Parlamentskorrespondenz Nr. 1269 vom 27.11.2023
Neu im Unterrichtsausschuss
Wien (PK) – Zur Förderung von Personen ohne ausreichende Basisbildung sowie um Personen das Nachholen eines Pflichtschulabschlusses zu ermöglichen, wurde im Jahr 2012 ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm beschlossen und diese Vereinbarung seither mehrmals verlängert. Auch in den Jahren 2024 bis 2028 soll dieses Programm weitergeführt werden. Ziel ist es auch künftig, die Beschäftigungsfähigkeit von Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation zu verbessern und die Basis zu schaffen, um dem Fachkräftemangel in Österreich gegenzusteuern (2311 d. B.).
Für die Fortführung des Förderprogrammes für den Zeitraum von 2024 bis 2028 sind 117,2 € Mio. an Fördermitteln (ohne Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds) vorgesehen, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2028 sollen damit weitere 23.000 Personen die Möglichkeit haben, Basisbildungsangebote in Anspruch zu nehmen und weiteren 11.000 Personen soll ermöglicht werden, Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusseses zu absolvieren.
Ohne Maßnahmen zur Weiterführung dieser für die Teilnehmer:innen kostenlosen Bildungsprogramme wäre die Inanspruchnahme derartiger Bildungsangebote für sie mit erheblichen Kosten verbunden, was für sie eine gravierende Hürde für den Besuch von Weiterbildungsprogrammen darstellen würde, wird in der Regierungsvorlage betont. (Schluss) bea