Parlamentskorrespondenz Nr. 1428 vom 19.12.2023

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die Regierungsparteien schlagen vor, bei der RTR eine neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz einzurichten. Außerdem wollen sie das Bundes-Personalvertretungsgesetz novellieren.

Neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz bei der RTR

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Technologien, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, sprechen sich ÖVP und Grüne dafür aus, bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR eine neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz einzurichten (3821/A). Sie soll einschlägige Kompetenz aufbauen und ein vielfältiges Informations- und Beratungsangebot für KI-Projekte und Anwendungen in den Fachbereichen Medien, Telekommunikation und Post – unter anderem über ein Informationsportal – bereitstellen. Dazu gehören etwa Informationen über regulatorische Rahmenbedingungen und etwaige Auswirkungen von KI auf Cyber-Sicherheit, die Durchführung von Studien, Analysen und Fachtagungen, die Bereitstellung von Web-Leitfäden für den Einsatz von KI im Medienbereich samt Best Practise-Modellen, die Beratung öffentlicher und privater Rechtsträger sowie ein regelmäßiger Austausch mit Marktteilnehmern im Medienbereich.

Zudem ist die Einrichtung eines elfköpfigen "Beirats für Künstliche Intelligenz" bei der RTR GmbH in Aussicht genommen, wobei drei Mitglieder vom Bundeskanzler und acht Mitglieder vom Finanzminister für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt werden sollen. Sie sollen aus den Bereichen Ethik, Forschung, Ökonomie, Recht und Technik kommen und unter anderem die Aufgabe haben, die mit KI-Angelegenheiten befassten Mitglieder der Bundesregierung und die RTR sowohl im Hinblick auf technische als auch auf ethische und gesellschaftliche Aspekte beraten. Auch in die Entwicklung und Umsetzung der Strategie für Künstliche Intelligenz soll der Beirat eingebunden werden. Für den Aufbau der Servicestelle und Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Fachbeirats ist ein jährliches Budget von 700.000 € vorgesehen.

In den Erläuterungen zum Gesetzesantrag heben die Antragsteller:innen Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) hervor, dass es bei der Novelle nicht um einen Vorgriff auf den geplanten AI-Act der Europäischen Union gehe. Vielmehr soll eine gute Ausgangsbasis für dann notwendige Umsetzungsmaßnahmen geschaffen werden. Die Verwendung künstlicher Intelligenz könne Unternehmen wesentliche Wettbewerbsvorteile verschaffen und vielerlei Verbesserungen bewirken, allerdings berge die konkrete Anwendung und Nutzung von KI auch Risiken, betonen Himmelbauer und Zorba. Es gelte daher, dies Entwicklungen aufmerksam zu beobachten und sich rechtzeitig auf die Herausforderungen vorzubereiten. Den AI-Act sehen sie dabei als wichtigen Schritt, sowohl was die Sicherheit von KI-Systemen und den Schutz von Grundrechten als auch was die Erleichterung der Marktentwicklung von rechtskonformen und vertrauenswürdigen KI-Anwendungen betrifft.

Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz

Mit Blick auf die bevorstehenden Personalvertretungswahlen im Bundesdienst, schlagen ÖVP und Grüne vor, das Bundes-Personalvertretungsgesetz in einzelnen Punkten zu adaptieren (3810/A). So soll es etwa Wahlberechtigten künftig auch dann möglich sein, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn sie am Wahltag Telearbeit verrichten. Außerdem ist in Aussicht genommen, die Einsehbarkeit in die Wählerliste zu erleichtern und die Bestellung von Ersatzmitgliedern für die Wahlausschüsse zu vereinfachen. Darüber hinaus werden Klarstellungen in Bezug auf die Einbindung der Personalvertretung in Telearbeits-Vereinbarungen vorgenommen. (Schluss) gs