Parlamentskorrespondenz Nr. 1334 vom 01.12.2023

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Gleich vier Entschließungsanträge hat die FPÖ in der letzten Nationalratssitzung zum Beamten-Dienstrecht eingebracht. Dabei geht es unter anderem um finanzielle Verbesserungen für Exekutivbeamt:innen und einen besseren Schutz im Disziplinarrecht. Außerdem fordert die FPÖ einen Ausbau der direkten Demokratie in Österreich.

Höheres Grundgehalt und pensionsrechtliche Verbesserungen für Exekutivbeamt:innen

Konkret geht es den FPÖ-Abgeordneten Werner Herbert und Christian Lausch darum, alle pauschalierten und ruhegenussfähigen Zulagen in das Grundgehalt von Exekutivbeamt:innen einzubeziehen, damit eine 14malige Auszahlung im Jahr und eine Fortzahlung im Krankheitsfall gewährleistet sind (3765/A(E)). Zudem drängen sie darauf, die Nachtdienstzeit auf 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr (statt wie derzeit 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) auszuweiten und die pauschalierte Aufwandsentschädigung und den Essenszuschuss zu erhöhen. Ebenso sollen zwei zusätzliche Gehaltsstufen eingeführt werden, um auch dienstälteren Bediensteten Gehaltsvorrückungen zu ermöglichen. Für besonders arbeitsintensive Polizeidienststellen sowie für Sonderverwendungen (z.B. Cobra oder WEGA) schlägt die FPÖ Zulagen vor.

Darüber hinaus sind Herbert und Lausch auch pensionsrechtliche Verbesserungen für Exekutivbeamt:innen ein Anliegen (3763/A(E)). So fordern sie eine Verringerung der Pensionsabschläge für Exekutivbeamt:innen, die Anspruch auf eine Schwerarbeitspension haben und mehr als 120 Schwerarbeitsmonate aufweisen. Demnach sollen die geltenden Abschläge von bis zu 7,2 % der Bemessungsgrundlage sukzessive sinken und ab Vorliegen von 240 Schwerarbeitsmonaten zur Gänze entfallen. Überdies treten sie dafür ein, jenen Exekutivbeamt:innen, deren Ruhegenuss zur Gänze nach ASVG-Bestimmungen errechnet wird, im Zuge der Pensionierung eine Abfertigung von 18 Monatsgehältern zu gewähren.

Besserer Schutz von Polizist:innen

Weiters kritisieren Herbert und Lausch den "Disziplinierungseifer" der für Exekutivbeamt:innen zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörde, die ihrer Meinung nach immer öfter "völlig über das Ziel hinausschießt". Selbst geringfügige außerdienstliche Verfehlungen würden "mit horrenden Strafen" sanktioniert. Polizist:innen sollten aber nicht anders behandelt werden als andere Beamt:innen, mahnen Herbert und Lausch ein (3764/A(E)). Außerdem plädieren sie für eine Abschaffung der Öffentlichkeit von Disziplinarverhandlungen und wenden sich gegen "überzeichnete" gerichtliche Anklagen. So ist ihnen zufolge erst kürzlich ein Polizist nach einem Todesfall wegen "Mord durch Unterlassung" angeklagt worden, weil er vorgeblich nicht alle lebensrettenden Maßnahmen ausgeschöpft habe, obwohl zeitgleich die Rettung vor Ort gewesen sei und Erste Hilfe leistete.

Auch was einen besseren Schutz von Polizist:innen im Dienst betrifft, sehen Herbert und Lausch die Regierung gefordert (3766/A(E)). So plädieren sie etwa dafür, die Identität von Polizist:innen zu schützen, die bei Amtshandlungen gefilmt oder fotografiert werden oder Beschuldigte bei Gerichtsverhandlungen vorführen. Außerdem sollen Polizist:innen über die Finanzprokuratur Ansprüche gegenüber Medien geltend machen können, wenn diese durch Veröffentlichungen ihre Privatsphäre verletzen. Auch die Wiedereinführung der Gruppenschutzversicherung für Rechtsverteidigung und Rechtsvertretung von Exekutivbeamt:innen, die Abkehr von Namensschildern, unbefristete Auskunftssperren im Meldegesetz sowie die Abschaffung der erst vor kurzem eingerichteten Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt – laut Herbert und Lausch eine "Vernaderungs- und Diffamierungsstelle" – gehören zum Forderungskatalog der Freiheitlichen.

FPÖ fordert Ausbau der direkten Demokratie

Schon seit längerem fordert die FPÖ einen Ausbau der direkten Demokratie in Österreich. Nun haben FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und Abgeordnete Susanne Fürst dazu einen Entschließungsantrag (3767/A(E)) mit drei zentralen Forderungen – die Einführung einer "Volksinitiative zur Gesetzgebung", die Ermöglichung von "Veto-Volksabstimmungen" und die Erleichterung von Volksbefragungen – vorgelegt.

Mit der "Volksinitiative" wollen Kickl und Fürst der Bevölkerung ermöglichen, Gesetze ohne Nationalratsmehrheit zu beschließen. Wie bei erfolgreichen Volksbegehren soll sich zwar zunächst das Parlament mit derartigen Initiativen befassen – sofern sie von mindestens 4 % der Wohnbevölkerung, also rund 250.000 Personen, unterzeichnet wurden. Kommt kein Beschluss zustande, wäre aber das Volk in Form einer Volksabstimmung am Wort. Dabei müssten einfache Bundesgesetze (bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 33,3 %) eine einfache Mehrheit und Verfassungsgesetze (bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 50 %) ein Zweidrittelmehrheit erreichen, um kundgemacht zu werden. Außerdem sollen ein Drittel der Nationalratsabgeordneten bzw. 100.000 Wahlberechtigte eine "Veto-Volksabstimmung" über Gesetzesbeschlüsse sowie Volksbefragungen erzwingen können. (Schluss) gs