Parlamentskorrespondenz Nr. 1329 vom 01.12.2023

Neu im Finanzausschuss

Längere Abgabefristen für weitere Abgabenarten sowie Erleichterungen für Übergangsfälle bei Photovoltaikanlagen

Wien (PK) – Mit einem Initiativantrag wollen ÖVP und Grüne kleinere Gesetzesänderungen vornehmen. Konkret geht es etwa um die Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen. Vorgesehen wurde, dass in diesen Fällen kein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht worden sein darf. Nun soll für "Übergangsfälle" eine "bürgerfreundliche Erleichterungsregelung" geschaffen werden, wie Karlheinz Kopf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) ausführen. Demnach darf ein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht worden sein, wenn die betreffende Photovoltaikanlage erstmals vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wird. Rechtlich bedarf es dazu einer (erneuten) Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3777/A).

Änderungen sind auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz, im Elektrizitätsabgabegesetz, im Erdgasabgabegesetz, im Kohleabgabegesetz und in der Bundesabgabenordnung vorgesehen. Geplant ist eine Erweiterung der späteren Einreichung von Abgabenerklärungen durch berufsmäßige Parteienvertreter "Quotenregelung" auf Jahreserklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Erdgasabgabe, die Elektrizitätsabgabe und die Kohleabgabe. Die Fristen sollen 31. März auf den 30. Juni verschoben werden.

Zudem wird klargestellt, dass im Verordnungsweg Vereinfachungen für Photovoltaik-Kleinanlagen im Zusammenhang mit der Elektrizitätsabgabe erlassen werden können. (Schluss) gla