Parlamentskorrespondenz Nr. 1452 vom 22.12.2023

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Die NEOS pochen mit einem Entschließungsantrag auf eine Reform des Kindschaftsrechts. Die SPÖ setzt sich für eine Erweiterung des Römer Statuts ein, damit geschlechtsbasierte Apartheid als eigenständiger Straftatbestand im Rahmen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden kann.

NEOS pochen auf Reform des Kindschaftsrechts

Für eine Reform des Kindschaftsrechts setzen sich die NEOS ein (3780/A(E)). Konkret brauche es eine Neuordnung des Kindschaftsrechts und des Kindesunterhaltsrechts, die das Doppelresidenzmodell gesetzlich verankern sowie die gemeinsame Obsorge als Regelfall etablieren und zu einer grundlegenden Vereinfachung der materiell-rechtlichen Unterhaltsbemessung führen soll, so der Entschließungsantrag.

Wenn die Rechtsordnung mit der gesellschaftlichen Realität nicht Schritt halte, habe dies gravierende nachteilige Folgen für die gesamte Gesellschaft, so die NEOS. Viele Familien, deren Elternteile getrennt leben, würden das Doppelresidenzmodell problemlos praktizieren, obwohl es gesetzlich nicht vorgesehen sei. Da es daher für dieses Modell auch keine spezielle unterhaltsrechtliche Regelung gebe, verweigere der Staat für den Fall diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die gebotene Rechtsfürsorge.

Bei den materiellen und verfahrensrechtlichen Regelungen zeige sich der Reformbedarf speziell in Fällen, in denen der geldunterhaltspflichtige Elternteil selbständig erwerbstätig ist. In diesen Fällen sei zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zumeist ein kostspieliges Gutachten einzuholen, so die Kritik.

SPÖ: Initiative zur Erweiterung des Römer Statuts

Die SPÖ sieht 75 Jahre nach der Verkündung der Deklaration der Menschenrechte selbige noch immer nicht garantiert. Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Frauen in Afghanistan und der massiven Gefahr, die Frauen dort aufgrund ihres Geschlechtes ausgesetzt seien, gelte es, den bestehenden Straftatbestand der Apartheid zu ergänzen. Dass die systematische Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts derzeit kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstelle, sei scharf zu kritisieren und müsse zeitnah geändert werden. Essentiell wäre aus Sicht der Sozialdemokrat:innen, dass geschlechtsbasierte Apartheid als eigenständiger Straftatbestand im Rahmen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden kann. Dazu wäre aus ihrer Sicht eine Erweiterung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs erforderlich. Mit einem Entschließungsantrag fordert die SPÖ daher die Justizministerin auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen (3804/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Außenpolitischen Ausschuss zugewiesen. (Schluss) mbu