im Budgetbegleitgesetz 2024 enthaltenen Novelle des Bundes-Jugendförderungsgesetzes soll eine Erhöhung der Förderungen für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit um 9,7 % erfolgen, um die Auswirkungen der hohen Teuerung auszugleichen. Laut Folgenabschätzung schlägt sich diese Erhöhung mit 650.000 € pro Jahr im Budget nieder, berichtet der Budgetdienst des Parlaments. Das Detailbudget "Jugendpolitische Maßnahmen" soll insgesamt um 2 Mio. auf 12,6 Mio. € steigen. Dabei handelt es sich laut Budgetdienst vor allem um Förderungen in der Höhe von 10,3 Mio. € im Rahmen der Jugendförderung des Bundes etwa für zahlreiche Jugendorganisationen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs/kar
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