Parlamentskorrespondenz Nr. 1429 vom 19.12.2023
Neu im Rechnungshofausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ hat ein Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof eingebracht. Diese Prüfung soll sich auf "illegale Parteienfinanzierung" durch ÖVP- und Grünen-Ministerien beziehen (3812/A). Ziel der FPÖ ist die Darstellung und Beurteilung der Leistungen der Ministerien zugunsten ÖVP und Grünen. Dabei soll insbesondere festgestellt werden, ob es bevorzugte Leistungen aus den Bundesministerien gab und ob die Rollen von Bundeskanzler und Vizekanzler in ihren Funktionen als Kanzler bzw. Vizekanzler und Parteichefs sauber getrennt sind. Zudem wollen die Freiheitlichen wissen, ob das Parteiengesetz eingehalten wird.
Christian Hafenecker (FPÖ) begründet das Verlangen mit einer Rechnungshofprüfung zu "Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern". Der dem "profil.at" vorliegende Rohbericht stelle eine "Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit" fest. Im Raum stehe der Vorwurf, dass ÖVP und Grüne gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, so die Argumente für das Verlangen. Für die Betreuung von Social-Media-Auftritten des Bundeskanzlers seien im ersten Halbjahr 2022 Personalkosten von 25.000 € angefallen, heißt es in der Begründung. Pro Spender seien jedoch nur Spenden in der Höhe von 7.500 € zulässig, wird auf die jüngsten Novelle des Parteiengesetzes verwiesen. Unzulässige Spenden seien rückzuerstatten.
Da das Verlangen durch 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen. (Schluss) gla