Parlamentskorrespondenz Nr. 1339 vom 04.12.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Änderungen beim System der Kontrollen der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit sieht eine Regierungsvorlage vor, die Gesundheitsminister Johannes Rauch dem Nationalrat vorgelegt hat. Mit dieser wird das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert (2271 d.B.). Der Entwurf trägt nationalen und unionsrechtlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in den Bereichen Verbrauchergesundheit sowie in der Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Rechnung. Dazu sind Änderungen zur Behördenzusammenarbeit, zur Durchführung der EU-Kontrollverordnung und zur Digitalisierung vorgesehen. Der Großteil des Inhaltes des vorliegenden Entwurfs sei bereits seit Jahren etabliert, wird in den Erläuterungen angeführt. Die bislang verstreuten Rechtsgrundlagen werden nun in einem Gesetz zusammengezogen und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Einzig rechtlich neu verankert wird die zentrale Speicherung der Proben- und Kontrolldaten des Verbrauchergesundheitsregisters.

Im Bereich der Behördenzusammenarbeit sollen jahrelang etablierte Abläufe des Zusammenwirkens zwischen Bundes- und Landesbehörden entlang der Lebensmittelkette übernommen und rechtlich verankert werden. Dazu werden Gremien und Institutionen, wie das Fachplenum, Arbeitsgruppen oder die zentrale Stelle für den mehrjährigen integrierten Kontrollplan, einschließlich der Prozesse und Strukturen definiert.

Ein weiterer Teil legt seinen Fokus auf die Digitalisierung im Bereich der nationalen Datenbanken, wie dem Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS). Diese Datenbanken sind bereits jahrelang etabliert. In der Regierungsvorlage werden insbesondere zur Transparenz und rechtlichen Sicherheit die Inhalte der Datenbanken genau dargestellt. Neu ist, dass im Lebensmittelbereich die bisher dezentrale Datenerfassung der Proben- und Kontrollplanung nun zentral erfolgt.

Eine solide Datenbasis werde auch für eine Vielzahl von unionsrechtlichen Kommunikations- und Informationspflichten benötigt, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Die Regierungsvorlage sieht auch einen jährlichen Bericht des Gesundheitsressorts über die Entwicklungen im Lebensmittel-, Tiergesundheits- und Tierschutzbereich vor. Dadurch soll ein besserer Überblick über Entwicklungen und aktuell wichtigen Themen geboten werden. (Schluss) pst